.
2017 und 2018 immer noch groteske und verbohrte Beispiele, aber auch endlich mal ein Beispiel mit etwas Unterstützung im Fernsehen (14.06.2018, SWR, s. Fall 11)
.
13.08.2019 SWR Richterbund: Flexible Altersgrenzen gefordert … Verblüfft über die schroffe Ablehnung des Ministers (Herbert Mertin (FDP))
(s. Fall 10, Fortsetzung)
... trotz eigenen Alters arithmetisch zwischen Biden und Trump !!!!
https://www.hinausschieben-des-ruhestandsbeginns.de/An-Angela-Merkel-und-die-CDU
Man verliert den Respekt.
Es sollte ganz einfach sein:
Länger arbeiten? Ja, aber nicht "müssen", sondern "dürfen" !!!
Früher aufhören? Ja und ohne drastische Einbußen!
Man mache endlich deutlich, dass die in erster Linie durch Arbeit und Aufgaben motivierten und wertgeschätzten Verlängerer das doch gerade mit ermöglichen könnten!!
Schlaglicht im Mai 2020:
Donald Trump wurde in diesen Corona-Tagen (15.05.2020) im Sender CNN gezeigt, wie er möglichst unausweichlich die Öffnung der Schulen und die Wiederaufnahme des Lehrbetriebs an den Universitäten forderte.
Dabei sinngemäß: "Nur die über siebzigjährigen Lehrer bzw. Professoren sollten noch eine Weile zu Hause bleiben - vielleicht mal ausnahmsweise schon ein 65-Jähriger." Er wollte sie offensichtlich keinesfalls verlieren. Von wegen "Zwangspensionierung" !!!
Wenn man nun noch bedenkt, dass er die Mitnahme einer Waffe in den Unterricht bzw. in die Vorlesung empfahl, konnte man ihm doch eine große Fürsorgepflicht nicht absprechen.
Hier erkennt man die hohe Wertschätzung der Älteren - eines Älteren anhand seiner sonstigen Darstellungen ganz besonders.
Wenn Donald Trump eine Corona-Maske trüge, sähe man nur die Hälfte seines Gesichts.
Oder sogar weniger!!!
Oktober 2020: Warum nur macht sich Donald Trump so viele Sorgen um die Sichtbarkeit seines Gesichts? Und das nach dem doch wohl göttlich gewollten Überstehen der Corona-Infektion? (Sollte diese Steigerung noch ein paar Tage vor der Wahl kommen? Sie kam so ähnlich!) Politisch an Amerika Interessierten war und ist doch sein wahres Gesicht schon seit vor 2016 bestens bekannt !!!
Angeblich fallen viele aufgrund von Bedeutungsverlust und Langeweile durch Wegfall ihres Jobs in ein tiefes Loch. Das wird Donald Trump doch eher nicht passieren. Oder doch in ein Loch? In eines mit harter Pritsche? Befreiung wie in Wildwestfilmen?
November 2020: Und nun hoffentlich definitiv Joe Biden. Für das Kernthema dieser Website: 78 Jahre alt !!!!!!!! Sorge bedeutet das bei dieser Aufgabe aber doch auch.
Und seine Frau Jill Biden? Auch ein Beitrag zum Thema: 69 Jahre alt will sie und muss sie ihren Job als Lehrende nicht aufgeben!
Aber ob Joe Biden die elenden Waffengesetze abschaffen will oder kann ist eher unwahrscheinlich. Also weiter mit einer handlichen Knarre in den Unterricht oder die Vorlesung? Hubert Aiwanger von den Freien Wählern in Bayern hat schon mal von Messern gefaselt!
=====================================================================
Inhalt / Überschriften:
.
- Einiges (einigermaßen aktuell und inklusive Spott) vorweg
(Wem gerade gar nicht zum Lachen zumute ist, der möge sogleich
zum Kapitel "Absicht dieser Website" scrollen.)
>> 2017: Bundestagswahl: Renten und Pensionen von morgen
>> "Perspektive nicht nur für "verlängerungswillige" Lehrende:
Nicht digital verblödet!
>> 2016: Fehlanzeige in den Programmen zu den Landtagswahlen
>> 2014 Norbert Blüm: "Einspruch! Wider die Willkür an deutschen
Gerichten"
>> 19.09.2013: Duell Merkel / Steinbrück: Tönen gegen die Beamten
>> 22.06.2012: "Gauck gegen starre Altersgrenzen"
>> 2012: Merkel: "Rentenalter muss höher werden"
.
- Absicht dieser Website
.
- Die Problematik
>> Altersdiskriminierung
>> Angebot oder unseriöse Anmache?
>> Genehmigung nach Gutsherrenart?
>> Darstellung in der Presse und im Fernsehen
>> Schon definitiv in Zukunft bis 67 (70)
>> Wortwahl in Grenzen
.
Prägnante Fälle vergangener Jahre
- Fall 1 : VG Frankfurt/M legt Altersgrenze dem EuGH vor:
Oberstaatsanwalt in Frankfurt
- Die kurze Sensation und nur noch ein paar mehr im Knast
.
- Fall 2 :Typischer Fall von Aversion vor Ort gegen einen
Antragssteller und seine wichtige Aufgabe:
Oberstaatsanwalt in Lübeck (Heinrich Wille)
- Endlich Schluss mit Uwe Barschel!?
.
- Fall 3 : Projektion vermuteter durchschnittlicher
Gebrechlichkeit auf den konkreten Antragsteller.
Richter vor Richtern in BW
.
- Fall 4 : Zwangspensionsalter für Professoren:
Rheinland- Pfalz mauert
Steigerung der Ablehnungspraxis
- Beseitigung der Gegebenheiten des dienstlichen Interesses
für ein abermaliges Hinausschieben des Ruhestandsbeginns
angeordnet.
>> Faxe an Kurt Beck, Malu Dreyer, Julia Klöckner, Christian
Baldauf und etliche MdL in Sachen Ruhestandsbeginn:
"Gesetz oder Farce?" und "Übersteuerung der Legislative
durch die Ministerialbürokratie?"
>> Amtsinhaber Konrad Wolf und die nachträgliche Rücknahme
auch seiner Befürwortung vor Ort
>> Mainzer Ministerium lügt unverfroren in der Öffentlichkeit in
Sachen Hinausschieben des Ruhestandes
>> Wieder Gesetzesextraauslegung für das Mainzer
Wissenschaftsministerium?!!
>> OVG Koblenz: Urteil zum Hinausschieben des Ruhestandes
mit Sinnentleerung deutscher Sprache
>> Besondere Wertschätzung von Professoren in Baden
Württemberg: Hinausschieben des Ruhestandes - auch
im Ganzen - bis 70!! (25.11.2015)
.
Fälle 5, 6 und 7 : Gewand und Verstand - kein langer Bestand??!
VG Frankfurt/M, VG Freiburg & VGH Mannheim und wieder
VG Frankfurt/M gegen VGH Kassel.
.
- Fall 5 : Oberstaatsanwalt in Frankfurt bekommt trotz oder
wegen des EuGH-Urteils ungerührt Recht
Vgl. Fall 1 (Fortsetzung)
- Automatischer Übertritt in den Ruhestand bewirkt
eine unmittelbare Diskriminierung wegen des Alters.
- Zwingend: Keine vom Gericht nach Gutdünken selbst
erdachten Ziele eines Gesetzes oder einer Gesetzgebung!!
.
- Fall 6: VG Freiburg & VGH Mannheim: Beamter hat Anspruch
auf Verlängerung!
Sonderschulrektor und als solcher in BW Leiter einer
Schule für Kranke in längerer Krankenhausbehandlung
- Verweigerung einer zweiten Verlängerung nicht rechtens trotz
Zwist vor Ort.
- Beurteilung, ob er dem Dienst noch gerecht werden kann, ist
ihm überlassen.
.
- Fall 7: Studienrat in Hessen. Urteil des VG hat keinen Bestand
- VG Frankfurt/Main (15.07.2013) :"Keine Altersgrenze" vor dem
EuGH nicht durchsetzbar, dann aber offenbar "Hinausschieben
des Ruhestandsbeginns" erst recht. Vgl. Fall 1
- VGH Kassel, (30.10.2013) : Keine Weiterbeschäftigung eines
Lehrers über das 65. Lebensjahr hinaus.
- Sind die VGH-Kassel-Richter dabei, sich mit dem Thema
Ruhestandsbeginn intellektuell zu demontieren!!?
.
- Fall 8: Offensichtliche Notwendigkeit, aber
(Die Rheinpfalz, 31.12.2016 I Häm) :
Polizisten dürfen Ruhestand nicht mehr
hinausschieben
>> Verlängerung kann unerwünschte Beförderung auslösen!
>> DPolG: Fieses Spiel mit der Sicherheit
>> Tschüss Bienzle!
>> Julia Klöckner: Weiter die Möglichkeit, über die
Pensionsgrenze zu arbeiten! (Generell???)
.
- Fall 9: in Rheinland-Pfalz ( Die Rheinpfalz, 09.08.2017 I ros)
Schulleiter muss in Ruhestand
- Fall 10: Grotesker Fall in Rheinland-Pfalz: Prozess gegen
Rechtsradikale geplatzt!
Beförderungsverzögerung - ein dringend
dienstlicher Belang, der dem Hinausschieben
des Ruhestandes sogar aberwitzig entgegen-
stehen darf ?
(Die Rheinpfalz, 15.09.2017 I kad)
"Dürfen Richter Länger arbeiten?"
- Prozess gegen noch 17 mutmaßlich Rechtsradikale
(Prozessbeginn 2012 !) geplatzt wegen Pensionierung
des Richters Hans Georg Göttgen.
Ein Fall von und mit Herbert Mertin 2017 und 2019
.
>> Hinausschieben des Ruhestandes:
Anspruchsmodell, Anreizmodell oder Ermessensmodell ?
>> Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand:
Gesetz als Fixierung einer Debatte?
>> Ruhestandsbeginn mit beiderseitiger Planungssicherheit!
>> Dienstliches Interesse oder beamtenpolitisches
Interesse?
>> Aus klarer Denkstruktur: Im Sonderfall Verlängerung, bis
die wichtige Aufgabe erledigt ist !!!!
Fall 11: Große Unterstützung vor Ort und Bericht im Fernsehen:
"Eine Schule kämpft um ihren Schulleiter"
(SWR, Zur Sache Rheinland-Pfalz, 14.06.2018) Muss
Schulleiter Joachim Dell der BBS Westerburg trotz
oder wegen Schule 4.0 in den Ruhestand?
=====================================================================
Einiges ( einigermaßen aktuell und inklusive Spott ) vorweg
>> 2017: Bundestagswahl: Renten und Pensionen von morgen
.
Rheinpfalz, 28.08.2017, "Das große Problem sind die Renten von morgen" von Wolfgang Blatz, Zur Sache: Die Rentenpläne der Parteien
"FDP: Mit das wichtigste Ziel ist den Liberalen, dass es keine Altersbegrenzung für den Renteneintritt mehr gibt, "Ab 60 entscheidet jeder, wann er in Rente geht" "
Kommentar: (voller Gutgläubigkeit) Sicher gilt dann doch auch: FDP: Ab 60 entscheidet jeder Beamte, wann er in Pension geht. FDP: Keine Zwangspensionierung mehr, Hinausschiebung des Ruhestandsbeginns schon mal gleich eine echte Option? Da hätte Christian Lindner aber z.B. hoffen müssen, dass sein Parteikollege Herbert Mertin, Justizminister in Rheinland-Pfalz, bis dahin seinen Kopf klar bekommen hätte in Sachen Hinausschieben des Ruhestandes!
.
https://www.hinausschieben-des-ruhestandsbeginns.de/Avatar-im-Landtag-RLP
.
(Mehr unten)
.
Spott: 2018: Hier der wirkliche und wahre und geheime Grund für das Scheitern der Jamaika -Sondierungen: Die FDP konnte die Abschaffung der Zwangsverrentung bzw. der Zwangspensionierung nicht durchsetzen!!!!!!! (Man kann auf dieser Website wirklich viel erfahren!!!)
.
Dieses Thema hat offenbar ohnehin keine Chance. Es ist nicht populistisch. Ein solches musste aber auch her:
.
Rheinpfalz, 17.08.2017 "Freie Fahrt für freie Bürger - von wegen" von Winfried Folz. Zur Sache: Die Positionen der Parteien zum Verkehr
.
"FDP: Autonomes Fahren. Die Partei wirbt für das autonome Fahren als Chance für selbst bestimmte Mobilität und gesellschaftliche Teilhabe für diejenigen, deren Mobilität derzeit eingeschränkt ist."
Derjenige Beamte, der Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand im Sinn hat, will auch seine Karre so lange wie möglich selbst fahren und sogar in die Parklücke manövrieren können. Wenn nicht, wäre es ein Zeichen fürs Aufhören überhaupt!!!
.
Und gleich noch die größte Sorge überhaupt: Christian Lindner, t-online.de, 13.09.2017 : "Das Digitalste in der Schule ist derzeit die Pause, nicht der Unterricht in der Schule."
.
Christian Lindner hat nicht genug Power! Hier eine Hilfestellung: Die EU hat die Glühlampen verboten. Nun muss man doch endlich fordern, dass Tafeln und Kreide verboten werden!
Unterirdisch: Hat er diese Forderung ganz genial doch gestellt und ist er am Widerstand der Grünen gescheitert, weil die Tafeln alle tiefgrün sind?
Memoiren 4.0 : Vorlesungen Digitale Regelungstechnik, Digitale Filter und
Digitale Signalverarbeitung viele Jahre gehalten, einen Laptop pro Quadratmeter im nicht kleinen Arbeitszimmer, Website-Betreiber und dann dieser Spruch:
DHBW MA (etwa Sommer 2015), Mathe-Vorlesung, Weckruf: "Herr Schlaffke, sind Sie sicher, dass Ihr i-Phone nicht an den Bauchnabel anwächst?"
.
Mit der Digitalisierung der Lehre ist die Suggestion verbunden, Lernende könnten sich mit dieser Form die Lerninhalte einerseits fast ohne Aufwand und Anstrengung aneignen und Lehrende könnten andererseits nun endlich auch dem "Dümmsten" alles beibringen.
.
https://de.wikipedia.org/wiki/N%C3%BCrnberger_Trichter
.
Wo gab es ein Wahlplakat mit dem Aufruf: "Augenmaß! Keine digitale Verblödung!" ?
.
Poesie 4.0: Was ist denn schon Digitaltechnik im Vergleich mit einem für den Beruf schlagenden Herz?
Nix?! Takt in Giga Her(t)z (GHz) ist angesagt !!???. 1 Herz ist besser!
.
Spott: Das Digital Board als modernes Brett vorm Kopf?
Inversion der Dinge: Brett smart - Kopf aus Holz. Da können nur Industrie 4.0 und das Internet der Dinge Kommunikation ermöglichen. Ein bisschen digitale Elektronik in das Holz, Kontakt zu mindestens drei Satelliten und kein Sonnensturm - dann funzt (s. u.) das angeblich! Und wenn sich das als Pleite herausstellt, so dass das Board wieder weg muss?
Die althergebrachten Bretter vor den Köpfen - falls vorhanden - waren viel billiger und konnten von gescheiten Lehrenden viel leichter entfernt werden.
.
Digitale Hardware in die Köpfe? Da wird der Spott dann doch wohl etwas zu unterirdisch. Wirklich? Zu ärgerlich - man hinkt als selbst reflektierend Gemäßigter ständig hinterher:
Newsletter ComputerWissen Daily, 13.11.2020, 09:06 Uhr
Bionische Gehirnoptimierung: Zukunft als Cyborgs mit implantierten Chips?
"Eine aktuelle Kaspersky-Studie zeigt: 16 Prozent der Deutschen sind offen für Intelligenzsteigerung durch Human Augmentation. Die breite Öffentlichkeit sieht Technologie als Chance, doch Cybersicherheitsaspekte dürfen dabei nicht vernachlässigt werden.
(...)
Darüber hinaus ist mehr als die Hälfte (52 Prozent) der weltweiten Studienteilnehmer der Auffassung, dass es akzeptabel ist, Human Augmentation zur Verbesserung der schulischen Leistungen von Kindern einzusetzen. Bei deutschen Umfrageteilnehmern lag der Wert bei 42 Prozent."
(...)
Rudolf Ring, Chefredakteur von ComputerWissen Daily
Ist es nicht sympathisch, wie viele Leute freimütig zugeben, dass sie dringend Prothesen im Hirn für sich und ihren Nachwuchs bräuchten?!!!
.
Im Ernst:
Soll regelmäßig wahnsinnig viel Geld wegen des systematisch betriebenen Veraltens von Hardware und Software ausgegeben werden statt für die dringend notwendig bessere Bezahlung der Lehrenden?
.
Was hat "Digitalisierung" mit dem Thema Hinausschieben des Ruhestandes zu tun?
.
Button: Bsp. Mangel an FH-Professoren
.
https://www.hinausschieben-des-ruhestandsbeginns.de/Bsp-Mangel-an-FH-Professoren
.
Sollen und wollen Lehrende in Zukunft wirklich digitale Verblöder sein?
.
Dazu auf YouTube: Digitale Demenz -- Prof. Dr. Dr. Manfred Spitzer an der DHBW Stuttgart
.
https://www.youtube.com/watch?v=FnDEF7Aw9HI
.
>> "Perspektive" nicht nur für "verlängerungswillige"
Lehrende: Nicht digital verblödet!
.
Die Erkenntnis, dass WISCHEN, GLOTZEN und GLAUBEN weniger ist als die Fähigkeit NACHDENKEN, DOPPELKLICKEN, SEHEN und VERSTEHEN, gepaart mit VIEL ERFAHRUNG, so also Gold wert ist, wird angesichts des gar nicht mehr zu leugnenden Niedergangs von Schule, beruflicher Bildung und Studium (Akademisierungswahn) immer deutlicher werden.
.
Spott: Es schätzt der Mensch den Staub - etwas übergoldet - oft mehr als das Gold, etwas überstaubet (William Shakespeare, etwas abgewandelt).Und gleich noch ein Spruch:
"Die Erfahrungen sind wie die Samenkörner, aus denen die Klugheit emporwächst." (Konrad Adenauer) Die kann man freundlich an nicht Beratungsresistente weitergeben.
Beispiel für einen wertvollen Ratschlag an Jüngere: Schreiben Sie auch irgendwo im Chat nie "funzt" , sondern immer "funktioniert".
Hinweis: Selbstverständlich gibt es unter den jüngeren Leuten solche, die Gold sind, z.B. diejenigen, die beim Websitebetreiber erfolgreich studiert haben. Schon klar, oder?!
Spott beiseite.
.
Aber immerhin: FDP und damit Liberalisierungen - das passt ja eigentlich! Das Hinausschieben des Ruhestandes ist bei den anderen Parteien vorsichtshalber (CDU) oder widersprüchlich verbohrt (SPD) immer noch kein wirkliches Thema, mit dem man punkten könnte
( Wolfgang Schäuble: "Rente mit 70 kein Denkverbot" ) ,
wie schon
.
>> 2016: Fehlanzeige in den Programmen der Parteien zu
den Landtagswahlen
Früher mussten sich die Schwulen und Lesben - zweifellos ungerecht und inakzeptabel -
"outen" ! Nun müssen sich die Gegner der Wandlung der Verfassung einfach durch Sinnveränderung von Begriffen (Ehe) "outen". Das ist geniale Politik!
Was hat das - um Gottes Willen - mit dem Thema dieser Website zu tun?
Ganz einfach:
"Ehe für alle" ist einfacher als Abschaffung der Zwangs-
pensionierung!
https://www.hinausschieben-des-ruhestandsbeginns.de/An-Angela-Merkel-und-die-CDU
.
https://www.alternative-rlp.de/wp-content/uploads/sites/110/2015/11/wahlprogramm-ausfuehrlich.pdf
Aber halt: Parteitag der AfD 28.11.2020 in Kalkar:
SPIEGEL Politik, Severin Weiland, 28.11.2020, 20:56 Uhr
"Die AfD will eine flexiblen Renteneintritt. "Wer länger arbeitet bekommt entsprechend mehr Rente" heißt es".
Kommentar: Was für ein laues Lüftchen!
https://www.spiegel.de/spiegel/print/d-132696514.html
Blüm: "Im Gegenteil. Alter macht streitsüchtig. Man braucht doch etwas zu tun. Stellen Sie sich vor, ich hätte keinen Streit mehr, dann würde ich den ganzen Tag lang die Blumen im Garten betrachten oder wäre schon tot."
. (Zu dieser Zeit (15.03.2016) hatte er sich das "Kommando Norbert Blüm"
.
.
eingefangen!)
Sarkasmus der traurigen Art: Eine nachhaltige Methode ist das aber offensichtlich auch nicht. Norbert Blüm ist leider am 23.04.2020 verstorben.
.
Spott: Trotzdem: Es ist beim Weiterlesen zu erkennen, dass der Website-Betreiber diesbezüglich offensichtlich den Rekord anstrebt.
Wehe, nachdem er nicht mehr seiner bevorzugten Beschäftigung (Ruhestand im nicht beamtenrechtlichen Sinne schon mächtig hinausgeschoben), Studentinnen und Studenten (am besten alle bei all ihren Leistungen zwecks Unterstützung bei Namen zu kennen bzw. kennen zu können) durch seine Vorlesungen auf möglichst hohes Niveau zu bringen, nachgehen kann!!!
https://www.hinausschieben-des-ruhestandsbeginns.de/Bye-Bye-Report-DHBW-MA
Wer das ernst nimmt, der weiß zugleich: Das Thema "Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand" spottet leider oft der trockenen Beschreibung und bedarf also der gelegentlich spottenden Beschreibung!
Und Norbert Blüm? Leider, leider ist dieser geradlinige und humorvolle Politiker am 23.04.2020 an einer Blutvergiftung gestorben.
.
>> 19.09.2013: Duell Merkel / Steinbrück : Tönen gegen die Beamten
.
Kanzlerkandidat Peer Steinbrück und die Beamten: Nichts ist populärer als Missgunst gegenüber Beamten zu aktivieren. Das ist wegen der Gehälter und Pensionen inzwischen sehr zweifelhaft. Keine Fernsehdiskussion der Art "Kann sich Deutschland die Beamten noch leisten?" oder die Art, wie Peer Steinbrück im Duell Merkel / Steinbrück zu den Beamten getönt hat, ist fair ohne den Hinweis auf das Thema "Hinausschieben des Ruhestandsbeginns".
Hier hätte es die Möglichkeit gegeben, Beamte massiv zu rügen, nämlich diejenigen, die als Entscheider (Ministerien, Gerichte) über das Hinausschieben des Ruhestandsbeginns alles tun, um dieses zu verhindern.
.
Siehe Button " An Angela Merkel und die CDU " u. a. mit Christian Baldauf, RLP (2016):
.
https://www.hinausschieben-des-ruhestandsbeginns.de/An-Angela-Merkel-und-die-CDU
.
Hatte er etwa diese Website besucht?
.
Die Rheinpfalz, 04.05.2012:
Seniorentag: Gauck gegen starre Rentenaltersgrenze
Hamburg (rtr/dapd) Bundespräsident Gauck plädiert für eine längere Lebensarbeitszeit ohne eine starre Grenze für den Renteneintritt. "Ich wünsche mir, dass jene, die es wollen, länger im Beruf bleiben können" sagte das Staatsoberhaupt gestern zur Eröffnung des 10. Deutschen Seniorentages.
"Niemanden sollte Unzumutbares zugemutet werden", sagte Gauck. Allerdings fügte er hinzu, Zumutbares sollte verlangt werden. Der Bundespräsident zitierte den Dichter Goethe: Tätig zu sein ist des Menschen erste Bestimmung." Das widerspreche manchem Bild vom Ruhestand. Viele ältere Menschen gerieten aber in eine Krise, wenn die Anerkennung durch Arbeit fehle.
.
Kommentar:
Die Möglichkeit einer solchen Krise (einmal ist sowieso Schluss) ist nicht so sehr das Thema dieser Website, sondern die Pseudooption Hinausschieben des Ruhestandsbeginns (Vgl. Überschrift auf dieser Website).
.
Der EuGH hat die Altersgrenze 65 für Beamte als eine vertretbare Altersdiskriminierung (wenig zukunftsbezogen) besonders angesichts der Möglichkeit des Hinausschiebens des Ruhestandsbeginns abgesegnet. (Vgl. Button EuGH zur Altersgrenze im Hessischen Beamtengesetz). In dem Urteil wird aber auch festgestellt (Randnr. 57/56):
Indes muss ein grundsätzlich zwingender Übertritt in den Ruhestand mit Vollendung des 65. Lebensjahres (...) insoweit auch angemessen und erforderlich sein"
Tatsächlich: Beliebigkeit, Verdeckung und Gesinnung.
.
Kongenialität im Verfassungsgericht (Vgl. Button "Verfassungsbeschwerde") hätte eigentlich anzutreffen sein müssen und wäre auch insofern wünschenswert gewesen, als die Vorgabe der Bundeskanzlerin gegenwärtig für viele doch zu hart sein könnte:
.
RTL News, S.125 Videotext, 04.05.2012:
>> Merkel: Rentenalter muss höher werden.
.
Das Rentenalter kann nach Ansicht von Kanzlerin Merkel (CDU) nur in Richtung eines späteren Ruhestandes verschoben werden. Sie sei sehr dafür, Flexibilität in die verschiedenen Arbeits- und Altersgrenzen hineinzubringen, sagte sie auf dem 10. Deutschen Seniorentag. "Aber wir kommen nicht umhin, dass die Lebensarbeitszeit länger werden muss."
Die Kanzlerin widersprach damit dem Bundespräsidenten Gauck, der einer Flexibilisierung des Rentenalters in beide Richtungen gefordert hatte.
.
https://www.zeit.de/2010/47/Renten-Oeffentlicher-Dienst
.
Kommentare anklicken!
.
Die zu zementierende Meinung und Gesinnung des offenbar überwiegenden Teils der deutschen Gesellschaft führt zum Beispiel zu folgender Darstellung:
t-online, 11.10.2020, 13:37 Uhr I Von Julia-Eva Sima
Empty-Desk-Syndrom
Wenn der Ruhestand zum Albtraum wird
.
.
Schauerlich! Bedeutungsverlust! Fall in ein tiefes Loch! Also zum Psychologen!
Was für eine Befrachtung ist das denn?
Bedeutungsverlust? Das ist dabei wohl eher das Problem von Politikern und Politikerinnen (Gysi, Schäuble, Gauland, Dreyer, Seehofer... ) oder CEOs.
Aber Schlaglicht 2020: Corona-Krise. Wer in dieser Zeit eine Hinausschiebung des Ruhestandsbeginns erstrebt, der muss wohl tatsächlich sogar zum Psychiater. Mit anderen Worten: Das Kernthema dieser Website hat wohl Pause. Die damit verbundenen oder aufgetauchten Themen aber ganz und gar nicht. Nach der Krise wäre es womöglich angesagter als vorher.
Aber Zwangspensionierungen bzw. Zwangsverrentungen sollen sicher weiter als eine Notwendigkeit hingestellt werden.
Allerdings: Wer in dieser Corona-Zeit den Wert des Arbeitens ganz besonders erkennt und vermisst, der kann sich schon mal verstärkt an den Gedanken gewöhnen, dass das auch so sein könnte, wenn er das Rentenalter erreicht hat.
.
.
https://www.altersdiskriminierung.de/
.
.
Stand 2014:
https://www.dbb.de/fileadmin/pdfs/2014/140204_uebersicht_altersgrenzen_ruhestandseintritt.pdf
.
.
.
.
.
§ 38 Hinausschieben des Ruhestandsbeginns
(1) Wenn es im dienstlichen Interesse liegt, kann mit Zustimmung der Beamtin oder des Beamten oder auf ihren oder seinen Antrag der Eintritt in den Ruhestand um eine bestimmte Frist, die jeweils ein Jahr und insgesamt drei Jahre nicht überschreiten darf, hinausgeschoben werden. Der Antrag ist spätestens sechs Monate vor dem Eintritt in den Ruhestand zu stellen. Abweichend von Satz 2 kann das für das Schulwesen zuständige Ministerium für die Inhaberinnen und Inhaber von Funktionsstellen eine längere Frist bestimmen.
(2) Dem Antrag nach Absatz 1 ist zu entsprechen, wenn
[...]
3. zwingende dienstliche Belange nicht entgegenstehen.
[...]
(3) Zwingende dienstliche Belange [ . . .] stehen
einem Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand
insbesondere dann entgegen , wenn
1.) die bisher wahrgenommenen Aufgaben wegfallen,
2.) Planstellen eingespart werden sollen ,
[...]
4. zu erwarten ist, dass die Beamtin oder der Beamte den
Anforderungen des Dienstes nicht mehr gewachsen
sein wird.
.
Der Zusatz zu der Formulierung "Wenn es im dienstlichen Interesse liegt...", nämlich "... wenn zwingende dienstliche Belange nicht entgegenstehen." scheint Feststellbarkeit zu erleichtern und Ermessensspielraum einzuengen. Das erscheint als eine Steigerung des Anreizes, einen Antrag zu stellen. Tatsächlich können 1.) und 2.) als bloße Behauptungen erfolgreich durch boykottierende Gerichtsinstanzen transportiert werden. Und insbesondere können noch ganz andere Gründe als zwingend beschworen werden. Selbst 4.) könnte - wenn auch nicht so einfach abzustreiten - vorgeschoben werden.
.
Laut einer bundesweiten Umfrage wären nur ein Prozent der Beamten bereit, später in den Ruhestand zu gehen.
Eine erste Ausnahme SWR 14.06.2018: Prägnante Fälle, Fall 11 s.u.
Etwa in der Mitte der folgenden Website:
.
http://www.btb-nrw.de/index.php?id=174
.
oder direkt - Ingolf Deubel :
.
http://www.hinausschieben-des-ruhestandsbeginns.de/Kritik-am-Rechnungshof
>> Wortwahl in Grenzen.
.
.
.
http://www.hinausschieben-des-ruhestandsbeginns.de/EuGH-zur-Altersgrenze
.
.
http://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=4101
.
http://diepresse.com/home/recht/rechtallgemein/637808/Der-Anfang-vom-Ende-des-Zwangsrentenalters
.
- Endlich Schluss mit Uwe Barschel !?
.
.
https://www.iww.de/pak/archiv/richterablehnung-erprobung-macht-nicht-befangen-f28694
Dort zu lesen:
Das hat der BGH verneint. Die hinter einem solchen Ablehnungsantrag stehende Annahme, ein Berufsrichter würde sich bei ihrer Entscheidung in Amtshaftungsprozessen von der Erwägung leiten lassen, dass eine klageabweisende Entscheidung dem Dienstherrn besser gefalle und sich eine solche Entscheidung insoweit auf den weiteren beruflichen Lebensweg positiv auswirken könne, erscheint dem BGH abwegig.
Eine vernünftige Partei darf darauf vertrauen, dass ein Berufsrichter willens, in der Lage und stets bereit ist, dem Recht zu dienen und seine Entscheidung danach auszurichten. Hieran ändert die Tatsache der Erprobung nichts, auch wenn diese notwendige Voraussetzung für eine Beförderung ist. Die Erprobung ist mit der richterlichen Unabhängigkeit vereinbar. Vom Erprobungsrichter wird erwartet, dass er seine Entscheidung nicht vom angestrebten Ziel der Beförderung abhängig macht (BVerfG 22.6.06, 2 BvR957/05).
Die gegenteilige Annahme lässt sich nach Ansicht des BGH im Übrigen nicht auf die zur Erprobung bei einem Obergericht tätigen Richter beschränken, sondern müsste im Falle ihrer Berechtigung auf jeden Berufsrichter übertragen werden, dessen Laufbahn noch nicht abgeschlossen ist und der deshalb noch befördert werden kann.
.
Ob ein Bewerber um die Präsidentenstelle eines Gerichts wohl darauf hoffen wird, dass zur aktuellen Wahlkampfzeit das Urteil nicht gegen den Dienstherrn ausfällt?
In Rheinland-Pfalz hat die Richterschaft unverhohlen darüber spekuliert, ob dergleichen nicht die Androhung der Schließung eines Gerichtes bewirkt haben könnte (Stichwort Justizreform).
.
http://www.hinausschieben-des-ruhestandsbeginns.de/Vor-K.-F.-Meyer,-OVG-Koblenz
.
Allerdings muss man vernünftig bleiben; es können nicht alle Fälle - z.B. von Landesbeamten - beim Bundesverfassungsgericht verhandelt werden! Außerdem ist umgekehrt generelles Misstrauen nicht gerechtfertigt, es sei denn bei diesem Thema der Hinausschiebung des Ruhestandsbeginns, das offensichtlich Adrenalin zur Ausschüttung bringt!
.
(Es dauert jahrelang, ist aber viel viel schöner als Falschparker anzuzeigen!!! Auch ohne Erfolg!)
Richter vor Richtern in BW
"Nicht nur die geistige Tätigkeit eines Richters ist wichtig.
Entgegen der Auffassung des Antragsstellers sei die Altersbeschränkung auch nicht deswegen unverhältnismäßig, weil ein Richter eine geistige Tätigkeit ausübe. Der Beruf eines Richters stelle nicht nur hohe Anforderungen an die volle und ständige geistige Leistungsfähigkeit, sondern fordere auch eine - nicht durch Alterserscheinungen geminderte - ausreichende körperliche Fitness. Ein gewisses körperliches Durchhaltevermögen sei Voraussetzung, um auch unter erschwerten Bedingungen (z.B. nächtliche Bereitschaftsdienste, ganztägige Außentermine mit umfangreichen Augenscheinseinnahmen vor Ort, ggf. unter ungünstigen Witterungsbedingungen) richtig und sachgerecht entscheiden zu können."
.
Die körperlichen Anstrengungen eines Richters kommen hier offensichtlich denen des berühmten Dachdecker-Beispiels von Kurt Beck nahe!!!
.
.
Ein 50-Jähriger mit erstem Herzinfarkt kann klapperiger sein als ein 80-Jähriger. Ein 40-Jähriger kann geistig unbeweglicher den Herausforderungen der Gegenwart gegenüberstehen als ein 70-Jähriger.
Ministerpräsidentin Malu Dreyer benötigt oft einen Rollstuhl.
Innenminister Wolfgang Schäuble benötigt ständig einen Rollstuhl.
5. März 2016, Leserbrief in der Rheinpfalz
"Die abfällige Bemerkung des CDU-Politikers Daniel Wilms ist diskriminierend und eines Politikers unwürdig. Aber die Aussage von Frau Petra Spoden, dass Malu Dreyer besondere Hochachtung verdient hat, (...) finde ich unangebracht, genau so wie sie den verstorbenen Otto Graf Lambsdorff und den jetzigen Finanzminister Wolfgang Schäuble erwähnt, weil beide ihre Ämter trotz Beeinträchtigung ausgeübt haben bzw. noch ausüben. Wenn Politiker mit einem gesundheitlichem Handicap eine solche verantwortungsvolle und nervenaufreibende Aufgabe übernehmen, dann haben sie keine Hochachtung zu erwarten bzw. haben keinen Bonus bezüglich ihrer Erkrankung. Denn es ist letztendlich ihre Entscheidung, ob sie sich trotz ihres Handicaps einer Wahl stellen."
Klaus Hellriegel, Kaiserslautern
Kommentar: Die Aussage von Daniel Wilms (CDU), Malu Dreyer solle sich um eine Erwerbsminderungsrente kümmern, war unterirdisch.
Die hier vertretene Ansicht - gemeint ist - "keine besondere Hochachtung" - geht in Ordnung, aber
.
ideologisch verbiesterte Inklusion im Schulalter
und
ideologisch verbiesterte Exklusion im Rentenalter.
Zwangsrente, Zwangspensionierung für den Normalbürger, selbst wenn er topfit und völlig frei von Burnout ist?
.
Und das schon auf die pauschale Vermutung hin, dass sich nunmehr bald Beschwerden (meistens doch weit vom Rollstuhl entfernt) einstellen könnten?
.
Wie borniert ist das eigentlich?
.
Solche Pauschalität (hier vermuteter durchschnittlicher Gebrechlichkeit) wird vom EuGH deutlich untersagt und trotzdem ungerührt praktiziert:
http://www.hinausschieben-des-ruhestandsbeginns.de/EuGH-zur-Altersgrenze
.
Was für ein Gegensatz zu Bayern!
(vgl. Button "Aus Landtagen" IV) Dort:
.
http://www.hinausschieben-des-ruhestandsbeginns.de/-Aus-Landtagen
.
"Richtern wird nach der gesetzlichen Ausgestaltung des Art. 7 Abs. 2 Satz 2 BayRiG neu ein Anspruch auf Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand eingeräumt. Die Justizverwaltung kann den rechtzeitig gestellten Antrag nur ablehnen, wenn zwingende dienstliche Gründe, etwa gesundheitliche Einschränkungen oder erhebliche Disziplinarmaßnahmen, entgegenstehen. Dies trägt der besonderen verfassungsrechtlichen Stellung der Richter (Art. 97 GG, Art. 85, 87 BV) Rechnung.
.
Es wäre mit der richterlichen Unabhängigkeit unvereinbar, wenn der Justizverwaltung Ermessen bezüglich der Entscheidung über den Antrag eines Richters eingeräumt würde." !!!!!!!!!
.
Es werden Parolen geäußert, die neben den weiteren bekannten Argumenten auf Spruchbändern eines Demonstrationszuges gegen die Landesregierung und / oder Bundesregierung stehen könnten.
Diesem Zug könnte man sich sogar anschließen, wenn es dabei gegen eine für jeden feste und damit vielleicht sogar irrwitzige Grenze ginge. Die f e s t e Grenze ist der Fehler.
Keineswegs aber dürften diese Spruchbänder, Lautsprecher und Brusttöne vor Gericht gegen den Kläger gedreht werden, denn er würde damit unverhohlen als Streikbrecher behandelt werden.
.
Die Landesregierung in Baden Württemberg (offenbar auch über den Wechsel im Jahr 2011 hinaus) hat sich von den rückwärtsgewandten Auffassungen gelöst. Wenn ein Gericht sich damit gegen den Kläger in Stellung bringt, bremst es die Legislative aus.
Urteile mit solchen Argumenten sollten vor den Verfassungsgerichten keinen Bestand haben.
Andererseits ist die Argumentation des Klägers, dass die Pensionierung gegen die Menschenwürde verstoße, eine nicht zielführende Übertreibung.
Man kann es mit den Pensionszahlungen aushalten!
.
Es geht um das Angebot der Landesregierung und die zum Ausbremsen verwendete Unschärfe des Begriffs "Dienstliches Interesse".
.
.
http://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=4048
.
.
Bei diesem (eigenen) Fall zeigt sich eine
.
Steigerung der Ablehnungspraxis:
.
Gezieltes Vorgehen gegen einen FH-Professor, um keinen Präzedenzfall entstehen zu lassen, Missachtung der Beamtenpolitik von Kurt Beck durch sein Ministerium MBWJK und offenbar mangelnde Wertschätzung von erfahrenen Professoren in Rheinland-Pfalz - auch später unter Malu Dreyer
.
Aber mehr anhaltende Lust als Frust:
.
Das Abenteuer, die Beamtenpolitik von Kurt Beck beim Wort nehmen zu wollen, hat am Ende zu einem interessanten Hobby geführt:
Diese Website und mehr!
.
Spott: Ein geradezu edles Hobby - oder?
.
> Schon der erste Antrag war von einfordernder Art, dem Land ein nicht gerade schlechtes Angebot zu machen.
.
>> Faxe an Kurt Beck, Malu Dreyer, Julia Klöckner, Christian Baldauf und etliche MdL in Sachen Ruhestandsbeginn: "Gesetz oder Farce?" und " Übersteuerung der Legislative durch die Ministerialbürokratie?"
.
> Anträge und alle Schreiben sind vorausahnend an die Privat- adresse von Kurt Beck gegangen mit dem Anspruch an ihn, seine Politik auch dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur (MBWJK) verbindlich zu erklären. Diesem Anspruch ist er nicht gerecht geworden.
.
> Die Erkundigungen des Kanzlers der FH Kaiserslautern im Ministerium hatten sogleich ergeben, dass man weiterhin an "dringenden dienstlichen Belangen im Einzelfall", mithin an Exklusivität festhalten wolle, also weiterhin nach der alten Gesetzeslage über einen Antrag auf Hinausschieben des Ruhestandsbeginns entscheiden wolle.
.
(Die Extraauslegung eines Gesetzes zur unseligen internen Vergabepraxis der besser bezahlten C3-Stellen durch Absprachen und Wegschalten der im Gesetz vorgesehenen Konkurrenzlage mit der durch Abzählen statt
Nachdenken über das Leistungsprinzip überprüfbaren Vorgabe und
fixen Idee, jede zweite C3-Stelle fast ausnahmslos extern zu vergeben,
ist kollektiv in schlechter Erinnerung und ließ sich bis zur Einführung der neuen Besoldungsstruktur erfolgreich (auch vorm VG und OVG) vertuschen.)
.
> Landtagsmitglieder und MinisterInnen wurden vom Antragssteller über diese Haltung zur Neufassung des Gesetzes zum Hinausschieben des Ruhestandsbeginns mittels Fax "Übersteuerung der Legislative durch die Ministerialbürokratie" und dem Fax "Gesetz oder Farce?" informiert.
.
> Im Gegensatz zu allen oben geschilderten Fällen ist dem Antragsteller das "dienstliche Interesse" vor Ort sowohl beim ersten Antrag als auch beim zweiten Antrag bescheinigt worden.
.
> Der erste Antrag wurde vom Ministerium - offensichtlich notgedrungen, weil kalt erwischt - genehmigt.
.
- In Steigerung der Ablehnungspraxis wurde die FH aufgefordert, die Gründe für die Genehmigung des Antrags bis zum Zeitpunkt des zu erwartenden zweiten Antrags zu beseitigen. Das ist mehr als eine Vorabentscheidung über einen noch nicht gestellten Antrag!!
.
>> Amtsinhaber Konrad Wolf und die nachträgliche Rücknahme auch seiner Befürwortung vor Ort
.
> Beim 2. Antrag wurde das dienstliche Interesse zunächst abermals bestätigt.
Um dem Bekanntwerden der generellen Diskriminierung der Gruppe der Professoren beim Hinausschieben des Ruhestandsbeginns ausweichen zu können, war es natürlich höchst erstrebenswert,
vom Präsidenten der Fachhochschule Kaiserslautern, Prof. Dr. Konrad Wolf, entgegen seiner ersten Stellungnahme
doch noch die Formulierung "kein dienstliches Interesse"
zu erhalten.
Angesichts der Probleme der FH-Kaiserslautern, inzwischen Hochschule Kaiserslautern, (vgl. Button "Kritik am Rechnungshof")
.
http://www.hinausschieben-des-ruhestandsbeginns.de/Kritik-am-Rechnungshof
.
war es sehr verständlich, dass sich typische Amtsinhaber nicht mit dem Dienstherrn anlegen wegen des scheinbar abstrakten Themas höherer Wertschätzung von Fachhochschulprofessoren am Beispiel des Hinausschiebens des Ruhestandsbeginns.
Nachträglich viel detailliertere und inzwischen übergeordnet noch relevantere Darstellung:
.
https://www.hinausschieben-des-ruhestandsbeginns.de/Neuer-Pivot-Minister-K-Wolf
Dort:
> Stil von Konrad Wolf keine Überraschung
>> Konrad Wolf - durchaus imstande zu lügen
.
> Nachgerade widersinnig war die im Eilverfahren beim VG durchgängige Auflistung von Gründen (z.B. laufende Ausschreibungen) für die Ablehnung, die umgekehrt ( z.B. Vakanzen) als nicht tragfähig für eine erneute Genehmigung angesehen werden sollten. Das Verfahren lief wie die obigen Beispiele ab. Der Ersatz durch Lehrbeauftragte, die zum Teil noch gar nicht gefunden waren, wurde nicht als Altersdiskriminierung angesehen. Die FH hatte nach einem Jahr Übung darin, dies in der Öffentlichkeit nicht als Nachteil erscheinen zu lassen. Die Schnellberufung eines Profs. ging daneben: Er hat nach einem Semester gekündigt. Die Pensionierung von zwei Professoren (einer abgeschreckt, einen Verlängerungsantrag zu stellen) mit Fächern, die auch zum Repertoire des Antragstellers gehören, hat zu einer schlimmeren Situation geführt als vor dem ersten genehmigten Antrag. Laut regelmäßigen Umfragen wählen Studenten ihren Studienort in erster Linie nach Erfahrungsberichten von Bekannten, die dort schon studieren.
.
>> Mainzer Ministerium lügt unverfroren in der Öffentlichkeit in Sachen Hinausschieben des Ruhestandes
.
> Es wird aus dem Jahresbericht des OVG des Landes Sachsen Anhalt (Geschäftsjahr 2008) zitiert (Beschluss des 1. Senats vom 14. März 2008 - 1 M 17/08) zitiert:
.
"Der Beamte kann letztlich im Wesentlichen nur verlangen, dass er nicht aus unsachlichen Gründen (gezielt) benachteiligt und nicht von einer sonst eingehaltenen Verwaltungspraxis grundlos zu seinem Nachteil abgewichen wird"
.
Rheinpfalz-Artikel vom 08.04.2010 , "Ein besonderer Fall" :
https://www.hinausschieben-des-ruhestandsbeginns.de/Neuer-Pivot-Minister-K-Wolf
"Dass das Land seine Regel rund um das Hinausschieben des Ruhestandes zu restriktiv handhabe, findet Pressesprecherin Lucht nicht: Sofern es dienstliche Gründe gebe und die Hochschule die Verlängerung unterstütze, werde dem Wunsch möglichst entsprochen. Allein in den letzten zwei Jahren habe das Ministerium rund 20-Mal eine Ruhestands-Hinausschiebung befürwortet."
.
> Das klingt so, als hätte das Ministerium 20 Professoren das Hinausschieben des Ruhestandsbeginns genehmigt. Zum Bereich des MBWJK gehören die Schulen, speziell die Gymnasien und mehr.
.
>> Wieder Gesetzesextraauslegung für das Mainzer Wissenschaftsministerium
.
> Vor dem OVG Koblenz war die Vertreterin des Ministeriums auf Nachfrage des Gerichts nicht in der Lage, die Verwaltungspraxis darzustellen.
.
Sie konnte keinen einzigen weiteren Fall des Hinausschiebens des Ruhestandsbeginns eines Professors nennen.
.
Sie hat heftig betont, dass es sich nicht um mangelnde Wertschätzung des Klägers handele. (Stimmt! Offensichtlich mangelnde Wertschätzung der Beamtengruppe der Professoren überhaupt.)
.
Die Vertreterin des Ministeriums hat das von der FH für das Eilverfahren nachträglich eingeholte Zauberwort "Strukturumwandlung" im Fachbereich bemüht.
.
(Es hatte nach ursprünglicher Unterstützung durch FH-Präsident Konrad Wolf in zweigleisiger Planung die Darstellung des weiteren Einsatzes des Klägers im Fachbereich gegeben für den Fall des Erfolges des Antragsstellers vor Gericht)
.
> Die Sache war damit in vom Ministerium für das Gericht erwünschter und notwendiger Weise gegen das Votum des Fachbereichs für den Antragsteller zugespitzt.
.
>> OVG Koblenz: Urteil zum Hinausschieben des Ruhestandes mit Sinnentleerung deutscher Sprache
.
> Der Vorsitzende und die Mitglieder des 2. Senats haben nur scheinbar aufmerksam zugehört; sie waren in ihrem ablehnenden Urteil längst festgelegt, denn in der Begründung stehen die üblichen Argumente für die Rechtmäßigkeit des Festhaltens an der Altersgrenze 65.
Aber mehr noch:
.
Die Richter des OVG Koblenz haben explizit und ungeniert festgestellt, dass für das Hinausschieben des Ruhestandsbeginns nach wie vor besondere dienstliche
Gründe vorgetragen werden müssen.
.
Insbesondere hat das OVG Koblenz am 25.2.2011 festgestellt:
"Schließlich vermag auch der geänderte Wortlaut des § 55 Abs. 1 LBG in der ab den 1. August 2007 geltenden Fassung
nicht, einen Anspruch des Klägers zu begründen.
.
Mit der Ersetzung der "dringenden dienstlichen Belange" wollte der Gesetzgeber nicht die Anforderungen an ein Hinausschieben des Ruhestandsbeginns senken. Vielmehr erachtete er die bisherige Formulierung nur mangels praktischer Bedeutung für nicht erforderlich"
- 2A 11201/10. OVG -".
(Diametral zum VGH BW , 15.1.2013 ( Fall 6 ) !!! )
.
http://www.hinausschieben-des-ruhestandsbeginns.de/Vor-K.-F.-Meyer,-OVG-Koblenz
.
Das hätte Kurt Beck ausrasten lassen müssen, denn er hat die Änderung mit großer Reklame und finanziellem Anreiz als Option verkauft.
.
Hier wird mit Sinnentleerung deutscher Sprache die Gesetzesänderung zum Hinausschieben des Ruhestandsbeginns ungeniert mit Übersteuerung der Legislative ( vgl. Button "Avatar im Landtag RLP" ) einkassiert.
.
http://www.hinausschieben-des-ruhestandsbeginns.de/-Avatar-im-Landtag-RLP
.
Es ging zudem nicht um Anspruch, sondern um ein sehr gutes Angebot.
.
(vom Fachbereich so gesehen und unterstützt, ebenso zunächst vom Präsidenten Konrad Wolf))
.
(Vgl. Button "K. Wolf, FH KL, FB AIng")
.
Damit kann das Ministerium das Gesetz - insbesondere im Falle von Professoren - in der alten Form praktizieren - hat es die verbissen reklamierte Extraauslegung bekommen.
.
.
Aus einem Kommentar auf obiger Website (ehemaliger Student) : (...) Obwohl mir selbst noch einige Zeit im Arbeitsleben verbleibt, so bin ich sicher, dass mich selbst als Ingenieur keine magische Altersgrenze vom Tun und Schaffen jemals abhalten wird.(...)
.
http://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=4223
.
.
http://www.saarbruecker-zeitung.de/aufmacher/regioticker/art27969,3676425
.
Das war aber keine wirkliche Niederlage für den Kläger
.
(er hatte nichts zu verlieren und war als doch noch lehrender Prof. vor ausgesuchten Studierenden anderenorts gut und dauerhaft ( zuletzt noch 2016) im Geschäft!),
.
sondern es war für Aufmerksame
.
inhaltlich eine Niederlage und ein Gesichtsverlust für Kurt Beck.
.
Er hatte seinen eigenen Laden nicht im Griff und das Ministerium betreibt in diesem Punkt die Politik der CDU, die in RLP leider eine diametrale Einstellung zur Bundespartei und zur Nachbarland-CDU (BW) meint einnehmen zu müssen.
Hat sich die Meinung der CDU zum Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand geändert?
(vgl. Button "Angela Merkel und die CDU" Christian Baldauf, Oktober 2013 und Februar 2016)
.
http://www.hinausschieben-des-ruhestandsbeginns.de/An-Angela-Merkel-und-die-CDU
.
Wohl kaum!
.
>> Besondere Wertschätzung von Professoren in Baden Württemberg: Hinausschieben des Ruhestandes - auch im Ganzen - bis 70 (25.11.2015)
.
Die Wertschätzung von erfahrenen Professoren in RLP steht im krassen Gegensatz zu der Wertschätzung von erfahrenen Professoren in Baden-Württemberg - keine Reklame!
.
Nachweis (2017) :
.
Besonderheit für Professoren:
UNIVERSITÄTSVERWALTUNG Heidelberg, den 06.05.2016
Hinausschieben des Ruhestandes für Beamten einschließlich Professoren (neu) Dienstrechtsreform (Gesetz zur Änderung des Landesbeamtengesetzes und andere Vorschriften vom 25.11.2015)
Für das Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand gelten seit Ende 2015 neue Regeln für alle Beamten einschließlich Professoren. Der Eintritt in den Ruhestand wegen Erreichens der Altersgrenze kann auf Antrag der Beamten auf Lebenszeit jeweils bis zu einem Jahr, jedoch nicht länger als bis zu dem Ablauf des Monats, in dem der Beamte das 70. Lebensjahr vollendet, hinausgeschoben werden, wenn dies im dienstlichen Interesse liegt. Der Antrag ist spätestens sechs Monate vor dem Erreichen der Altersgrenze zu stellen.
Besonderheit für Professoren:
1. Der Eintritt in den Ruhestand wegen Erreichens der Altersgrenze kann auch für länger als ein Jahr hinausgeschoben werden.
2. Der Antrag soll spätestens ein Jahr vor dem Erreichen der Altersgrenze gestellt werden.
3. An die Stelle des Ablaufs des Monats tritt das Ende des Semesters in dem die Altersgrenze erreicht wird.
.
Übergangsregelung für alle Beamte (inkl. Professoren), die vor dem 01.01.1953 geboren sind: Ein Antrag auf Hinausschiebung des Eintritts in den Ruhestand ist bis zu dem Ablauf des Monats, in dem das 68. Lebensjahr vollendet wird, stattzugeben, soweit dienstliche Interessen nicht entgegenstehen.
.
https://www.uni-heidelberg.de/md/zuv/personal/rundschreiben/hinausschieben_der_altersgrenze_2016.pdf
.
Anträgen von Professoren auf Verlängerung für gleich drei Jahre wurde in all den Jahren zuvor schon stattgegeben. Nun also geht noch mehr.
=======
.
Studiert man diese beschriebenen prägnanten Fälle, so bekommt man das Staunen, das Lachen und das Grausen zugleich.
Hygiene in den Köpfen ist angesagt!
Geht das nicht mit Beamten, die mit Beamten umgehen müssen? Vielleicht doch? (Vgl. folgende Fälle )
.
Aber irgendwie bedauerlich: Was war bloß aus Kurt Beck geworden?
.
Vgl. Button " Beck, Dreyer und die Beamten":
.
http://www.hinausschieben-des-ruhestandsbeginns.de/Beck,-Dreyer-und-die-Beamten
.
.
VG Frankfurt/M, VG Freiburg & VGH Mannheim und wieder VG Frankfurt/M gegen VGH Kassel
.
Vgl. Fall 1 (Fortsg,)
- Automatischer Übertritt in den Ruhestand bewirkt
eine unmittelbare Diskriminierung wegen des Alters.
- Zwingend: Keine vom Gericht nach Gutdünken
selbst erdachten Ziele eines Gesetzes oder einer
Gesetzesänderung!!!!!!
.
VG Frankfurt am Main · Urteil vom 20. August 2012 · Az. 9 K 4663/11.F
.
Leitsatz:
Die allgemeine Altersgrenze für Beamtinnen und Beamte für den automatischen Übertritt in den Ruhestand bewirkt eine unmittelbare Diskriminierung wegen des Alters. Es besteht in Hessen dafür weder im Hinblick auf Art. 4 Abs. 1 RL 2000/78/EG noch im Hinblick auf Art. 6 Abs. 1 RL 2000/78/EG ein Rechtfertigungsgrund.
Die Ziele eines möglichen Rechtfertigungsgrundes müssen sich dem Gesetzgeber zuordnen lassen. Durch andere Stellen kann keine Zielbestimmung erfolgen.
Das Gleiche gilt für eine spätere Änderung der mit einer fortbestehenden Regelung verfolgten Ziele.(...)
Kommentar: Das dürfte die Antwort sein auf die Überschrift "Übersteuerung der Legislative durch die Ministerialbürokratie?" des Schreibens an viele CDU-Abgeordnete und "Gesetz oder Farce?" des Schreibens an viele SPD-Abgeordnete des Landes RLP im eigenen Fall der ersten Hinausschiebung des Ruhestandsbeginns des Website-Betreibers. Was die Landtagsmehrheit wollte, ist wörtlich und pointiert kommentiert dargestellt unter dem Button "Avatar im Landtag RLP".
.
http://www.hinausschieben-des-ruhestandsbeginns.de/-Avatar-im-Landtag-RLP
.
In dem Sinne weiter mit Rn 66 des Urteils:
.
Die gegenteilige Verfahrensweise würde den unionsrechtlichen Rahmen verlassen, wie er vom EuGH (U. 18.11.2010, a.a.O. Rn. 47)vorgezeichnet worden ist. Er setzt voraus, dass sich bei mangelnder Bezeichnung der Zielsetzung in der wegen des Alters benachteiligenden Regelung andere zuverlässige Anhaltspunkte bieten, die einen Rückschluss auf das mit der Regelung tatsächlich verfolgte Ziel zulassen.
Nur dann ist die in der Rechtsprechung des EuGH zwingend vorausgesetzte gerichtliche Kontrolle einer solchen Zielsetzung möglich. Schon deshalb können die Gerichte nicht ihrerseits einer ohne nähere Zielbestimmung erlassenen und wegen des Alters benachteiligenden Regelung Ziele unterstellen, ohne sie dem Normgeber selbst in nachvollziehbarer Weise zurechnen zu können. Das gegenteilige Verfahren würde auf eine Verkehrung der Rollen und Verantwortlichkeiten hinauslaufen.
Die Gerichte würden sich die Ziele gleichsam selbst nach Gutdünken aussuchen und nachfolgend eine Rechtmäßigkeitskontrolle vornehmen, bei der sie allenfalls die Qualität der von ihnen, d. h. den Gerichten, selbst erdachten Ziele rechtfertigen oder verwerfen könnten.
Art. 6 Abs. 1RL 2000/78/EG setzt dagegen voraus, dass Dritte die maßgebende Zielbestimmung vorgenommen haben, um auf diese Weise den Kontrollumfang für die Gerichte entsprechend zu beschränken, also darauf zu beziehen, ob das außerhalb des gerichtlichen Verfahrens bereits festgelegte konkrete Ziel rechtmäßig ist, ob die für dieses Ziel eingesetzten Mittel geeignet, erforderlich und angemessen sind (EuGH U. v. 21.7.2011, a.a.O. S. 1251 Rn. 77 f.).
.
Kommentar: Vom OVG Koblenz (Fall 4) selbst erdachtes Ziel: " Mit der Ersetzung der "dringenden dienstliche Belange" wollte der Gesetzgeber nicht die Anforderungen an ein Hinausschieben des Ruhestandsbeginns senken." Nicht einmal nur Parallel- gesetzgebung, sondern Einkassierung.
.
Volltext:
.
http://openjur.de/u/560585.html
.
Fall 6:
VG Freiburg & VGH Mannheim: Beamter hat Anspruch
auf Verlängerung!
Sonderschulrektor und als solcher in BW Leiter einer Schule für Kranke in längerer Krankenhausbehandlung
.
- Verweigerung einer zweiten Verlängerung nicht rechtens trotz
Zwist vor Ort.
- Beurteilung, ob er dem Dienst in Zukunft noch gerecht
werden kann, ist ihm überlassen !!!!
.
VG Freiburg, 10.7 2012, Az 5 K751/12
.
Zusammenfassung:
.
Mit dem Urteil folgte das Verwaltungsgericht (VG) der Klage eines Beamten und verpflichtete das beklagte Land Baden-Württemberg einem entsprechenden Antrag des Klägers stattzugeben.
Zur Begründung führte das Gericht aus, dass die bisher geltende Regelung, wonach ein Hinausschieben des Ruhestandes nur ausnahmsweise möglich gewesen sei, durch das Dienstrechtsreformgesetz des Landes umgekehrt wurde. Aufgrund der Neuregelung sei einem Antrag auf Hinausschieben des Ruhestandsalters nun zwingend stattzugeben, es sei denn, dienstliche Interesse stünden dem ausnahmsweise entgegen. Ob dienstliche Interessen entgegenstünden, sei gerichtlich voll überprüfbar. Der Dienstherr trage dafür die Darlegungs- und gegebenenfalls auch die Beweislast (Urt. v. 10.07.2012, Az. 5 K 751/12).
Die rechtswidrige Ablehnung eines Antrages auf Hinausschieben des Ruhestandes sei zudem eine europarechtswidrige Altersdiskriminierung. Das Dienstrechtsreformgesetz schaffe sogar Anreize für das Hinausschieben des Ruhestandes: Der Beamte erhalte für die verzögerten Ruhestandseintritt einen zehnprozentigen Gehaltszuschlag.
.
.
Nicht ganz ernst zu nehmen: Diese Website war eher da. Wenn das Gericht von ihr abschreibt, sollte es das sagen, auch wenn die Formulierungen zum Hinausschieben des Ruhestandsbeginns dankenswerterweise richtig verschärft erscheinen!!!!!
.
Bemerkung:
.
Die Zusammenfassung ist die Auffassung, die der Website-Betreiber in seinem Fall vor dem OVG Koblenz zweckmäßigerweise mühsam gezügelt - also nicht verschärft - ebenfalls wegen einer zweiten Verlängerung mündlich vorgetragen hat,
.
http://www.hinausschieben-des-ruhestandsbeginns.de/EuGH-zur-Altersgrenze
.
Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand
.
Leitsätze:
1. Stehen dienstliche Interessen nicht entgegen, hat ein Beamter in den zeitlichen Grenzen des Art. 62 § 3 des Dienstrechtsreformgesetzes einen Anspruch auf Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand.
2. Indem der Gesetzgeber die Entscheidung über ein Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand dem Willen des einzelnen Beamten überlässt, sofern dienstliche Interessen nicht entgegenstehen, geht er davon aus, dass der Beamte ungeachtet seines Lebensalters seinen dienstlichen Aufgaben weiterhin gerecht werden kann. Eine Abstufung nach Eignung und Leistung hat er insoweit nicht vorgesehen.
Volltext:
.
.
Besonders bemerkenswert (z.B. mit Blick auf Fall 2 ):
36
Zwar legen der Inhalt der Akten und der Vortrag der Beteiligten in der mündlichen Verhandlung nahe, dass der Kläger als Schulleiter in Auseinandersetzungen mit Untergebenen, vorgesetzten Behörden und mit Kooperationspartnern mitunter nicht nur selbstbewusst und beharrend, sondern unter Berufung auf seine langjährige Erfahrung als Schulleiter auch eigensinnig und uneinsichtig handelt mit der Folge, dass sich seine Vorgesetzten zuletzt veranlasst gesehen haben, ihm nach der Erörterung der Angelegenheit beim Schulamt und sogar beim Regierungspräsidium bestimmte Aufgaben (Beurteilung einer Lehrerin auf Probe, Zusammenarbeit mit der Tagesklinik X) zu entziehen oder ihm wiederholt und schließlich ultimativ aufzugeben, bestimmte Unterlagen schriftlich einer Lehrerin zu übersenden und nicht nur zur Abholung durch sie bereit zu halten. Nach dem Eindruck der Kammer ist auch nicht zu erwarten, dass der Kläger es seinen Vorgesetzten in Zukunft leichter machen wird mit der Folge, dass nicht ausgeschlossen erscheint, dass aus der Sicht seiner Vorgesetzten auch künftig in seine Dienstführung einzugreifen sein wird. Allerdings kann die Kammer nicht feststellen, dass das Verhalten des Klägers disziplinarwürdig gewesen wäre. Allenfalls wäre vielleicht ein Verweis in Betracht zu ziehen gewesen. (...) |
.
Bemerkung:
Toll!
Nicht ganz ernst zu nehmen: Beim Website-Betreiber hätte (allerdings erst nach Tiefbohrung) in der entsprechenden Instanz die Feststellung lauten können:
Nach Eindruck der Kammer ist auch nicht zu erwarten, dass der Kläger in Zukunft das Niveau seiner Vorlesungen senken wird.
.
Berufung des Ministeriums wurde nicht zugelassen.
.
Der Nichtzulassungsbeschwerde wurde nicht stattgegeben:
VGH BW: Beschluss vom 15. Januar 2013, Az. 4 S 1519/12
.
1. Art. 62 § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 des Dienstrechtsreformgesetzes vom 09.10.2010 - DRG (juris: DienstRRefG BW) - (GBl. S. 793) begründet einen Rechtsanspruch des Beamten auf Hinausschiebung des Eintritts in den Ruhestand, soweit dienstliche Interessen nicht entgegenstehen.
2. Bei dem (negativen) Tatbestandsmerkmal der (entgegenstehenden) "dienstlichen Interessen" handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der grundsätzlich - von (vor)prägenden verwaltungspolitischen Organisationsentscheidungen abgesehen - der vollen gerichtlichen Überprüfung unterliegt, ohne dass dem Dienstherrn insoweit ein Beurteilungsspielraum zusteht.
Auszüge:
.
Absatz 7
.
(...) Der in verschiedenen Gesetzen verwendete unbestimmte Rechtsbegriff der „dienstlichen Interessen“ (wie z.B. auch der „dienstlichen Belange“ oder der „öffentlichen Interessen“) hat keinen allgemeingültigen Inhalt. Er erfüllt in den einzelnen Gesetzen nach der ihnen jeweils zugrunde liegenden Interessenlage eine unterschiedliche Funktion. Sein materieller Sinngehalt und seine besondere Bedeutung ergeben sich erst aus der Zweckbestimmung und Zielsetzung der jeweiligen gesetzlichen Regelung sowie aus dem systematischen Zusammenhang, in den der Begriff hineingestellt ist.
.
Kommentar: Wodurch wird die Zweckbestimmung denn deutlicher als durch eine Landtagsdebatte, in der das Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand vehement durch die gesetzgeberische Mehrheit befürwortet und mit Anreiz versehen wird? (Vgl. Button "Avatar im Landtag RLP")
http://www.hinausschieben-des-ruhestandsbeginns.de/-Avatar-im-Landtag-RLP
.
Absatz 10
.
2. Grundsätzliche Bedeutung im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO kommt einer Rechtssache zu, wenn das erstrebte weitere Gerichtsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen oder im Bereich der Tatsachenfragen nicht geklärten Fragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Weiterentwicklung des Rechts höhergerichtlicher Klärung bedürfen. (...)
.
Kommentar: Diese grundsätzliche Bedeutung sieht das Gericht nicht, weil es die Umkehrung der alten Regelung durch die neue Regelung als unabweisbar klar und deutlich ansieht. Das ist mehr als sympathisch, aber längst nicht aus der Schusslinie der Gutsherren, Verfechter der uneingeschränkten Einschätzungsprärogative, die meinen, dass das Gesetz für sie gemacht sei, damit sie sich nicht gegenüber dem Gesetzgeber und vor Gericht rechtfertigen müssen, wenn sie einen Beamten gönnerhaft länger behalten wollen (Exklusivität - gewissermaßen verschoben vom Gesetzestext in alter Form in dumpfe Beliebigkeit von Ministerialbürokraten und ihren Abhängigen oder auch Mobilisierern vor Ort.)
.
Absatz 12:
.
3. Nach § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO ist die Berufung wegen Divergenz nur zuzulassen, wenn das Urteil von einer Entscheidung des (übergeordneten) Oberverwaltungsgerichts, des Bundesverwaltungsgerichts, des gemeinsamen Senats der Obersten Gerichtshöfe des Bundes oder des Bundesverfassungsgerichts abweicht und auf dieser Abweichung beruht. Daran fehlt es hier. Der Beklagte hat keine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg oder des Bundesverwaltungsgerichts bezeichnet, von der das Verwaltungsgericht abgewichen sein soll. Mit einer Abweichung „von obergerichtlicher Rechtsprechung“ anderer Oberverwaltungsgerichte kann eine Divergenz im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO nicht begründet werden.
.
Kommentar: Leider hätte der Beklagte zwar keine Entscheidung, aber einen Beschluss nennen können.
Der Nichtzulassungsbeschwerde des Website-Betreibers in seinem Fall (Fall4) wurde vom Bundesverwaltungsgericht nicht stattgegeben.
.
Auch wenn das Abklemmen der Berufung das Hobby des weiteren Verfolgens des Themas Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand vergnüglich beflügelt, kann das Wegwischen der Urteile anderer Oberverwaltungsgerichte nicht befriedigen.
.
Die Änderung des Gesetzes ist in allen Bundesländern fast gleichlautend erfolgt. Das Thema Demografiewandel wird wohlfeil opportunistisch von Politikern und Funktionären bemüht.
.
Das geflissentliche Übergehen der Aussagen des EuGH-Urteils zum Hinausschieben des Ruhestandsbeginns, das sonst überall und auch schon beim Bundesverwaltungsgericht ungeniert erfolgt,
sollte von einem Gericht dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt werden.
Das brächte möglicherweise die notwendige Unausweichlichkeit.
.
Volltext des Beschlusses:
.
http://openjur.de/u/608527.print
.
Hiier hat sich nun offenbar eine bemerkenswerte Situation ergeben. Da der Rechtsweg mit der Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde durch den VGH ja ausgeschöpft ist, bliebe nur noch die Verfassungsbeschwerde.
.
Würde sich das Land mit einer Verfassungsbeschwerde gegen einen verlängerungswilligen Beamten auf dieser Ebene wehren, obwohl es bei den Beamten durch das Hinausschieben des Ruhestandsbeginns Geld sparen will?
Diese Perversität brächte dann doch wohl endlich die notwendige Aufmerksamkeit für das Thema Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand.
.
Es sieht ganz danach aus, dass der VGH Baden-Württemberg in Sachen Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand mit klarem Verstand Pflöcke eingeschlagen hat.
.
Fall 7:
Studienrat in Hessen: Urteil des VG hat keinen Bestand
- VG Frankfurt/M (15.07.2013): "Keine Altersgrenze" vor dem
EuGH nicht durchsetzbar, dann aber offenbar
"Hinausschieben des Ruhestandsbeginns" erst recht. Vgl. Fall 1
Az. 9 L 2184/13.F
.- VGH Kassel (30.10. 2013): Keine Weiterbeschäftigung eines
Lehrers über das 65. Lebensjahr hinaus
- Sind die VGH-Richter in Kassel dabei, sich mit dem Thema
Ruhestandsbeginn intellektuell zu demontieren?
.
Zusammenfassung (Auszug):
.
(...) beantragt, den Eintritt in den Ruhestand um ein Jahr hinauszuschieben.
Der Antragsgegner lehnte den Antrag im Mai 2013 ab. Der Antragsteller hat daraufhin um einstweiligen Rechtsschutz nachgesucht. Die 9. Kammer des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main hat den Antragsgegner im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, den Antragsteller über den 01.08.2013 hinaus als Studienrat längstens bis zum 31.07.2014 zu beschäftigen.
.
Die Entscheidung:
.
Zur Begründung hat sie ausgeführt, der unionsrechtlich garantierte Schutz des Einzelnen davor durch einen EU-Mitgliedsstaat wegen seines Lebensalters nicht diskriminiert zu werden sei vorliegend verletzt. Der Anspruch des Antragstellers, weiterhin im aktiven Beamtenverhältnis beschäftigt zu werden, beruhe auf der Nichtanwendbarkeit der allgemeinen Regelaltersgrenze nach § 50 Hessisches Beamtengesetz - HGB -. Diese Regelung sei vorliegend nicht anwendbar, weil sie in Widerspruch zur hier einschlägigen, höherrangigen und unmittelbar Gültigkeit beanspruchenden Richtlinie 2000/78/EG stehe. Nach § 6 Abs. 1 dieser RL seien Ungleichbehandlungen wegen des Alters - eine solche liege beim Ruhestandseintritt infolge des Erreichens einer allgemeinen Altersgrenze unstreitig vor - gerechtfertigt, sofern sie zur Erreichung rechtmäßiger Ziele aus den Bereichen Beschäftigungspolitik und Arbeitsmarkt angemessen und erforderlich sei.
.
( . . . )
.
Zwar könne seit der Verkündung des 2. Gesetzes zur Modernisierung des Dienstrechts in Hessen vom 27.05.2013 ohne weiteres davon ausgegangen werden, dass diese Ziele vom Antragsgegner verfolgt würden. Nach der Rechtsprechung des EuGH sei die Angemessenheit und Erforderlichkeit einer allgemeinen Altersgrenze aber nur nachgewiesen, wenn sie im Hinblick auf das verfolgte Ziel nicht unvernünftig erscheine und auf Beweismittel gestützt werde, deren Beweiskraft das nationale Gericht zu beurteilen habe. Für die Berufsgruppe der Lehrer lägen aber dahingehende Erkenntnisse nicht vor. Es wäre vorliegend notwendig gewesen, dass der Gesetzgeber eine auf Tatsachen basierende Prognose über den Anteil derjenigen Lehrer und Lehrerinnen getroffen hätte, die vorzeitig in den Ruhestand treten, die mit der Regelaltersgrenze in den Ruhestand treten und die gegebenenfalls über die Altersgrenze hinaus tätig sein wollten, um eine vernünftige, die widerstreitenden Interessen zum Ausgleich bringende Regelung über den Ruhestandseintritt von Angehörigen dieser Berufsgruppe treffen zu können.
Der hessische Landesgesetzgeber habe (...) seine Entscheidung über die Notwendigkeit der Beibehaltung einer allgemeinen Altersgrenze auch nicht auf Tatsachen - also Beweismittel im Sinne der Rechtsprechung des EuGH - gestützt, die es dem Gericht ermöglichten, die ihm obliegende Überprüfung der Angemessenheit und Notwendigkeit dieser Maßnahme positiv festzustellen. Es liege auch nicht auf der Hand, dass für jede Berufsgruppe und in jeder denkbaren Konstellation eine allgemeine Altersgrenze die einzige Möglichkeit sei, dem Ziel einer Arbeitsteilung zwischen den Generationen gerecht zu werden. Das Fehlen solcher Angaben gehe zu Lasten des insoweit beweispflichtigen Antragsgegners, (...)
.
.
Volltext:
.
Auszug:
.
Absatz 16
.
Allerdings hat der EuGH auch festgestellt, dass die Mitgliedstaaten das in der RL 2000/78/EG aufgestellte Verbot der Diskriminierung wegen des Alters nicht aushöhlen dürfen, und dass dieses Verbot im Licht des in Art. 15 Abs. 1 GRCh anerkannten Rechts, zu arbeiten, zu sehen ist (EuGH, a. a. O., Rn. 62 f.).Daraus folgt, so der EuGH weiter, dass auf die Teilnahme älterer Arbeitnehmer am Berufsleben – und damit am wirtschaftlichen,kulturellen und sozialen Leben – besonderes Augenmerk zu richten ist, weil ihr Verbleiben im Berufsleben die Vielfalt im Bereich der Beschäftigung fördert und entsprechend dem Anliegen des Unionsgesetzgebers zur persönlichen Entfaltung und zur Lebensqualität dieser Arbeitnehmer beiträgt (EuGH, a.a.O, Rn. 63).Vor diesem normativen Hintergrund, der dem Gesetzgeber einen behutsamen Umgang auch mit den Interessen älterer Arbeitnehmer abverlangt, erweist sich die Regelung des § 50 Abs. 1 HBG i. V. m.§ 50 Abs. 3 S. 1 HBG hier als nicht angemessen und erforderlich,die angestrebten Ziele zu erreichen
.
Absatz 18 (...)
.
Auf der Grundlage der vom Gericht erbetenen Angaben des Landes Hessen zu den Ruhestandseintritten in der gesamten Landesverwaltung, also ohne Differenzierung nach Berufsgruppen, wurde dort die Feststellung getroffen, dass in den Jahren 2006 bis 2010 bezogen auf die seinerzeitige Regelaltersgrenze in Gestalt der Vollendung des 65. Lebensjahres der Anteil der zuvor freiwillig in den Ruhestand gewechselten Beamtinnen und Beamten 45,62% beträgt (VGFrankfurt, U. v. 20.8.2012 - 9 K 4663/11 – juris Rn. 28).Schon hieraus lässt sich der Schluss ziehen, dass die vom Land Hessen im Prozess vor dem EuGH zum vorzeitigen Ruhestandseintritt von Staatsanwälten getroffene Aussage auf Lehrer wahrscheinlich nicht zutrifft. Soweit bekannt, ist die Zahl der vorzeitigen Ruhestandseintritte in der Berufsgruppe der Lehrer gewichtig. In der Presse wird berichtet, dass allein der Anteil der wegen Dienstunfähigkeit frühpensionierten Lehrer 20% beträgt (Spiegel-online vom 4.7.2013).
.
http://openjur.de/u/645718.print
.
Nicht ganz ernst zu nehmen:
Mit der Geradlinigkeit des phänomenalen Aufreißers VG Frankfurt des Themas Hinausschieben des Ruhestandsbeginns kann sich nur noch die ach so naive Geradlinigkeit des Website-Betreibers messen!!!!! Siehe Button "An Angela Merkel"
.
http://www.hinausschieben-des-ruhestandsbeginns.de/An-Angela-Merkel-und-die-CDU
.
Ganz ernst zu nehmen:
Auch hier wird das EuGH- Urteil so gesehen, dass der Altersdiskriminierung beim Thema Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand eine hohe Hürde entgegengestellt wird. Pauschale Zielsetzungen als Begründungen für Ablehnung von Anträgen verbieten sich.
Insgesamt vernachlässigen die Frankfurter Richter aber die Gesichtspunkte der obigen Zusammenfassung zum Fall 5.
Dass ihre Eilentscheidung und ihr zu erwartendes Urteil vom OVG einkassiert wird, war (s. unten) sehr wahrscheinlich. Lässt das OVG den Gang zum Bundesverwaltungsgericht zu, dann werden auch die vom VG Freiburg und VGH Baden-Württemberg eingeschlagenen Pflöcke wieder herausgezogen.
.
Beim BVG müssen erst andere Richter zuständig werden, solche, die ein Minimum an Mathematik sowohl vom logischen Denken als auch z.B. bei der einfachen Aufgabe, die Auswirkungen von den wenigen Verlängerungswilligen auf das Durchschnittsalter eines Kollegiums drauf haben oder gelten lassen.
.
Außerdem wäre es ein glatter Verstoß gegen den Amtseid, die Absicht der Legislative wegen dumpfen Hintergrunddenkens der ihnen so manches Mal vielleicht sogar gut oder bestens bekannten Entscheider, mit denen sie vielleicht früher im Ministerium zusammengehockt haben, zu übersteuern.
.
Zynismus: Der Betreiber dieser Website kennt sich gut aus! Das heißt leider:
> Kein langer Bestand!!!!?
>> VGH Kassel: Keine Weiterbeschäftigung eines Lehrers über
das 65. Lebensjahr hinaus
Sind die VGH-Richter in Hessen dabei, sich mit dem Thema
Ruhestandsbeginn intellektuell zu demontieren?
.
VGH Kassel, Beschluss vom 30.10.2013 - 1 B 1638/13.
Zusammenfassung:
.
.
VGH Kassel: Benachteiligung wegen des Alters gerechtfertigt
.
Die im Hessischen Beamtengesetz vorgesehene starre Altersgrenze sei zwar grundsätzlich als Benachteiligung wegen des Alters zu bewerten, so der VGH Kassel. Diese Benachteiligung sei jedoch als gerechtfertigt anzusehen. Die Ziele des Gesetzgebers, eine ausgewogene Altersstruktur zu schaffen, die Planbarkeit des Ausscheidens zu erreichen, die Beförderung jüngerer Beamter zu gewährleisten und Rechtsstreitigkeiten vorzubeugen, die im Zusammenhang mit der Versetzung in den Ruhestand entstehen könnten, rechtfertigten diese Benachteiligung.
Entgegen der Auffassung des VG hat der VGH es auch für nicht erforderlich erachtet, dass der Gesetzgeber hierfür konkrete statistische Daten erhebt beziehungsweise nachweist.
.
Volltext:
.
http://openjur.de/u/659994.html
.
In Sachen Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand nur "Entgegen der Auffassung des VG" ? Von wegen!!! Ungeniert entgegen der Auffassung vom EuGH!!!!
.
http://www.hinausschieben-des-ruhestandsbeginns.de/EuGH-zur-Altersgrenze
.
Bezüglich des Begriffs "Rechtsbeugung" , der einem hier in den Sinn kommt, ist der Betreiber dieser Website natürlich unbedarft.
.
http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsbeugung
.
Sind die VGH-Richter in Kassel dabei, sich mit dem Thema Ruhestandsbeginn intellektuell zu demontieren?
.
Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel hat den Studienrat erst einmal gestoppt. Damit war das Land mit einer Beschwerde gegen eine anderslautende vorläufige Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt erfolgreich. Die Richter dort müssten aber noch im Hauptsacheverfahren entscheiden, teilte der VGH mit.
Mehr:
.
http://www.news4teachers.de/2013/10/gericht-bremst-lehrer-nicht-laenger-als-bis-65-jahre-arbeiten/
.
Kommentar: Für den Studienrat dürfte damit der Dienst beendet sein. Das Verfahren durch die Instanzen dauert sicher ein paar Jahre. Es ist zu hoffen, dass er es dennoch durchzieht (Pionier im Alter -- das ist doch was!!!), denn es liegt in der Luft, dass die Frankfurter Richter des VG sich nicht irritieren lassen werden.
.
Außerdem werden sich Politiker, Journalisten, Erfüllungsgehilfen der Altersdiskriminierung vor Ort, die hier angeblich sein darf, schleichend aus dem Nullpunkt kommend, dann aber demnächst mit unausweichlicher Dynamik bis auf die Knochen blamieren: Eindimensionales Demografiewandel-Geschwätz, dürftigste " Woche des demografischen Wandels" (wieder einmal in der Tageszeitung "Die Rheinpfalz") Worthülsen statt echter Weitsicht, Unterdrückung von Logik und unausweichlicher Zielsetzung, mangelnde Führungsqualitäten und statische Hirne könnten bald für Kollegen der anderen Art auf allen Ebenen Grund zum Fremdschämen werden.
.
Fall 8:
Offensichtliche Notwendigkeit, aber
(Die Rheinpfalz, 31.12.2016 | Häm)
Polizisten dürfen Ruhestand nicht mehr hinausschieben
Land verärgert Polizeigewerkschaft mit Bewilligungsstopp
Zitat mit Kommentaren:
"MAINZ. Noch vor wenigen Monaten wurden rheinland-pfälzische Polizisten bekniet, über ihren Pensionierungstermin hinaus weiterzuarbeiten. Jetzt macht das Mainzer Innenministerium eine Kehrtwende: Am 23. Dezember hat es verboten, weitere Anträge auf Dienstzeitverlängerung zu bewilligen."
Kommentar: Hier ist sie wieder, die Gutsherrenart! Laut Gesetz kann der Beamte einen Antrag stellen und hat das Recht auf individuelle Prüfung. Alleiniger Gesichtspunkt hat das "dienstliche Interesse" (LBG § 38 (vor 2015 § 55) Hinausschieben des Ruhestandsbeginns)
zu sein.
"So etwas wie vor einem Jahr in Köln soll sich in dieser Silvesternacht nicht wiederholen. Die Polizeipräsidien des Landes haben angekündigt, dass sie auf Übergriffe schnell reagieren wollen. Dafür müssen viele Beamte im Dienst sein, obwohl sie ohnehin schon viel zu tun haben. Doch immerhin können die Einsatzplaner Kollegen einspannen, die eigentlich schon im Ruhestandsalter sind."
(...)
"Wenn sie noch fit sind und gebraucht werden, können rheinland-pfälzische Polizisten über die Pensionsgrenze hinaus ihre Dienstzeit bis zu dreimal um ein Jahr verlängern. Dafür bekommen sie ein Plus von acht Prozent aufs Grundgehalt."
Kommentar: Diese Formulierung entspricht zwar der ursprünglich tönend vorgetragenen Absicht - die Realität sieht aber anders aus. Abgesehen davon, dass es sich um alle Beamten handelt, können sie nur jeweils von Jahr zu Jahr einen Antrag stellen.
.
>> Verlängerung kann unerwünschte Beförderung auslösen!
.
"Attraktiv kann die Verlängerung außerdem für Beamte sein, die kurz vor dem Ruhestandsalter befördert wurden.
Denn die Pension für den höheren Rang bekommen sie nur, wenn sie ihn mindestens zwei Jahre innehatten. Prompt haben in den vergangenen Jahren immer mehr Polizisten ihre Dienstzeit verlängert: 2014 wurden laut Innenministerium 110 derartige Verträge bewilligt, 2015 waren es dann 122 und im laufenden Jahr sogar 218. Doch nun ist erstmal Schluss: Vom vorläufigen, aber sofortigem Bewilligungsstopp haben die Pölizeidienststellen am 23. Dezember per E-Mail aus Mainz erfahren."
Kommentar: Beamte kurz vor Schluss mit Verfall bezüglich der Pension zu befördern, stellt eine seltsame Abspeisung dar. Wenn sie die Beförderung aufgrund von Leistung verdient haben, haben sie diese Leistung auch schon länger gezeigt. Mehr noch: Laut CDU (MDL Marlies Kohnle-Gros) war - obwohl allgemein für die Beamten formuliert - bei der Gesetzesänderung in erster Linie an die Polizei gedacht. Die Möglichkeit des Auftretens eines solchen Zusammenspiels mit einer letztendlichen Beförderung nicht erkannt zu haben, stellt ein handwerkliches Defizit bei der Gesetzgebung dar. Außerdem ist es auch inhaltlich grotesk: Wenn ein Beamter gerade aufgrund echter Leistung befördert wurde, so müsste man es doch gerade begrüßen, dass solch ein Fähiger sich für die Verlängerung zur Verfügung stellt! Er müsste also von der Logik her Vorrang haben vor den anderen.
.
Beim OVG Koblenz ist 2012 der Präsident, Prof. Dr. K. F. Meyer, (Eröffnung der Verhandlung mit ungenierter Befangenheit: "... ich muss auch mit 65 in den Ruhestand!") in Pension gegangen.
Sein Nachfolger, Dr. Lars Brocker, hat die Landesregierung hier und da schon mal auflaufen lassen.
Es ist zu hoffen, dass jemand von der Polizei in dieser Sache bullig vor Gericht geht!!
.
>> DPolG: Fieses Spiel mit der Sicherheit
.
"Besonders die deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) findet das skandalös, sie spricht von einem "fiesen Spiel mit der Sicherheit der Bevölkerung". Aber auch die konkurrierende Gewerkschaft der Polizei (GdP) sieht die Entscheidung kritisch.
.
.
.
Kommentar: Es ist auch ein fieser Umgang mit den Polizisten.
Bei der Polizei fallen sich aber die eigenen Leute wenigstens nicht unverhofft in den Rücken. Und es gibt mit ihnen Organisationen, die sich Wertschätzung nicht abklemmen lassen.
(...)
"Doch ein Ministeriumssprecher sagt: Mit dem Budget für 2017 lassen sich nur 70 Dienstzeitverlängerungs-Fälle bezahlen. Ob dieses Geld mit den schon erteilten Bewilligungen komplett verplant ist und ob vielleicht zusätzliche Mittel aufgetrieben werden können, blieb gestern offen. Prinzipiell findet es das Ministerium aber wichtiger, junge Anwärter auszubilden."
.
Kommentar: Es war ursprünglich argumentiert worden, mit den Verlängerungen Pensionszahlungen einsparen zu wollen. Das tut man unabweisbar, wenn man an die Stelle der Pensionierten Gleichwertige (echten Ersatz) einstellen oder befördern muss.
Geplante Neuzugänge, die aber erst ausgebildet werden müssen, stellen sowieso zusätzlich eine Notwendigkeit dar.
(...)
"Erreicht wird diese Stärke (9160) erst im Jahre 2021."
.
Kommentar: Viermal Silvester und dergleichen!
.
Nicht ganz ernst zu nehmen:
Die Sache mit der Beförderung kurz vor Schluss weiß doch jeder - wird offensichtlich auch in Baden-Württemberg so gehandhabt.
.
>> Tschüss Bienzle, 11.01.17, SWR, 23:30 Uhr
.
Tatort-Kommissar Bienzle - mit seiner Hannelore am Frühstückstisch im Jahre 2007 - liest einen Brief vor:
.
Polizeipräsidium Stuttgart
Der Präsident
.
Erstaunen: "Warum schreibt denn der mir? Er könnt´ doch auch mit mir schwätze!"
.
Einblendung:
Erwin Hetger, Polizeipräsident Baden Württemberg: "Er hat immerhin in den 14 Jahren 25 Fälle aufgeklärt. Und das, was uns alle bundesweit so beeindruckt und begeistert, ist allein die Tatsache, dass er eine Aufklärungsquote hat von hundert Prozent."
.
Sehr geehrter Herr Bienzle,
ich freue mich, Ihnen mitteilen zu können, dass Sie zum ("Häh, hör mal zu!") Ersten Kriminalhauptkommissar ernannt worden sind.
.
Einblendung, Erwin Hetger:
"Ja nun, es ist bei uns so: Wenn es in den Ruhestand hineingeht, dann bekommt jeder noch die letzte Dienststufe, die er sich verdient hat - so war es bei Bienzle auch. Ich hab das damals aus voller Überzeugung und sehr gerne getan und ihn zum Ersten Hauptkommissar befördert."
.
Kommentar: Die Möglichkeit des Hinausschiebens des Eintritts in den Ruhestand, gab es damals auch schon. Bei Bienzle hätten wohl alle Beifall bekundet!!
Spott beiseite!
.
Kommentar: Das dienstliche Interesse angesichts der Terror- und Flüchtlingsproblematik ist jedem überdeutlich klar. Wieso gibt es z.B. in der "Rheinpfalz" zu dem Thema keine Leserbriefe, z.B. solche, die den Ärger über den Bewilligungsstopp teilen?
Ganz einfach: sobald irgendetwas nach vermeintlichem oder tatsächlichem Vorteil für die Beamten aussieht - Leistung und Einsatz hin oder her - herrscht bestenfalls Sendepause.
.
Die CDU in Rheinland-Pfalz (es passt gerade gegen die Regierung, sonst hat sie mit Hinausschieben des Ruhestandsbeginns immer noch nicht viel im Sinn!):
.
>> Julia Klöckner: Weiter die Möglichkeit, über Pensionsgrenze
zu arbeiten ! (Generell???)
.
Die Rheinpfalz, 11.01.2017, |kad (Karin Dauscher)
.
Klöckner Fordert mehr Geld für die Sicherheit
CDU-Fraktion will mehr Prävention gegen Islamismus und fordert zusätzliche Polizisten
.
Mainz. (...)
Die landespolitischen Positionen fassen zum großen Teil Forderungen zusammen, die die CDU seit Jahren erhebt. So soll die Polizeistärke von 9000 um 300 erhöht werden. Um dies zu erreichen, seien zum einen Neueinstellungen nötig, Polizisten sollten zum anderen weiterhin die Möglichkeit haben, über die Pensionsgrenzen hinaus zu arbeiten.
Hat bei Julia Klöckner vielleicht generell ein Umdenken eingesetzt?
(2010 hatte sie diese Thema nachweislich noch nicht auf dem Schirm!)
.
Wie berichtet hatte das Innenministerium kurz vor Weihnachten angeordnet, keine Anträge auf Verlängerung mehr zu genehmigen. "Das fand ich unanständig", sagte der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Matthias Lammert.
Fall 9:
(Die Rheinpfalz, 09.08.2017 I ros)
Schulleiter muss in Ruhestand
Gericht: Pädagoge kann Pensionierung gegen den
Willen seines Dienstherrn nicht hinauszögern
Bei diesem Fall stellt sich erneut und noch immer die Frage, ob es sich um Gesetz oder Gesinnung handelt.
.
https://www.rheinpfalz.de/lokal/aus-dem-suedwesten/artikel/schulleiter-muss-in-ruhestand/
.
(Wird bald fortgesetzt)
.
Fall 10:
Grotesker Fall in Rheinland-Pfalz: Prozess gegen Rechtsradikale geplatzt!
Beförderungsverzögerung - ein dringend dienstlicher Belang, der dem Hinausschieben des Ruhestandes sogar aberwitzig
entgegenstehen darf?
(Die Rheinpfalz, 15.09.2017 I kad)
Dürfen Richter länger arbeiten?
Rechtsausschuss des Landtages hört Fachleute zum Gesetzentwurf der CDU an
- Prozess gegen noch 17 mutmaßlich Rechtsradikale
(Prozessbeginn 2012!) geplatzt wegen Pensionierung des
Richters Hans-Georg Göttgen im Juni 2017
.
https://www.rheinpfalz.de/lokal/aus-dem-suedwesten/artikel/duerfen-richter-laenger-arbeiten/
.
Ist Justizminister Herbert Mertin (FDP) in Sachen Hinausschieben des Ruhestandes immer noch nicht klüger geworden?
.
http://www.hinausschieben-des-ruhestandsbeginns.de/Avatar-im-Landtag-RLP
.
"MAINZ. Ob Richter in Rheinland-Pfalz ebenso wie Beamte das Recht erhalten sollen, die Lebensarbeitszeit zu verlängern, war gestern Thema einer Anhörung im Rechtsausschuss des Landtages.
Nach dem spektakulärem Aus für den Koblenzer Prozess gegen Mitglieder des rechtsradikalen "Aktionsbündnis Mittelrheintal", weil ein Richter in Pension ging, hat die CDU das Thema auf die Tagesordnung gebracht."
.
Kommentar: Dieser Einstieg ist - sicher unbewusst - zu einer Nebelkerze geraten. Richter sind auch Beamte. Bahnt sich hier eine Verdummung an, die verschleiern soll, dass Justizminister Herbert Mertin wieder einmal nicht vorsorglich im Bilde war?
.
.
.
Nach normalem Denken muss das Beamtenrecht zunächst für alle Beamten gelten. Wenn also in Sachen Hinausschieben des Ruhestandsbeginns für eine Gruppe der Beamten etwas Besonderes gelten soll, dann muss es dort beschrieben sein (wie es ja auch tatsächlich für die Orientierung des Aufhörens der Lehrer an das Ende des Schuljahres zum Beispiel der Fall ist). Oder es muss mindestens ein Hinweis dort stehen - hier also, dass und wo die Verlängerung der Lebensarbeitszeit für Richter und Staatsanwälte gesondert geregelt wird.
Das ist nicht der Fall, wie man leicht feststellen kann
.
.
und was im Prinzip auch Christian Baldauf (CDU) moniert:
.
.
>> Hinausschieben des Ruhestandes:
Anspruchsmodell, Anreizmodell oder Ermessensmodell?
Hier geht es von der Sache her um etwas Grundsätzliches. Die Formulierung "Ob Richter in Rheinland-Pfalz ebenso wie Beamte das Recht erhalten sollen, die Lebensarbeitszeit zu verlängern", ist falsch. Beamtinnen und Beamte haben lediglich das Recht, einen Antrag zu stellen und sich in den allermeisten Fällen mit Zauberformeln vor den Kopf stoßen zu lassen. Letztere sind in der Überarbeitung des Gesetzes 2015 sogar genannt. Solide Überprüfung kann man de facto nicht durchsetzen: Ermessensmodell, Gutsherrenart!
Bei Richtern und Staatsanwälten geht es darum, dass diese wirklich ein Recht auf Verlängerung haben sollen - und wenn schon - auch wollen. Ein Verlängerungsantrag kann dann nur in Extremfällen abgelehnt werden: Anspruchsmodell. Das wird sogar einigermaßen nachvollziehbar mit der Gewährleistung der Unabhängigkeit des Richteramtes begründet. Schließlich könnte der Dienstherr sich ja auch mal freuen, eine Richterin oder einen Richter der im Namen des Volkes besonders unabhängigen Art
frühestmöglich loszuwerden! Die Sache ist schon im Fall 3 "Was für ein Gegensatz zu Bayern" verlinkt.
.
Im Ursprung, Landtag Rheinland-Pfalz - 15. Wahlperiode - 14. Sitzung, 17. Januar 2007, ist eindeutig ein Anreiz- und Sparmodell vorgestellt worden
Vgl.
http://www.hinausschieben-des-ruhestandsbeginns.de/Avatar-im-Landtag-RLP
.
>> Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand:
Gesetz als Fixierung einer Debatte ?
.
Trotz Gesetzgebung ist die dortige Debatte einfach nicht beendet worden. Jeder am Drücker kann nach seiner Auffassung weiter wirken. Die CDU (insbesondere Christian Baldauf) hat sich zwar offenbar generell bewegt, aber bei Beamten eher nichts bewegt.
Die Rheinpfalz, 15.10.2013: "CDU: Arbeit nach Renteneintritt fördern
Landesparteitag soll neues Wirtschaftspapier beschließen.
Federführung: Vize-Parteichef Christian Baldauf
.
http://www.hinausschieben-des-ruhestandsbeginns.de/An-Angela-Merkel-und-die-CDU
.
Ist der äußerst widerspenstige Vortrag vom Landtags- abgeordneten Bernhard Henter in o.g. Sitzung - leider kräftig unterstützt von der Landtagsabgeordneten Marlies Kohnle-Gros - vom Tisch? Eher nicht!
Die SPD, von der man ein Anreizmodell für das Hinausschieben des Ruhestandes gar nicht erwartet hat, da es den Zielen ihrer Wähler eher nicht entspricht, redet sich bezüglich der Blockadementalität der Ministerien auf das Ressortprinzip heraus.
Ist der Abgeordnete Frank Puchtler in o.g. Sitzung im falschen Film zu sehen gewesen?
Die FDP wird sich kaum die Mühe machen, Herbert Mertin für seinen nicht liberalen Vortrag mit unnütz komplizierten Denkansätzen in o.g. Sitzung zur Rede zu stellen.
.
Entsprechend sieht es bei der Richterschaft aus, wie es Frau Dauscher in ihrem Artikel weiter schön auflistet. Zunächst:
.
>> Ruhestandsbeginn mit beidseitiger Planungssicherheit !
( ... )
" Der Präsident des Zweibrücker Oberlandesgerichts, Bernhard Thurn, steht dem Entwurf kritisch gegenüber. Er erschwere eine Personalplanung, weil erst sechs Monate vor Erreichen des Ruhealters von derzeit 65 und bald 67 Jahren feststehe, ob die Stelle frei werde oder nicht. "
.
Kommentar: Dieser Einwand ist richtig. Planungssicherheit in Sachen Ruhestandsbeginn muss weitgehend gewährleistet sein. Planungsunsicherheit wird aber in erster Linie durch unsichere Jahr-für-Jahr-Genehmigungen erzeugt. Professoren in Baden-Württemberg können (natürlich rechtzeitig die Ansage z.B. "drei Jahre Verlängerung" machen und es erscheint grünes Licht. Wenn man nicht innerlich überhaupt ablehnend gepolt ist, kann man Konstruktives beisteuern: Antrag so früh wie möglich stellen, spätestens ein Jahr vor der Pensionsgrenze und nur in Ausnahmefällen kurzfristiger.
Damit wäre der Skandal des geplatzten Prozesses zu vermeiden gewesen.
Wenn man aber innerlich überhaupt ablehnend gepolt ist, dann wird man altersdiskriminierend auch die Erfahrung diskriminieren, was sonst in keiner Konkurrentenklage, in der Pfälzer Richter schon mehr oder weniger verständlich virtuos unterwegs waren,
.
.
möglich wäre:
.
>> "Dienstliches" Interesse oder "beamtenpolitisches"
Interesse ??
.
" Es sei außerdem demotivierend für jüngere Kollegen, die auf eine Beförderungsstelle warteten.."
.
Kommentar: In der o.g. Sitzung ist das hohe Lied der Erfahrung von den an der Pensionsgrenze stehenden Beamtinnen und Beamten gesungen worden, die es länger zu nutzen gelte.
.
"Die Pfälzer Justiz ist laut Thurn gespalten in diese Frage: Zwei Landgerichtspräsidenten seien für die mögliche Arbeitszeit-Verlängerung, zwei dagegen.
Unterschiedlich war die Auffassung der Fachleute, ob es Nachwuchsprobleme in der rheinland-pfälzischen Justiz gibt. Thurn verneinte dies für die Pfalz, Marlies Dicke, Präsidentin des OLG und ebenfalls Kritikerin des Gesetzentwurfs, sagte zwar, dass alle Stellen besetzt werden könnten, aber sie sprach auch davon, dass junge Assessoren mitunter aus anderen Bundesländern abgeworben würden. Diesen Konkurrenzkampf unter den Bundesländern bestätigten Thomas Edinger, Vorsitzender des Deutschen Richterbundes Rheinland-Pfalz, und Hartmut Müller-Rentschler, Vorsitzender der Landesvereinigung der Verwaltungsrichter. Es sei deshalb schwierig, junge Richter zu finden, auch weil andere Länder besser bezahlten."
Kommentar: Taktische (ohnehin grassierende) Sinnverwandlung deutscher Sprache: "Dienstlich" heißt den Dienst betreffend, d. h. die Aufgaben und die Tätigkeit betreffend. Die obige Leier betrifft beamtenpolitische Überlegungen und vielleicht gelegentlich auch mal das Träumen am Schreibtisch von schnellstmöglicher Beförderung und später von schnellstmöglicher Pensionierung. Wenn jemand an der Pensionsgrenze auf der ganzen Linie objektiv weit mehr "auf dem Kasten hat" (fast untrügliches Zeichen: Er hat ganz und gar von den eigentlichen Aufgaben nicht die "Nase gestrichen voll" und stellt einen Verlängerungsantrag), dann sollte er nicht nur weitermachen dürfen, sondern sogar besonders anspruchsvolle Aufgaben angetragen bekommen, was
bei Politikern ja geht.
Spott: Sonst geht der oder die dieser Tage zu den Alten für Deutschland und macht - Panik erzeugend - einen ungeheuer soliden Eindruck !!!
Spott beiseite.
.
"Beide sprachen sich für das Gesetz aus, von dem wohl nur wenige Richter Gebrauch machen würden. Laut Edinger könnte damit der Landeshaushalt entlastet werden."
Kommentar: Was hier fast als lapidare Randbemerkung herüberkommt, war eine ganz klare Zielsetzung des in der o.g. Debatte vorgestellten "neuen Modells". Es war wohl bloß der damals noch vorhandenen Faszination des Finanzjongleurs Ingolf Deubel zu verdanken.
>> Aus klarer Denkstruktur: Im Sonderfall Verlängerung bis die
wichtige Aufgabe erledigt ist !
.
"Ob das Gesetz in einem vergleichbaren Fall wie dem Prozess um das "Braune Haus" in Ahrweiler, in dem das Aktionsbündnis seine Sitz hatte, helfen würde, bezweifelt Dicke. Zum Prozessbeginn im Jahr 2012 hätte der Vorsitzende selbst nicht geahnt, dass die Altersgrenze zum Problem würde. Hans-Georg Göttgen ging Ende Juni 2017 in de Ruhestand
Dicke war im Frühjahr noch Präsidentin des Koblenzer Landgerichts, als die Entscheidung fiel, den Prozess gegen zuletzt noch 17 Angeklagte wegen überlanger Verfahrensdauer einzustellen. Die Alternative wäre die komplette Neuauflage gewesen, weil nur so das Recht auf den gesetzlichen Richter eingehalten werden kann."
( ... )
" In der Justiz wird die Verlängerung der Richterarbeitszeit nicht als Lösung für überlange Verfahren gesehen, vielmehr wird eine Überarbeitung der Strafprozessordnung gefordert.
Kommentar: (später)
"Justizminister Herbert Mertin (FDP) bringt auf der Justizministerkonferenz im November einen Antrag ein."
.
24.02.2019 Die Rheinpfalz am Sonntag / dpa
Verfahren gegen Neonazis Prozess, dritter Versuch
(…)
"Die erste Auflage des Verfahrens gegen Angeklagte aus dem Umkreis der rechtsextremen Organisation " Aktionsbüro Mittelrhein" war 2017 nach fast fünf Jahren ohne Urteil geplatzt, weil ein Richter in Pension ging und es keinen Ergänzungsrichter mehr gab. Die Beschwerde der Staatsanwaltschaft dagegen hatte Erfolg, das Oberlandesgericht Koblenz ordnete die zweite Runde des Verfahrens an. Diese begann im Oktober 2018. Doch schon nach wenigen Wochen war vorerst wieder Schluss - diesmal aus formalen Gründen.
(…)
Auch kam es laut Staatsschutzkammer zu zwei "Stinkbombenanschlägen" und anderen Vorfällen wie mit Hakenkreuzen beschmierten Toiletten. Die Staatsschutzkammer des Landgerichts warf bei der Einstellung vielen Anwälten Sabotage und Verzögerung vor - und warnte, eine Neuauflage des Prozesses könnte sogar zehn Jahre dauern."
.
Spott: Bis dahin könnte Künstliche Intelligenz - im Augenblick noch nicht als Prothese geeignet - verhindern, dass dann abermals gerade wieder ein Richter oder eine Richterin in Pension gehen wird.
Vielleicht schlägt KI auch das Hinausschieben des Ruhestandsbeginns vor. Oder KI wird dafür einsetzbar (Wunschtraum!!) Leute mit größtmöglicher natürlicher Intelligenz aufzuspüren.
.
Fall 11:
Große Unterstützung vor Ort und Bericht im Fernsehen:
"Eine Schule kämpft um ihren Schulleiter"
(SWR, Zur Sache Rheinland-Pfalz, 14.06.2018)
Muss Schulleiter Joachim Dell der BBS Westerburg trotz oder wegen Schule 4.0 in den Ruhestand?
.
Textauszüge mit Kommentaren:
"Der klassische Unterricht, der sieht ja so aus: Ein Lehrer steht vorne an der Tafel, die Klasse schreibt in ihren Heften mit. In Westerburg im Westerwald geht eine Schule neue Wege, da tippen die Schüler alles in ihre Laptops. Das haben sie ihrem Schulleiter zu verdanken, der an der Schule auf modernes Lernen setzt. Und das bei mittlerweile zig verschiedenen Abschlussmöglichkeiten"
.
Kommentar: Das ist dann aber nur eine halbe Sache, de facto ein Plädoyer für die Abschaffung der Handschrift. Das Tippen dauert länger als Handschrift. Von einen Digital Board könnte darauf Geschriebenes (sogar Handschriftliches) sogleich drahtlos auf allen Laptops erscheinen und abgespeichert werden. Wozu das dann noch? Es kann alles von vornherein auf den Laptops gespeichert sein. Der vorne Stehende oder Sitzende projiziert die Tastatur, sagt, welche Tasten gedrückt werden sollen oder wischt für alle gleich mit oder zaubert per Sprachsteuerung das gerade Gewünschte auf alle Bildschirme.
.
Spott: Vor dem Unterricht muss geklärt werden, welche Medikamente (Aufputschdrogen) korrelierend mit dem Stoff (langweilig oder weniger) und nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen an die DNA-Profile aller einzelnen Schülerinnen und Schüler zwecks tageszeitlich richtiger und individueller Dosierung und Sicherstellung dauerhafter Verträglichkeit zu nehmen sind, um Einschlafen zu verhindern.
.
Dazu ernsthaft auf YouTube: Digitale Demenz -- Prof. Dr. Dr. Manfred Spitzer an der DHBW Stuttgart
.
https://www.youtube.com/watch?v=FnDEF7Aw9HI
.
Unterricht und Vorlesungen sind am besten, wenn der Lehrer bzw. der Professor und die Schüler bzw. Studierenden jederzeit stehend freihändig und lebendig auch auf sowieso nur unterstützende Digitale Mimik verzichten können. Das ist so ideal wegen des allenthalben vorhandenen Zeitdrucks nicht möglich, sollte aber der Leitgedanke sein.
.
Mit dem Folgenden sollte das aber keinesfalls etwas zu tun haben:
.
"Der Schulleiter selbst soll nun aber gegen seinen Willen pensioniert werden.
Und damit sind vor allem die Schüler überhaupt nicht einverstanden.
[…]
Was man an Herrn Dell halt schätzen kann, dass er sich wirklich super für uns einsetzt - für alle Schüler.
Jahrelang hat Joachim Dell für seine Schule gelebt und offenbar ein kleines Biotop geschaffen, eine saubere, offene, supermoderne Schule.
Besucher aus ganz Europa kommen nach Westerburg, um sich diese Schule anzuschauen.
Er ist ein Schulleiter aus Leidenschaft...
[…]
Herr Dell würde gerne noch ein, zwei Jahre länger Schulleiter dieser Schule bleiben.
Zunächst hieß es auch vom Ministerium: "Kann er machen!" Doch dann vor kurzem der Schock: Plötzlich hieß es, er soll doch schon in diesem Sommer in Pension gehen.
Viele in der Schule haben den Verdacht, es hänge mit dem Konzept der Schule zusammen, technikbasiert mit weniger Frontalunterricht."
[…]
Schülerin: "Unsere Schule ist keine normale Schule und unsere Schule geht neue Wege. Und ich glaub: das stört das Ministerium!"
.
Kommentar: Computer-Gurus (besonders in Amerika) schicken ihre Kinder nicht in solche Schule. Aber das ist sicher nicht die Erklärung. Die SPD und die FDP erst recht (vgl. Christian Lindner, unter "Einiges (einigermaßen aktuell inklusive Spott) vorweg") ganz oben auf der Seite) wollen doch Schule 4.0.
Und das diesbezügliche Wohlwollen war doch die ganze Zeit vorhanden!
.
Rheinland-Pfalz will nach wie vor verbohrt das Recht auf Gutsherrenart und Bettelstellung der Verlängerungsfreudigen.
Diese Verlängerungsfreudigen nicht vor den Kopf zu stoßen - dazu gehört ein Geist, der auch Malu Dreyer nicht aus den Augen schaut.
.
Daher treffen folgende Aussagen zu:
"Rückblick: Im November gab es einen Streit zwischen Ministerium und Schule. Denn seit 13 Jahren schreiben die Schüler hier ihr Abitur mit dem eigen Laptops."
Spott (leider nicht zu verkneifen!): Müssen sie ja, nachdem sich die Handschrift doch sicherlich dramatisch zurück entwickelt hat!
.
"Das sollte plötzlich nicht mehr gehen. Schulleiter Dell setzte sich für die Schüler ein."
[…]
"Die Bedenken des Ministeriums, die Schüler könnten einfacher schummeln, konnte die Schule schnell ausräumen."
[…]
"Man einigte sich. Die Schüler dürfen ihr Abitur weiter an den eigenen Laptops schreiben. Es ist die einzige Schule im Land, wo das geht."
.
Kommentar: Das dürfte ein Ministerialbürokrat (nicht die Ministerin, die sich mit solch einem Anliegen gerade gar nicht erst abgeben will) als Niederlage empfunden haben!
.
"Durch den Druck aus der Öffentlichkeit , an die sich der Schulleiter gewandt hatte? Pikant: Die plötzliche Entscheidung, Herrn Dell in Pension zu schicken, kam nach der Laptop-Auseinandersetzung. Vorher wollte man ihn noch behalten. Eine Quittung für den Laptop-Streit?.
Kommentar: Mit Sicherheit!
.
.
"Ich denke, sie sollten die Ministerin fragen, warum sie jetzt der Meinung ist, dass ich diese Aufgabe nicht für das nächste Jahr fortführen kann.
Gern hätten wir die Ministerin dazu befragt. Sie will uns aber kein Interview geben. Der Pressesprecher verweist auf das offene Verfahren, denn Herr Dell hat Klage eingereicht.
.
Kommentar: Die Ministerin Stefanie Hubig wird sich schon mal nicht mit ihrem Ministerium anlegen, denn.
"Kann eine Juristin Bildung?"
.
.
Dort:
Bei der oppositionellen CDU stößt Hubigs Berufung auf scharfe Kritik, ebenso wie die Besetzung des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur mit dem parteilosen Konrad Wolf (54), bislang Präsident der Hochschule Kaiserslautern. CDU-Generalsekretär Patrick Schnieder erkennt darin Zeichen eines bedenklichen Personalmangels: «Frau Dreyer greift für das wichtige Bildungsministerium auf eine Frau zurück, die offensichtlich noch keinerlei fachliche Expertise in diesem Ressort erworben hat», kritisierte Schnieder.
Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) habe sich auch bei der Besetzung des neuen Wissenschafts- und Kulturministeriums nicht von der Qualifikation leiten lassen. Dem designierten Minister Konrad Wolf, bisher Präsident der Hochschule Kaiserslautern, sei das Thema Kultur gänzlich unbekannt. (News4teachers mit Material der dpa)
.
Kommentar: Auf ein Statement vom Gericht wie im Fall 6 darf Schulleiter Dell in Rheinland-Pfalz nun mal nicht rechnen. Dort:
"Nach dem Eindruck der Kammer ist auch nicht zu erwarten, dass der Kläger es seinen Vorgesetzten in Zukunft leichter machen wird mit der Folge, dass nicht ausgeschlossen erscheint, dass aus der Sicht seiner Vorgesetzten auch künftig in seine Dienstführung einzugreifen sein wird. Allerdings kann die Kammer nicht feststellen, dass das Verhalten des Klägers disziplinarwürdig gewesen wäre."
Der Sonderschulleiter in BW hat sein Verfahren gewonnen. Volle Unterstützung vom Gericht!!!
[…]
""Die Schüler seien top ausgebildet", sagt Bernd Hammes von der Handwerkskammer Koblenz. Herr Dell ist Schulleiter im pädagogischen Sinne, aber er ist auch Unternehmer und Manager. Und seine Zusammenarbeit mit den Betrieben vor Ort, die ist vorbildlich."
Der Betriebsrat bemängelt auch, dass der Weggang des Schulleiters eine Lücke reißt, denn es gibt schlicht noch keinen Ersatz."
.
Kommentar: Und das ist wieder die ungerührte Verweigerung der Gesetzesänderung, deren ursprüngliche Zielsetzung beschrieben ist in
.
.http://www.hinausschieben-des-ruhestandsbeginns.de/Avatar-im-Landtag-RLP
Zur Sache Rheinland-Pfalz "Eine Schule kämpft um ihren Schulleiter" 14.6.2018 | 20.15 Uhr | 4:26 min Autor: Tilo Berrnhardt
Verfügbar bis: 14.6.2019, 21.07
.
https://swrmediathek.de/player.htm?show=2245f720-7008-11e8-ba49-005056a10824
.
(wird fortgesetzt)