2017: Jubiläum!!!!
10 Jahre "Neues Modell" von Ingolf Deubel: Hinausschieben des Ruhestandsbeginns
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https://de.wikipedia.org/wiki/Ingolf_Deubel
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Ein Anspruchsmodell? Ein Ermessensmodell? Hier eindeutig als Anreizmodell und Sparmodell gedacht!
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Aber auf Deubel (plattdeutsch "Teufel") komm raus unterdrückt!
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Groteskes Beispiel: Prozess gegen 17 mutmaßliche Rechtsradikale (Prozessbeginn 2012 !) geplatzt wegen Pensionierung des Richters Hans-Georg Göttgen. 15.09.2017, Rheinpfalz, Karin Dauscher: "Dürfen Richter länger arbeiten?"
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Ist Justizminister Herbert Mertin (FDP) (siehe unten) immer noch nicht klüger geworden?
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http://www.hinausschieben-des-ruhestandsbeginns.de/
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Dort: 2017, Grotesker Fall in Rheinland-Pfalz: Dürfen Richter länger arbeiten?
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Das Modell ist gleichsam
im virtuellen Raum
verblieben und seinerzeit schon
(gelegentlich spottend) mit realistischem Zweifel
versehen worden.
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Ab und zu eine andere Rolle zu spielen (Avatar), ist nicht schlecht. (Und modern! Computerspiel "Goodgame Landtag" sozusagen! Und ein bisschen "Zeitreise" ist auch dabei!) "Reden Sie nicht dazwischen" geht auch nicht, denn Zwischenrufe sind im Landtag ja erlaubt. Die virtuellen Beiträge mit ungemein realistischem Inhalt sind bewusst nicht giftgrün, sondern blau markiert.
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Stichworte:
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1. virtueller Zwischenruf : Freiwilliges Hinausschieben des Eintritts
in den Ruhestand?
Böser Widerstand!
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2. virtueller Zwischenruf: Hinausschieben des Ruhestandsbeginns
Ersparen von Pensionszahlungen für
bessere Bezahlung von Anfängern
nutzen! Oder Hängebrücke im Hirn?!!
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3. virtueller Zwischenruf: Zwangspensionierungen in Rheinland-
Pfalz erst mit 68?
Die Botschaft der SPD-Regierungs-
Partei in dieser Landtagssitzung
hört man wohl - allein, es fehlt der
Glaube. Als Dienstherr beim Wort
zu nehmen?
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4. virtueller Zwischenruf: Herumeiern der CDU zum Thema späterer
Ruhestandsbeginn
Auffassung in Baden-Württemberg
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5. virtueller Zwischenruf: Altersdiskriminierung von Anfängern
wegen freiwilliger Hinausschiebung des
Ruhestandes von Beamten???!
Herr Mertin !!! (FDP) Von wegen
"Plätze wegnehmen" !!!!!!!!!!!!!!!
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6. virtueller Zwischenruf: Hilfe - egal ob für oder gegen das
Gesetz gewesen?
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7. virtueller Zwischenruf: Echtes Angebot für Hochmotivierte, den
Ruhestand hinausschieben zu können:
Wichtiges Signal und Merkmal für
guten Umgang auch mit Anfängern!
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Landtag Rheinland-Pfalz - 15. Wahlperiode - 14. Sitzung,
17. Januar 2007
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Vizepräsident Bauckhage:
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https://de.wikipedia.org/wiki/Hans-Artur_Bauckhage
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Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Ich rufe auf:
Landesgesetz zur Änderung des Landesbeamtengesetzes
und des Landesbesoldungsgesetzes
Gesetzentwurf der Landesregierung
– Drucksache 15/608 –
Erste Beratung
Die Fraktionen haben eine Grundredezeit von zehn Minuten vereinbart.
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Herr Staatsminister Professor Dr. Deubel hat das Wort.
Prof. Dr. Deubel, Minister der Finanzen:
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ihnen liegt in erster Lesung ein Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des
Landesbeamtengesetzes und des Landesbesoldungsgesetzes vor. Der Ministerpräsident hat in seiner Regierungserklärung vom 30. Mai
des vergangenen Jahres angekündigt, die bisherige Altersteilzeitregelung durch ein
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neues Modell
zu ersetzen,
das gemessen an dem Erreichen der normalen gesetzlichen
Altersgrenze kostenneutral umgesetzt werden kann und einen gleitenden Übergang in den Ruhestand ermöglichen soll.
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Zu dieser erwünschten Flexibilität gehört auf der anderen Seite
auch die Schaffung von Anreizen, über die gesetzliche
Altersgrenze hinaus zuarbeiten.
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Ferner soll bei dienstjungen Beamtinnen und Beamten des
gehobenen und des höheren Dienstes sowie bei den
Richterinnen und Richtern für die Dauer der ersten drei
Berufsjahre die Besoldung abgesenkt werden und somit
regelmäßig aus der nächstniedrigeren Besoldungsgruppeerfolgen.
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Der Ihnen vorliegende Gesetzentwurf dient der Umsetzung dieser vom Ministerpräsident angekündigten Maßnahmen.
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Ich möchte zunächst auf die Neuregelung der Altersteilzeit eingehen:
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Wir leben in einer Zeit tiefgreifender Veränderungen. Stichworte
sind hier insbesondere die
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demografische Entwicklung der Gesellschaft
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und die Probleme, die sozialen Sicherungssysteme, insbesondere die Alterssicherungssysteme, in Deutschland zu finanzieren.
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Tatsache ist aber auch, dass die Menschen nicht nur in Deutschland, sondern fast überall in der entwickelten Welt älter
werden, und zwar gesünder älter werden und
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sehr häufig auch den Wunsch haben, länger im Beruf
aktiv sein zu können, nicht unbedingt zu müssen.
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Wir wollen mit der angestrebten Neuregelung der Altersteilzeit
diesen veränderten gesellschaftlichen Gegebenheiten gerecht
werden.
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Wir schaffen einerseits
ein Modell,
das – wohlgemerkt auf freiwilliger Grundlage – die Möglichkeit eröffnen wird, bis zum Ablauf von drei Jahren über die
gesetzliche Altersgrenze hinaus Dienst zu versehen,
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und halten andererseits zugleich an der schon bislang angebotenen
Möglichkeit, das Altersteilzeitverhältnis bereits mit Erreichen der gesetzlichen
Altersgrenze enden zu lassen , fest. Nach wie vor wird es möglich sein, in
beiden Varianten wie bisher sowohl Blockmodell als auch Teilzeitmodell in
Anspruch zu nehmen.
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Meine Damen und Herren, lassen Sie mich an dieser Stelle auf einen Punkt eingehen, der bereits im Vorfeld der jetzigen parlamentarischen Befassung
Gegenstand der Kritik vonseiten der Gewerkschaften gewesen ist, nämlich die
finanzielle Ausgestaltung der beabsichtigen Neuregelung der Altersteilzeit. Um es
vorweg zu sagen,wir werden mit Blick auf weitere notwendige Konsolidierungs-
schritte die neue Altersteilzeitregelung bei einem Vergleich mit der Vollzeitarbeit
bis zur gesetzlichen Altersgrenze kostenneutral ausgestalten. Gleichwohl meine ich, dass es gelungen ist, eine Nachfolgeregelung zu finden, die hinreichend
Flexibilität einerseits mit
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(Landtag Rheinland-Pfalz - 15. Wahlperiode - 14. Sitzung, 17. Januar 2007)
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finanzieller Attraktivität andererseits zugunsten der Beamtinnen und Beamten zu
vereinigen vermag. So soll den Beamtinnen und Beamten, deren Altersteilzeit sich
künftig bis zum 68. Lebensjahr erstreckt, ein Zuschlag in Höhe von 20 % des
ursprünglichen Bruttogehalts gezahlt werden, was im Ergebnis dem Bezahlungs-
niveau der bisherigen Altersteilzeitregelung nahezu gleichkommt. Dieser Zuschlag
beträgt bei einer Altersteilzeit bis zur gesetzlichen Altersgrenze zwar nur noch
10 %, doch entspricht dies noch immer einem Nettogehalt insgesamt von über
zwei Dritteln dessen, was eine Beamtin oder ein Beamter in Vollzeit erhält.
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Des Weiteren ist vorgesehen, für die Beamtinnen und Beamten,
die über die gesetzliche Altersgrenze hinaus Dienst leisten,
und zwar egal, ob in Vollzeit oder in Altersteilzeit, ein
gesonderter
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Zuschlag in Höhe von 8 % des Grundgehalts
gezahlt werden soll.
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Dies wird die finanzielle Attraktivität
der Neuregelung verstärken.
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1. virtueller Zwischenruf:
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Avatar: Diejenigen, die freiwillig bis 68 arbeiten wollen, werden in
vielfacher Hinsicht Schwierigkeiten bekommen; sie könnten als Streikbrecher angesehen werden, die der Verlängerung der
Lebensarbeitszeit für alle den Boden bereiten helfen.
Das wird auf bösen Widerstand stoßen.
Das Gesetz darf also keine handwerklichen Fehler enthalten, damit daraus kein Beamten-Demütigungsprogramm wird.
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(Spärlicher Beifall von einigen Nachdenklichen)
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Meine Damen und Herren,lassen Sie mich gerade imHinblick auf die beabsichtigte Absenkung der Eingangsbesoldung und jene Stimmen, die prognostizieren, dass
Rheinland-Pfalz damit an Wettbewerbsfähigkeit verliert, darauf hinweisen, dass in anderen Bundesländern Altersteilzeit teilweise überhaupt nicht gewährt wird, teilweise nur für ältere Beamtinnen und Beamte, teilweise ab 60 Jahren, oder nur für solche, die schwerbehindert sind. Das heißt, das, was wir anbieten, ist eine wesentlich weitgehendere Lösung, als man sie in anderen Ländern findet. Natürlich ist die Absenkung der Eingangsbesoldung für drei Jahre eine Verschlechterung, aber es muss keineswegs so sein, dass damit Rheinland-Pfalz im Wettbewerb mit anderen Ländern um qualifizierten Nachwuchs ins Hintertreffen gerät. Der öffentliche Dienst in Rheinland-Pfalz bleibt mit Blick auf die Situation am Arbeitsmarkt, die sich glücklicherweise verbessert hat, immer noch sehr attraktiv, wie auch die nunmehr vorgesehene Regelung nicht nur sachgerecht und ausgewogen ist,sondern selbstverständlich auch die entsprechenden Steuerungs-möglichkeiten vorsieht, um Wettbewerbsnachteilegegenüber anderen Dienstherren von vornherein zu verhindern.Es war deshalb selbstverständlich, die Beamtinnen und Beamten des einfachen und mittleren Dienstes in diese Absenkung nicht einzubeziehen. Es war auch selbstverständlich, Lehrerinnen und Lehrer an Grundschulen und Hauptschulen unseres Landes und die Fachlehrerinnen und Fachlehrer sowie die Lehrerinnen und Lehrer für Fachpraxis nicht in die Absenkung mit einzubeziehen. Der Gesetzentwurf sieht ferner für alle anderen Bereiche vor, dass bis zu 10 % der Neueinstellungen in der normalen Eingangsstufe erfolgen können, bei den berufsbildenden Schulen, wo es bekannterweise auch heute schon gewisse Engpässe in einzelnen Fächern gibt, von vornherein bis zu 30 %.
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(Zuruf der Abg. Frau Kohnle-Gros, CDU
Sollte sich zeigen, dass diese Korridore von 10 % bzw. 30 % sich als nicht ausreichend erweisen,dann können diese durch Entscheidung der Landes Regie- rung weiter angehoben bzw. überschritten werden, das heißt , es bedarf hierzu nicht eines langwierigen Gesetzesverfahrens. Sie sehen also, wir werden keine einfache flächendeckende Absenkung der Eingangsbesoldung unserer Beamtinnen und Beamten vornehmen, sondern wir werden die notwendigen Instrumentarien haben, um uns den jeweiligen Marktgegebenheiten flexibel anpassen zu können. Meine Damen und Herren, nicht zu vergessen ist, dass es durch diese Absenkung möglich ist, mehr junge Leute einzustellen, als das ansonsten möglich wäre.
(Frau Kohnle-Gros, CDU: Beifall der SPD!)
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Ich darf an die Diskussion über die sogenannte Generation „Praktikum“ erinnern, die die tatsächlichen Gegebenheiten in vielen Berufen inzwischen kennzeichnet.
Bei uns wird man zwar mit leicht reduziertem Eingangsgehalt eingestellt, man kann aber schon nach drei Jahren in die Normalsituation kommen und damit eine vernünftige Langfristperspektive haben.
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Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der SPD)
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Vizepräsident Bauckhage:
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Ich erteile Herrn Kollegen Henter das Wort.
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Abg. Henter, (CDU)
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https://de.wikipedia.org/wiki/Bernhard_Henter
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Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf enthält Regelungen zur Neugestaltung der Altersteil-zeit, der Absenkung der Eingangsbesoldung für Beamtinnen und Beamte des gehobenen und des höheren Dienstes sowie des Hinausschieben s des Ruhestandsbeginns auf freiwilliger Basis. Die beabsichtigte Absenkung der Eingangsbesoldung wird mit Einsparungen begründet, deren konkrete Höhe
vom Einstellungsverhalten der kommenden Jahre abhängen wird.
Die Einsparungen werden angegeben mit ca. 2,6 Millionen Euro für das Jahr 2007, ca. 7,8 Millionen Euro für das Jahr 2008 und ca. 13 Millionen Euro für das Jahr 2009.
Die vorgeschlagene Absenkung der Eingangsbesoldung bei den Beamtinnen und Beamten des gehobenen und höheren Dienstes sowie Richterinnen und Richtern soll auf die ersten drei Jahre im Eingangsamt befristet sein. Ausgenommen sollen von dieser Regelung lediglich die Eingangsämter für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen sowie die Lehrämter der Lehrer für Fachpraxis und der Fachlehrer sein. Zudem sieht der Gesetzentwurf für alle Bereiche der Landesverwaltung einen Korridor für jeweils bis zu 10 % vor und darüber hinaus im Bereich der berufs - bildenden Schulen, höherer Dienst, bis zu 30 % der Neueinstellungen,
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(Landtag Rheinland-Pfalz - 15. Wahlperiode - 14. Sitzung, 17. Januar 2007)
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innerhalb dessen von einer Absenkung der Eingangsbesoldung abgesehen werden kann. Diese Ausnahmeregelungen sollen zum Tragen kommen beim Vorliegen eines Bewerbermangels oder wenn besonders leistungsfähige
Bewerberinnen und besonders leistungsfähige Bewerber gewonnen werden sollen.
Zudem wird der Landesregierung sowie dem Präsidenten des Landtags die Befugnis eingeräumt, die Korridore weiter zu öffnen, wenn die Funktions- und Wettbewerbsfähigkeit des öffentlichen Dienstes des Landes gefährdet erscheint und daher ein dringendes Erfordernis gegeben ist. Der Beamtenbund, der Deutsche Gewerkschaftsbund, der Deutsche Richterbund sowie der Städtetag und der Landkreistag lehnen die Besoldungsabsenkung für die jungen Beamtinnen und Beamten ab. Ich will für die CDU-Landtagsfraktion zum Ausdruck bringen, dass auch wir diese Besoldungsabsenkung der Eingangsämter sehr kritisch sehen.
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(Beifall bei der CDU)
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Im Gesetzgebungsverfahren werden insbesondere folgende Fragen zu diskutieren sein:
– Ist die beabsichtigte Absenkung der Eingangsbesoldung personal- und
familienpolitisch vertretbar, oderführt sie zu einer Benachteiligung junger
Beamtinnen und Beamten insbesondere in der Familiengründungsphase?
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(Frau Kohnle-Gros, CDU: Sehr gut!)
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– Wie ist es um die Motivation derjenigen Beamtinnen und Beamten bestellt, die
von der Absenkung betroffen sind?
– Erleidet das Land Rheinland-Pfalz Wettbewerbsnachteilebei der Suche nach
qualifiziertem Personal.
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(Frau Kohnle-Gros, CDU: Gute Frage!)
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– Führt die beabsichtigte Regelung nicht zum Entstehen zweier Klassen von
Berufsanfängerinnen bzw. Berufsanfängern, und zwar jene, die der Absenkung
unterfallen, und jene, die hiervon ausgenommen sind?
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Im vorliegenden Gesetzentwurf wird das Hinausschieben des
Ruhestandsbeginns bis zum Ablauf des Monats der Vollendung
des 68. Lebensjahres ermöglicht. Beamtinnen und Beamte, die
diese Möglichkeit wahrnehmen, sollen einen nicht ruhe gehalts-
fähigen Zuschlag in Höhe von 8% des Grundgehaltes bekommen.
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Meines Erachtens darf man die vorgeschlagenen Regelungen des Gesetzentwurfs nicht isoliert betrachten. Wenn man die Regelungen im Zusammenhang sieht,
stellt sich für die CDU-Fraktion folgende Frage: Ist es auch unter dem Gesichtspunkt der Generationengerechtigkeit vertretbar, den jungen Beamtinnen und Beamten Gehaltsabschläge zuzumuten und denjenigen, die bis 68 Jahre verlängern, einen Zuschlag zu gewähren,
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(Beifall der CDU)
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insbesondere wenn man bedenkt, dass die älteren Beamtinnen und Beamten, die das 65. Lebensjahr erreicht haben, in der Regel ihr Endgrundgehalt erreicht haben und im Vergleich zu den Dienstanfängen aufgrund des bestehenden Beamtenbesoldungssystems sowieso gehaltsmäßig wesentlich besser gestellt sind?
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(Beifall bei der CDU –Keller, CDU: Das ist soziale Gerechtigkeit!)
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Ich habe große Zweifel und Bedenken, ob dies auch unter dem Gesichtspunkt der viel diskutierten demografischen Entwicklung eine faire und gerechte Regelung
darstellt.
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(Beifall bei der CDU)
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Die CDU-Fraktion sieht in der Zusammenschau der beiden Vorschriften eine Benachteiligung junger Beamtinnen und Beamter, die nach Abschluss ihrer Ausbildung in das Berufsleben einsteigen und sich in der Familiengründungsphase
befinden. Zudem – lassen Sie mich das noch sagen – steht die Regelung im Widerspruch zu neueren Bestrebungen, insbesondere im TVöD, jungen Berufsanfängerinnen mehr Gehalt zu kommen zu lassen.
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(Beifall bei der CDU)
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Zudem wirkt es demotivierend für junge Beamtinnen und Beamten, wenn sie feststellen, dass sie nach Eintritt in das Berufsleben zunächst einmal mit einer Absenkung ihrer Eingangsbesoldung konfrontiert werden, während gut situierte 65-Jährige ihre Berufstätigkeit verlängern und mit 8% Aufschlag belohnt werden.
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(Fuhr, SPD: Sie wiederholen sich!)
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2.virtueller Zwischenruf:
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Avatar: Rheinland-Pfalz wird sich rühmen wollen, das erste Land zu sein, das den Beamten solch ein Angebot macht. Irrtum! In Baden-Württemberg gibt es die Regelung seit 2005. Im ersten Jahr haben 82 von 101 interessierten Beamten weitermachen können. Dort regieren ihre CDU-Kollegen. Wissen Sie eigentlich, warum potentielle CDU-Wähler der Wahl fernbleiben? Bernhard Vogel weiß
es! Nur immer für das Gegenteil zu sein, ist mehr als irritierend!!
(Schallendes Gelächter der SPD-MDL)
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Außerdem können Sie nicht rechnen. Die länger bleiben, ersparen dem Land Pensionszahlungen zugleich mit den Gehaltszahlungen. Das sind ganz schnell Millionen, wenn es wie in Baden-Württemberg läuft. Die können durchaus auch für bessere Bezahlung von Anfängern genutzt werden. Dazu kommt , dass gerade in CDU-Ländern die generelle Heraufsetzung der Lebensarbeitszeit starr bis 67 forciert wird.
Ihre Relativierung des demografischen Wandels würde die Bundes-CDU-Spitze mit akrobatischem Entsetzen in der Öffentlichkeit erklären, wenn sie es denn müsste.
Bei echter Wertschätzung gäbe es auch Beamtinnen und Beamten, die ohne den Zuschlag länger arbeiten würden. Die abartige Vermutung von Neid der Jüngeren ist eine Hängebrücke im Hirn, um dem echt Fortschrittlichen, Zwangspensionierungen mit 65 ganz abzuschaffen, entkommen zu können.
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(Tosender Beifall der SPD-MDL)
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Diese Regelungen des vorliegenden Gesetzentwurfs tragen nicht dazu bei, dass sich junge Berufsanfänger mit ihrem Dienstherrn identifizieren. Von diesem Gesetzentwurf geht daher ein falsches Signal in unsere Gesellschaft aus.
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(Beifall der CDU)
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Ende des 2. virtuellen Zwischenrufs
Ministerpräsident Beck: So viel zum Thema „Sparen“!)
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Die vorgesehene Neuregelung der Altersteilzeit wird von uns nicht von vornherein abgelehnt. Wir stehen den Regelungen offen gegenüber . Ich befürchte nur, die
finanzielle Ausgestaltung ist unattraktiv und wird zu einer Nichtinanspruchnahme insbesondere von Beamtinnen und Beamten des mittleren Dienstes führen, da die Einnahmeausfälle zu groß sind. Dies gilt in jedem Fall für die Altersteilzeit bis zur gesetzlichen Altersgrenze, die im neuen § 80e geregelt werden soll. Erst bei Inanspruchnahme der Altersteilzeit über die gesetzliche Altersgrenze hinaus, also theoretisch bis 68 Jahre, ergibt sich ein Zuschlag für die Altersteilzeit, der nur geringfügig unter der bisherigen Zuschlagshöhe liegt.
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(Landtag Rheinland-Pfalz - 15. Wahlperiode - 14. Sitzung, 17. Januar 2007)
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Die CDU-Landtagsfraktion beantragt eine Anhörung der kommunalen Spitzenverbände und der Arbeitnehmervertretungen, Beamtenbund, Deutscher Gewerkschaftsbund und Deutscher Richterbund im federführenden Ausschuss, damit diese im Gesetzgebungsverfahren zu den aufgeworfenen Fragen Stellung nehmen können.
Vielen Dank.
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(Beifall der CDU –Ministerpräsident Beck: Das war die
„Sparrede“ zum Thema!)
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3. virtueller Zwischenruf:
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Avatar: Die Botschaft der SPD in dieser Landtagssitzung hört man wohl - allein, es fehlt der Glaube!
Es gibt in Ihrem Lager und Ihren Institutionen mit Sicherheit Kräfte,
die Ihre Ziele mit Eigensinn und notfalls kaschiert ausbremsen
werden.
Hätte jemand wie Professor von Arnim, den Sie doch alle so
hassen, nun bis 68 bleiben können?
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(Glocke)
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Es bleibt zweifelhaft, ob Sie Lust haben werden, das durchschauen geschweige denn unterbinden zu wollen, wenn ein Beamter, dessen
Dienstherr Sie unmittelbar sind, Sie beim Wort nehmen will !
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Herr Ministerpräsident, Sie sind irgendwie einsilbig. Sie werden sich
wohl nicht viel einsetzen, wenn Verlängerungswillige auftauchen!!
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(Keinerlei Reaktion des Ministerpräsidenten)
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Vizepräsident Bauckhage:
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Ich erteile Herrn Abgeordneten Puchtler das Wort.
Abg. Puchtler, (SPD)
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https://de.wikipedia.org/wiki/Frank_Puchtler
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Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Linie unserer Haushaltsberatungen hieß, Investieren, Vorsorgen und Konsolidieren. Gerade im Rahmen der Haushaltsberatungen wurde insbesondere auch von Ihnen immer wieder die Thematik „Konsolidierung“ angesprochen. Es wurde konsequent nach Konsolidierungsbeiträgen gefragt und nachgehakt. Mit dem vorliegenden
Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Landesbeamtengesetzes und des Landesbesoldungsgesetzes werden Konsolidierungsmaßnahmen
und damit auch Vorsorgemaßnahmen vorgenommen. Verständlicherweise lösen Konsolidierungsmaßnahmeninsbesondere im Personalbereich keine Freude aus. Aber Sparmaßnahmen sind notwendig, um Spielräume für die Zukunft zu erarbeiten. Selbstverständlich ist die Haltung der Arbeitnehmervertretungen,der Gewerkschaften und der Interessenverbände nachvollziehbar. Wenn man selbst in ähnlicher Funktion tätig war, weiß man, dass es wichtig und richtig ist, Position für seine Kolleginnen und Kollegen zu ergreifen. Das ist ihre Aufgabe. Die betroffenen Mitarbeiter leisten einen Solidarbeitrag. Auch das verdient entsprechende Achtung und Respekt. Mit diesem Solidarbeitrag werden aber auch Spielräume geschaffen, um andere Mitarbeiter zu beschäftigen. Vor dem Hintergrund einer Personalaus- gabenquote von ca. 39 % in unserem Haushalt sind leider auch im Personalbereich Einsparungen notwendig. Das setzt der vorliegende Gesetzentwurf in, wie ich meine, moderater Form um. Schauen wir uns die einzelnen Regelungen an, zunächst die Altersteilzeit: Die Altersteilzeit ist eine Möglichkeit, die von vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unseres Landes genutzt wurde – das ist die ursprüngliche Idee –, um gleitend in einen neuen Lebensabschnitt überzugehen und parallel Stellen für junge Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu schaffen, um jungen Menschen eine Perspektive zu vermitteln. Daher ist es sinnvoll, dass eine Form desgleitenden Übergangs in den Ruhestand bestehen bleibt, um vor dem Hintergrund, dass zur Konsolidierung Maßnahmen notwendig sind, trotzdem eine Regelung beibehalten zu können. Entscheidend ist, dass nach wie vor den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Möglichkeit gegeben wird, ihre persönliche Lebensplanung umzusetzen. Im Hinblick auf die finanzielle Situation der öffentlichen Haushalte ist es aber genauso notwendig und stellt es
auch ein Stück Verantwortung gegenüber den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aus anderen Bereichen der Arbeitswelt dar, zeitgemäße Regelungen zu schaffen. Mit der neuen Regelung mit dem Modell ab dem 55. bis zum 65. Lebensjahr bleiben sowohl die Möglichkeiten des Blockmodells als auch des Teilzeitmodells erhalten. Sicherlich ist in diesem Modellbereich am stärksten der Konsolidierungsbeitrag dadurch spürbar, dass die künftigen Gehälter unter denen der alten Altersteilzeitregelung liegen werden. Es ist eine zeitgemäße Regelung, die vor allem auch Flexibilität gibt und versucht, den Bedürfnissen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Rahmen der Möglichkeiten unseres
Haushalts – das gehört auch dazu – gerecht zu werden.
Mit dem neuen zweiten Modell, das die Möglichkeit der Arbeitstätigkeit bis zum 68. Lebensjahr freiwillig auf Antrag vorsieht,
ist auch eine zeitgemäße Regelung gefunden worden. Im Ergebnis liegt das neue Modell nur geringfügig unter der alten Regelung. Mit der Möglichkeit der Verlängerung der Arbeitszeit bis zum 68. Lebensjahr erhöht sich der Spielraum für die Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer vor allem auch vordem Hintergrund, dass sich die
persönlichen Erwerbsbiographien verändert haben und weiter verändern werden. Die Schulzeiten sind länger geworden. Die
Ausbildungszeiten bzw. das Studium beginnen später. Damit liegt
auch der Berufseinstieg später, und dadurch verschiebt sich auch der Zeitpunkt der Familiengründung. So ist es durchaus für viele
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wichtig, eine Möglichkeit zu haben, freiwillig über das 65. Lebensjahr hinaus zu arbeiten, und dabei unter
Umständen auch noch einen Gehaltszuschlag zu bekommen, um die
Mittel zu haben, um das in späteren Jahren neu gebaute Haus abbezahlen zu können oder auch um die Mittel für die Kosten der Ausbildung der Kinder zur Verfügung zu haben.
Die modifizierte Regelung bis zum 68. Lebensjahr trägt auch der demografischen Entwicklung in unserem Land Rechnung. Sie schafft die Möglichkeit, dass Fachkräfte freiwillig länger im Dienst bleiben können. Das hat aus der Sicht des Arbeitgebers den Vorteil, dass insbesondere die Erfahrungen, die ältere Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer in ihrem Erwerbsleben gesammelt haben, länger genutzt werden können, sofern der Arbeitnehmer das möchte.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das trägt mit dazu bei, dass die Mitarbeiterstruktur eine Mischung aus jüngeren und älteren
Arbeitnehmern darstellt. Gerade ältere Arbeitnehmer mit ihrer Erfahrung helfenden jüngeren oft, viele Klippen gerade im Berufs-
leben zu umschiffen Diese Erfahrung sammelt man auch persönlich in der eigenen Berufsausbildung und erst recht später im Berufs- leben. Man erkennt, wie gut es ist, erfahrene Kolleginnen und Kollegen zu haben. Interessanterweise sagen ältere Kolleginnen und Kollegen, wie wichtig es auch für sie ist, gemeinsam über verschiedene Generationenhinweg miteinander zu arbeiten.
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4. virtueller Zwischenruf:
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Avatar: Das ist fast wörtlich die Auffassung der z. Zt. CDU-FDP-Regierung in Baden-Württemberg!
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Meine sehr geehrten Damen und Herren, im Ergebnis ist es entscheidend, dass es eine Altersteilzeitregelung gibt. Das ist nämlich nicht in allen Bundes-ländern der Fall. Vorteilhaft ist, dass im Gesetzentwurf eine Evaluierungsklausel zum 31. März 2009 eingebaut ist. Das gib t die Chance, die Dinge dann aus dem Blickwinkel der pragmatischen Erfahrungen zu betrachten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, kommen wir zum zweiten Part des Gesetzentwurfs, zur
Eingangsbesoldung.
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Es ist vorgesehen, die Eingangsbesoldung beispielsweise im gehobenen und höheren Dienst für drei Jahre auf die nächstniedrigere Besoldungsstufe abzusenken. Der einfache und mittlere Dienst bleiben davon ausgenommen.
Das Ganze gilt für Einstellungen nach dem 30.Juni 2007. Damit sind Einsparungen verbunden, damit werden aber auch Konsolidierungsbeiträge für den
Haushalt geleistet. Ich meine, die Regelungen sind vertretbar, und sie zeigen
den Konsolidierungswillen der Landesregierung. Wichtig ist, dass differenzierte Regelungen moderater Art getroffen wurden. Ausgenommen von der Reduzierung
sind zum Beispiel das Lehramt an Grund- undHauptschulen sowie das Lehramt für Lehrer im Bereich Fachpraxis und Fachlehre. Außerdem – das halte ich für ganz besonders wichtig – gelten im Hinblick auf den Termin 1. Juli 2007 für diejenigen
Ausnahmeregelungen, bei denen sich die Einstellung zum Beispiel durch Zivildienst, durch Grundwehrdienst, aufgrund Kinderbetreuung oder der Pflege bedürftiger Angehöriger verzögert hat. Das zeigt deutlich die soziale und gesellschaftliche Komponente dieser Regelung. Außerdem ist Flexibilität in die Regelung eingebaut.Flexibilität ist durch die Schaffung eines Korridors eingebaut worden. Beim Eingangsamt für das Lehramt an berufsbildenden Schulen im höheren Dienst gibt es die Möglichkeit, im Kalenderjahr bis zu 30 % Ausnahmen
zu machen, um flexibel sein und je nach Bedarf gerade im Bereich der berufsbildenden Schulen reagieren zu können. Im Übrigen besteht ein Ausnahmekorridor von bis zu 10 %, der auch flexible Reaktionsmöglichkeiten
schafft, insbesondere wenn in dem einen oder anderen speziellen Bereich Probleme auftreten. Die dritte Möglichkeit,über den 10 %-Korridor hinausgehen zu können zeigt eine deutliche Öffnung dieser Regelung. Meine sehr geehrten Damen und Herren, entscheidend ist – das ist die Frage bei der Thematik „Eingangs- besoldung“–, ob es für junge Menschen attraktiv ist, in den öffentlichen Dienst zu gehen. Ich beantworte diese Frage mit einem eindeutigen Ja. Ich möchte Ihnen Beispiele direkt aus der praktischen Arbeit nennen: In unseren Verwaltungen vor Ort sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bereit, monatlich auf mehrere hundert Euro Gehalt zu verzichten, weil sie statt im Rhein-Main-Gebiet in der Verwaltung vor Ort arbeiten können. Das hat nämlich etwas mit Arbeitsplatznähe und mit Arbeitsplatzsicherheit zu tun. Das bedeutet Zeitgewinn,und das bedeutet – das ist gerade für die jungen Menschen auch ganz, ganz wichtig – ein Stück mehr Lebensqualität.
Außerdem wird die Entscheidung zugunsten einer Arbeit im öffentlichen Dienst nicht nur vor dem Hintergrund der Besoldung getroffen. Im Gegenteil, wenn man sich mit den jungen Menschen unterhält, merkt man, dass sie eines gelernt haben, das ganz entscheidend ist, nämlich man benötigt eine solide Aus- und Weiterbildung. Gerade die bekommen sie im rheinland-pfälzischen öffentlichen
Dienst. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das heißt, ein attraktiver Arbeitsplatz mit einer soliden Ausbildung, wie er beispielsweise im gehobenen Dienst im Rahmen der Fachhochschulausbildung gegeben ist, ist eine Entscheidungsgrundlage für den Weg in den öffentlichen Dienst. Nicht zu vergessen ist ein ganz, ganz hohes Gut,nämlich die Sicherheit im Vergleich zu den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in anderen wirtschaftlichen und beruflichen Bereichen.Schauen wir uns aber auch Alternativen an.
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(Glocke des Präsidenten)
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Um entsprechende Einsparbeträge erwirtschaften zu können, hätte man alternativ Einsparungen bei den Stellen vornehmen müssen. Das wäre nicht gut für den
Arbeitsmarkt gewesen; das wäre gerade für Berufsanfänger nicht gut gewesen, die dringend Chancen suchen,um einsteigen zu können.
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(Glocke des Präsidenten)
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Ich halte es für besser, wenn man einen kleinen Teil abgibt, weil man eine entsprechende Zahl von Arbeitsplätzen bzw. bestimmte Einstellungsquoten halten kann.Ich bitte noch um einen kleinen Moment Geduld; denn ich komme gleich zum Schluss.
Das ist sicherlich ein Beispiel für Solidarität und für einen Solidaritätsbeitrag der betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
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Meine sehr geehrten Damen und Herren,
wenn man aber von Sparen, Konsolidieren und Vorsorgenredet, muss man auch entsprechend handeln. Dazu stehen wir. Deshalb sind im Rahmen des vorliegenden Gesetzentwurfs Konsolidierungsmaßnahmen getroffen worden, dies aber mit Augenmaß und vor dem Hintergrund, dass wir eine Perspektive für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst unseres Landes brauchen.
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(Landtag Rheinland-Pfalz - 15. Wahlperiode - 14. Sitzung, 17. Januar 2007)
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Die SPD-Landtagsfraktion unterstützt den Gesetzentwurf der Landesregierung.
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Vielen Dank.
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(Beifall der SPD)
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Vizepräsident Bauckhage:
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Das Wort hat Herr Abgeordneter Mertin.
Abg. Mertin
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https://de.wikipedia.org/wiki/Herbert_Mertin
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Herr Präsident, verehrte Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf – der Finanzminister hat es ausgeführt – beabsichtigt die Landesregierung, durch
Veränderungen sowohl bei der Altersteilzeit als auch bei der Eingangsbesoldung im Bereich des höheren und gehobenen Dienstes Einsparungen zu erzielen.
Einsparungen erreichen zu wollen, ist ein Ziel, das von der FDP-Fraktion durchaus unterstützt werden kann. Die Frage ist nur, ob die Art und Weise, wie diese Einsparungen erzielt werden sollen, völlig vor politischen oder auch rechtlichen Anfechtungen gefeit ist.Wir haben schon einmal im vergangenen Jahr im Rahmen
der Aussprache zur Regierungserklärung hierüber gesprochen. Unter dem
Gesichtspunkt der Gerechtigkeit scheint es eine kleine Lücke zu geben; denn die Einsparungen soll nur ein kleiner Teil der Bediensteten leisten und die anderen nicht.
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(Beifall der FDP)
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Unter dem Gesichtspunkt der Gerechtigkeit erscheint mir das nicht ganz ausgewogen. Ich habe den Gesetzentwurf gelesen und kenne die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, dass solche Maßnahmen möglich sein sollen.
Dazu komme ich noch. Ziel in diesem Land ist es auch, kinderfreundlich zu sein.
Hier muss man sagen, dass es diejenigen trifft, die sich vielleicht in einer Familienphase befinden. Auch das scheint politisch etwas zu sein, was an der Stelle zumindest Berücksichtigung finden sollte.
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(Beifall bei der FDP)
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Herr Staatsminister Deubel, wenn Sie sagen, wir nehmen diese Absenkung vor, damit im Hinblick auf die Praktikantengeneration mehr Leute eingestellt werden
können, höre ich das gern.
Es ist aber ein widersprüchliches Verhalten, wenn Sie auf der anderen Seite eine Prämie zahlen, damit andere länger arbeiten und die Stellen nicht frei machen. Die Rechnung geht nicht auf.
Beifall der FDP
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5. virtueller Zwischenruf:
Avatar: Herr Mertin, rechnen wollen Sie gleich gar nicht !? Nur ein minimaler Prozentsatz der Beamten würde freiwillig länger bleiben. Und von wegen Plätze wegnehmen! Sie wissen schlicht nicht , was los ist. Beispiel: Berufungsverfahren einer Fachhochschule dauern
ewig, weil Sie sich nicht der Dringlichkeit stellen, zwischen Investition in Beton und Investition in Bildung zu unterscheiden. Für das Gehalt können Sie fähige Leute nicht locken. Es fehlt Ihnen an Redlichkeit, nachzufragen, warum Glas und Beton mit einem Mal viel mehr als doppelt so teuer geworden sind. Schließlich können das die Wähler ja wohl auch nicht unterscheiden. Den Widerspruch dazu, dass man die Beamten am liebsten sofort bis 67 arbeiten lassen würde, kann man ja durch Brustton kompensieren.
Das Gesetz hat einen furchtbaren Fehler, den ein auf Justitia Verpflichteter anprangern müsste, egal ob er für Verlängerung ist oder nicht: "...wenn es im dienstlichem Interesse ist". Gutsherrenart!
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(Glocke, Glocke...)
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Auf der einen Seite sollen Menschen länger arbeiten, damit die Stellen nicht frei werden und neue eingestellt werden müssen, auf der anderen Seite senken Sie die Eingangsbesoldung ab, damit mehr Leute eingestellt werden können. Das ist ein widersprüchliches Verhalten und stellt unter rechtlichen Gesichtspunkten ein schwieriges Problem dar.
Wenn Sie ausführen, dass auch die Altersteilzeitregelung im Wettbewerb zu anderen Bundesländern dem Land Rheinland-Pfalz helfen könnte, weil andere Bundesländer eine solche Altersteilzeitregelung nicht hätten, so fürchte ich, wird dieses Argument bei denjenigen, die eingestellt werden wollen, nicht ziehen.
Diese interessiert zuerst einmal vorrangig, was sie jetzt verdienen werden. Sie wissen nämlich nicht, ob es in 30 Jahren oder 35 Jahren in Rheinland-Pfalz überhaupt noch eine Altersteilzeitregelung gibt. Das weiß heute niemand. Diejenigen, die heute eine Entscheidung zu treffen haben, treffen sie nach überschaubaren Zeiträumen. Die überschaubaren Zeiträume sagen ihnen, dass
im Land Rheinland-Pfalz unter Umständen erst einmalweniger gezahlt wird.
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(Beifall des Abg. Eymael, FDP)
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6. virtueller Zwischenruf:
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Avatar: Herr Eymael, könnte man sich als Beamter um Hilfe an Sie wenden, wenn das Gesetz unterlaufen wird, egal, ob Sie für oder gegen das Gesetz gewesen sind?
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Ich möchte an dieser Stelle noch einmal wiederholen, dass auch rechtliche Gesichtspunkte problematische Abwägungen nachvollziehbar machen lassen müssen. Die Hinweise auf die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts
helfen meines Erachtens an dieser Stelle nicht weiter, weil es sich um ältere Entscheidungenhandelt, die zu einer anderen Rechtslage ergangen sind. Wir haben im letzten Jahr das Gleichbehandlungsgesetz verabschiedet.
Dieses Gleichbehandlungsgesetz – ich habe es schon einmal hier ausgeführt – gilt auch für den öffentlichen Dienst entsprechend. Das bedeutet, dass nach diesem Gesetz auch im öffentlichen Dienst eine Altersdiskriminierung nicht stattfinden kann, und zwar weder unmittelbar noch mittelbar.
Ich habe viel über diese Thematik gelesen. Bisher habe ich jedoch nirgendwo gefunden, dass in diesem Bereich das Gleichbehandlungsgesetz in dieser Form nicht gelten soll. Wenn eine unmittelbare Diskriminierung schon nicht gegeben ist – es ist auch nicht Ihre Absicht, nur die Jungen zu treffen –, so ist es doch jedenfalls eine mittelbare Diskriminierung. Diese kann nur aus Gründen gerechtfertigt werden, die im Gleichbehandlungsgesetz enthalten sind. In diesem ist nicht enthalten, dass Sparbemühungen dieses rechtfertigen, jedenfalls nicht auf eine Altersklasse beschränkt.
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(Vereinzelt Beifall bei der FDP)
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Des Weiteren könnte man allenfalls mit den Worten, die Sie vorhin gebrauchten, nämlich der Praktikantengeneration eine Chance zu geben, argumentieren
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Dieses Argument schlagen Sie, wie ich schon ausgeführt habe,
selbst aus den Angeln, nämlich wenn sie
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der älteren Generation einen Zuschlag zahlen, damit sie die
Arbeitsplätze nicht nicht frei macht.
7. virtueller Zwischenruf:
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Avatar: Nach dieser Art von Logik wäre es am besten, überhaupt den Älteren immer weniger Gehalt zu zahlen, damit die ( nicht immer) tollen Jüngeren - vielleicht im Bereich der Justiz ( z.B. in Rheinland-Pfalz?) zusätzlich mit richtigem Parteibuch ausgestattet - auf die erwünschten Plätze gesetzt werden können, (gegebenenfalls sogar mit minimalster Praxis). Ginge man einmal davon aus, dass die Beamtinnen und Beamten irgendwo links oder rechts von der Mitte ihrer Lebensarbeitszeit am meisten leisten und Leistung überhaupt ein ehrlich erfassbares Optimierungskriterium wäre, dann hätte man es tatsächlich fast mit einer Optimierungsaufgabe im mathematischen Sinne zu tun. Es sind aber besondere Randbedingungen zu berücksichtigen. Als Beispiel: Das angebliche Handicap der Älteren, nicht mit Computern umgehen zu können, gibt es nicht mehr. Umgekehrt gibt es aber das grassierende Handicap der Jüngeren: Die von der Politik teils dümmlich gepuschte digitale Verblödung und die unbestreitbare Verflachung der Schulbildung. Abgesehen von Wertschätzung der Erfahrung kann man sehr wohl zusätzlich fast untrügliche Merkmale ausmachen: Zum Beispiel einen Antrag auf Hinausschieben des Ruhestandes. Wer das angeht angesichts überhaupt geringer Bezahlung, schwieriger Umgebungen, Beamten-Bashing usw. ist hoch motiviert und wird nicht herumhängen.
Und dann noch ein fundamentaler Irrtum: Die wirklich cleveren Jüngeren sehen nicht nur das Gehalt, sondern den gesamten Umgang mit den Beamten im Land. Sie haben Sensorik genug, ein echtes Angebot, den Ruhestand hinausschieben zu können, als ein wichtiges Signal und Merkmal für guten Umgang mit Beamtinnen und Beamten überhaupt, also auch mit Anfängern zu erfassen.
Herr Mertin, ich möchte Sie ja gerne wie bisher respektieren, aber Ihr heutiger Vortrag war nicht überzeugend. Es ist zu hoffen, dass Sie in Sachen Zwangspensionierungen gerade als FDP- Mitglied - die FDP ist doch angeblich gegen Zwänge, wo immer es geht - Ihr umständliches und unzeitgemäßes Denken revidieren können.
(Betretenes Schweigen, dann leichtes Grummeln)
Ich meine, alles in allem rentiert es sich in den kommenden Wochen, in den Beratungen des Haushalts- und Finanzausschusses und den anderen
Ausschüssen über dieses Gesetz noch einmal in allen Facetten zu beraten.
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und vielleicht das eine oder andere an Kritik und Anregung, die von unserer Seite kommen, aufzunehmen.
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Herzlichen Dank.
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(Beifall der FDP)
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Avatar: Die Glocke ist zu grell !!
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Hinweis: Die FDP hat letztlich das Gesetz mitgetragen.