Hinausschieben des Ruhestandsbeginns  -  eine unwahrhaftige,  im de facto gesetzesfreien Raum wegen bisher völliger Beliebigkeit der Genehmigungen nach Kräften ausgebremste Pseudooption.

Dazu  2012 und 2013 (unten): Gewand und Verstand? - Kein langer Bestand?!

.

2017 und 2018 immer noch groteske und verbohrte Beispiele, aber auch endlich mal ein Beispiel mit etwas Unterstützung im Fernsehen (14.06.2018, SWR, s. Fall 11)

.

13.08.2019 SWR Richterbund: Flexible Altersgrenzen gefordert … Verblüfft über die schroffe Ablehnung des Ministers (Herbert Mertin (FDP))   

 (s. Fall 10, Fortsetzung)


 -  Und es ist  ein sehr interessantes Thema!

... trotz eigenen Alters arithmetisch zwischen Biden und Trump !!!!


Dezember 2020:  Wirbel um CDU-Vorschlag zu Ruhestand, Rente und Pension

Radikale CDU-Ideen - Gehen wir künftig alle in einem anderen Alter in Rente? 
Individuelles Eintrittsalter - CDU-Politiker wollen einheitliches Rentenalter abschaffen

Politiker  zum CDU-Vorschlag - "Die CDU fordert Maloche bis zum Tod" (Die Linke natürlich!)

Saskia Esken, SPD - Aushöhlung der Alterssicherung wird es mit uns nicht geben

FDP ?   WYSIWYG ??? (What You See Is What You Get)
.
Ausführlich beschrieben und kommentiert  hier auf der Unterseite


https://www.hinausschieben-des-ruhestandsbeginns.de/An-Angela-Merkel-und-die-CDU


Man verliert den Respekt.


Es sollte ganz einfach sein:


Länger arbeiten? Ja, aber nicht "müssen", sondern "dürfen" !!!

Früher aufhören? Ja und ohne drastische Einbußen!


Man mache endlich deutlich, dass die in erster Linie durch Arbeit  und  Aufgaben motivierten  und  wertgeschätzten Verlängerer  das  doch gerade mit  ermöglichen  könnten!!



Schlaglicht im Mai 2020:


Donald Trump wurde in diesen Corona-Tagen  (15.05.2020) im Sender CNN gezeigt, wie er möglichst unausweichlich die Öffnung der Schulen und die Wiederaufnahme des Lehrbetriebs an den Universitäten forderte.

Dabei sinngemäß: "Nur die über siebzigjährigen Lehrer bzw. Professoren sollten noch eine Weile zu Hause bleiben - vielleicht mal ausnahmsweise schon ein 65-Jähriger." Er wollte sie offensichtlich keinesfalls verlieren. Von wegen "Zwangspensionierung" !!!

Wenn man nun noch bedenkt, dass er die Mitnahme einer Waffe in den Unterricht bzw. in die Vorlesung empfahl, konnte man ihm doch eine große Fürsorgepflicht nicht absprechen.

Hier erkennt man die hohe Wertschätzung der Älteren - eines Älteren anhand seiner sonstigen Darstellungen ganz besonders.


Wenn Donald Trump eine Corona-Maske trüge, sähe man nur die Hälfte seines Gesichts. 

Oder sogar weniger!!!


Oktober 2020: Warum nur macht sich Donald Trump so viele Sorgen um die Sichtbarkeit seines Gesichts? Und das nach dem doch wohl göttlich gewollten Überstehen der Corona-Infektion? (Sollte diese Steigerung noch ein paar Tage vor der Wahl kommen? Sie kam so ähnlich!) Politisch an Amerika Interessierten war und ist doch sein wahres Gesicht schon seit vor 2016 bestens bekannt !!!

Angeblich fallen viele aufgrund von Bedeutungsverlust und Langeweile durch Wegfall ihres Jobs in ein tiefes Loch. Das wird Donald Trump doch eher nicht passieren. Oder doch in ein Loch? In eines mit harter Pritsche? Befreiung wie in Wildwestfilmen?


November 2020: Und nun hoffentlich definitiv Joe Biden. Für das Kernthema dieser Website: 78 Jahre alt !!!!!!!!  Sorge bedeutet  das bei  dieser  Aufgabe aber doch auch.

Und seine Frau Jill Biden? Auch ein Beitrag zum Thema: 69 Jahre alt will sie und muss sie ihren Job als Lehrende nicht aufgeben!


Aber ob Joe Biden die elenden Waffengesetze abschaffen will oder kann ist eher unwahrscheinlich. Also weiter mit einer handlichen Knarre in den Unterricht oder die Vorlesung? Hubert Aiwanger von den Freien Wählern in Bayern hat schon  mal  von Messern gefaselt!

===================================================================== 

 

Inhalt / Überschriften:

.

-  Einiges (einigermaßen aktuell und inklusive Spott) vorweg

    (Wem gerade gar nicht zum Lachen zumute ist,  der  möge sogleich

     zum Kapitel "Absicht dieser Website" scrollen.)

 

           >> 2017: Bundestagswahl:   Renten  und    Pensionen  von  morgen

            >> "Perspektive nicht   nur   für  "verlängerungswillige"  Lehrende:

                  Nicht digital verblödet!

            >> 2016:  Fehlanzeige in den Programmen zu  den  Landtagswahlen

            >> 2014 Norbert Blüm: "Einspruch! Wider die Willkür an deutschen

                 Gerichten"

            >> 19.09.2013: Duell Merkel / Steinbrück: Tönen gegen die Beamten

            >> 22.06.2012: "Gauck  gegen starre  Altersgrenzen"

            >> 2012: Merkel: "Rentenalter   muss höher werden"

.

-  Absicht dieser Website

.

-  Die Problematik

            >> Altersdiskriminierung

            >> Angebot  oder unseriöse Anmache?

            >> Genehmigung nach Gutsherrenart?

            >> Darstellung in der Presse und im Fernsehen

            >> Schon definitiv in Zukunft bis 67 (70)

            >> Wortwahl in  Grenzen

.

 

Prägnante  Fälle  vergangener  Jahre

 

-  Fall 1 : VG Frankfurt/M legt Altersgrenze dem EuGH vor:

                Oberstaatsanwalt in Frankfurt

                   - Die kurze Sensation  und  nur  noch ein paar mehr im Knast

 .

-  Fall 2 :Typischer Fall von Aversion vor Ort gegen einen  

               Antragssteller und seine wichtige Aufgabe:

               Oberstaatsanwalt   in  Lübeck (Heinrich Wille)

                   - Endlich Schluss mit Uwe Barschel!? 

 .

-  Fall 3 : Projektion vermuteter durchschnittlicher 

                Gebrechlichkeit auf  den konkreten Antragsteller.

                Richter vor Richtern in BW

 .

-  Fall 4 : Zwangspensionsalter für Professoren:

                Rheinland- Pfalz mauert

                Steigerung der Ablehnungspraxis

                    - Beseitigung  der  Gegebenheiten des dienstlichen Interesses 

                      für ein abermaliges Hinausschieben des Ruhestandsbeginns

                      angeordnet.

                    >> Faxe an Kurt Beck, Malu Dreyer, Julia Klöckner, Christian   

                         Baldauf  und etliche MdL in Sachen Ruhestandsbeginn:

                        "Gesetz oder Farce?" und "Übersteuerung der Legislative 

                         durch die Ministerialbürokratie?"

                    >> Amtsinhaber Konrad Wolf und die nachträgliche Rücknahme

                         auch seiner Befürwortung vor Ort

                    >> Mainzer Ministerium lügt unverfroren in der Öffentlichkeit in

                         Sachen Hinausschieben des Ruhestandes

                    >> Wieder Gesetzesextraauslegung für das Mainzer

                         Wissenschaftsministerium?!!

                    >> OVG Koblenz: Urteil zum Hinausschieben des Ruhestandes

                          mit Sinnentleerung deutscher Sprache

                    >>  Besondere Wertschätzung von Professoren in Baden

                          Württemberg: Hinausschieben des Ruhestandes -  auch

                          im Ganzen -  bis 70!!  (25.11.2015) 

            .

Fälle 5, 6 und 7 : Gewand und Verstand - kein langer Bestand??!

VG Frankfurt/M,    VG Freiburg & VGH Mannheim  und wieder

VG Frankfurt/M  gegen   VGH Kassel.

.

-  Fall 5 : Oberstaatsanwalt  in Frankfurt bekommt  trotz oder

                wegen  des  EuGH-Urteils  ungerührt  Recht

                   Vgl.  Fall 1 (Fortsetzung)

                    - Automatischer    Übertritt   in    den    Ruhestand    bewirkt

                      eine  unmittelbare  Diskriminierung    wegen   des   Alters.

                    - Zwingend:   Keine   vom  Gericht  nach Gutdünken  selbst 

                      erdachten Ziele eines Gesetzes oder einer Gesetzgebung!!

.

 -  Fall 6: VG Freiburg & VGH Mannheim: Beamter hat Anspruch 

               auf Verlängerung!

               Sonderschulrektor und   als solcher in BW  Leiter einer 

               Schule für Kranke in längerer Krankenhausbehandlung

                  - Verweigerung  einer  zweiten Verlängerung  nicht  rechtens  trotz 

                    Zwist vor Ort.

                  - Beurteilung,  ob  er  dem  Dienst  noch gerecht werden kann, ist   

                    ihm überlassen.

.

 -  Fall 7: Studienrat in Hessen. Urteil des VG hat keinen Bestand

                  - VG Frankfurt/Main (15.07.2013) :"Keine Altersgrenze" vor dem 

                     EuGH nicht durchsetzbar, dann   aber offenbar "Hinausschieben 

                     des Ruhestandsbeginns" erst recht. Vgl. Fall 1

                  - VGH Kassel, (30.10.2013) :   Keine  Weiterbeschäftigung  eines 

                     Lehrers über das  65. Lebensjahr hinaus.

                  - Sind die VGH-Kassel-Richter dabei, sich mit dem Thema 

                    Ruhestandsbeginn intellektuell zu demontieren!!?

.

-   Fall 8: Offensichtliche Notwendigkeit, aber

                (Die Rheinpfalz, 31.12.2016 I Häm) :

                            Polizisten dürfen Ruhestand nicht mehr

                            hinausschieben

 

                    >> Verlängerung kann unerwünschte Beförderung auslösen!

                    >> DPolG: Fieses Spiel mit der Sicherheit

                    >> Tschüss Bienzle!

                    >> Julia Klöckner: Weiter die Möglichkeit, über die 

                          Pensionsgrenze zu arbeiten! (Generell???)

.

-  Fall 9: in Rheinland-Pfalz ( Die Rheinpfalz, 09.08.2017 I ros)

                            Schulleiter muss in Ruhestand

 

-  Fall 10: Grotesker Fall in Rheinland-Pfalz: Prozess gegen

                 Rechtsradikale geplatzt!

                 Beförderungsverzögerung - ein dringend 

                 dienstlicher Belang, der dem Hinausschieben    

                 des Ruhestandes sogar aberwitzig entgegen-

                 stehen darf ?

                  (Die Rheinpfalz, 15.09.2017 I kad)

                   "Dürfen Richter Länger arbeiten?"

                       - Prozess gegen noch  17 mutmaßlich Rechtsradikale

                         (Prozessbeginn 2012 !) geplatzt wegen Pensionierung

                         des Richters Hans Georg Göttgen.

                        Ein Fall von und mit Herbert Mertin 2017 und 2019

.

                       >> Hinausschieben des Ruhestandes:

                            Anspruchsmodell, Anreizmodell oder Ermessensmodell ?

                       >> Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand:

                            Gesetz als Fixierung einer Debatte?

                       >> Ruhestandsbeginn mit beiderseitiger Planungssicherheit!

                       >> Dienstliches Interesse  oder  beamtenpolitisches 

                              Interesse?

                       >> Aus klarer Denkstruktur: Im Sonderfall Verlängerung, bis 

                             die wichtige Aufgabe erledigt ist !!!!

 

Fall 11: Große Unterstützung vor Ort und Bericht im Fernsehen:

 

              "Eine Schule kämpft um ihren Schulleiter"

              (SWR, Zur Sache Rheinland-Pfalz, 14.06.2018) Muss

              Schulleiter  Joachim Dell der BBS Westerburg trotz

              oder wegen Schule 4.0 in den Ruhestand?

                

 

=====================================================================

 

 

 

Einiges  ( einigermaßen  aktuell  und  inklusive  Spott )  vorweg

 

>> 2017: Bundestagswahl:  Renten  und  Pensionen von morgen

.

Rheinpfalz, 28.08.2017, "Das große   Problem sind   die Renten von morgen" von Wolfgang Blatz, Zur Sache: Die Rentenpläne der Parteien

 

"FDP: Mit das wichtigste Ziel ist den Liberalen, dass es keine Altersbegrenzung für den Renteneintritt mehr gibt, "Ab 60 entscheidet jeder, wann er in Rente geht"  "

 

 

Kommentar: (voller Gutgläubigkeit) Sicher gilt dann doch auch: FDP: Ab 60 entscheidet jeder Beamte, wann er in Pension geht.  FDP: Keine Zwangspensionierung mehr,  Hinausschiebung des Ruhestandsbeginns schon mal gleich eine echte Option? Da hätte Christian Lindner aber z.B. hoffen müssen, dass sein Parteikollege Herbert Mertin, Justizminister in Rheinland-Pfalz, bis dahin seinen Kopf klar bekommen hätte in Sachen Hinausschieben des Ruhestandes!

.

https://www.hinausschieben-des-ruhestandsbeginns.de/Avatar-im-Landtag-RLP

.

 (Mehr unten)

.

Spott:  2018: Hier der wirkliche und wahre und geheime Grund für das Scheitern der Jamaika -Sondierungen: Die FDP konnte die Abschaffung der Zwangsverrentung bzw. der Zwangspensionierung nicht durchsetzen!!!!!!! (Man kann auf dieser Website wirklich viel erfahren!!!)

.

Dieses Thema hat offenbar ohnehin keine Chance. Es ist nicht populistisch. Ein solches musste aber auch her:

.

Rheinpfalz, 17.08.2017 "Freie Fahrt für freie Bürger - von wegen"  von Winfried Folz. Zur Sache: Die Positionen der Parteien zum Verkehr

.

"FDP: Autonomes Fahren. Die Partei wirbt für das autonome Fahren als Chance für selbst bestimmte  Mobilität und gesellschaftliche Teilhabe für diejenigen, deren Mobilität derzeit eingeschränkt ist." 

Derjenige Beamte, der Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand im Sinn hat, will auch seine Karre so lange wie möglich selbst fahren und sogar in die Parklücke manövrieren  können. Wenn nicht, wäre es ein Zeichen fürs Aufhören überhaupt!!!

.

Und gleich noch die größte Sorge überhaupt:   Christian Lindner, t-online.de, 13.09.2017 : "Das Digitalste in  der Schule ist  derzeit die Pause, nicht der Unterricht in der Schule."

.

Christian Lindner hat nicht genug Power! Hier eine Hilfestellung: Die EU hat die Glühlampen verboten. Nun muss man doch endlich fordern, dass Tafeln und Kreide verboten werden!

Unterirdisch: Hat er diese Forderung ganz genial  doch gestellt und ist er am Widerstand der Grünen gescheitert, weil die Tafeln alle tiefgrün sind?

 

Memoiren 4.0 :   Vorlesungen    Digitale    Regelungstechnik,   Digitale  Filter    und

Digitale Signalverarbeitung viele Jahre gehalten, einen Laptop pro Quadratmeter im nicht kleinen Arbeitszimmer, Website-Betreiber und dann dieser Spruch:

DHBW MA  (etwa  Sommer  2015),  Mathe-Vorlesung, Weckruf: "Herr Schlaffke, sind Sie sicher, dass Ihr i-Phone nicht an den Bauchnabel anwächst?"

.

Mit der Digitalisierung der Lehre ist die Suggestion verbunden, Lernende könnten sich mit dieser Form die Lerninhalte einerseits fast ohne Aufwand und Anstrengung aneignen und Lehrende könnten andererseits nun endlich auch dem "Dümmsten" alles beibringen.

.

https://de.wikipedia.org/wiki/N%C3%BCrnberger_Trichter

.

Wo gab es ein Wahlplakat mit dem Aufruf: "Augenmaß! Keine digitale Verblödung!" ?

.

Poesie 4.0:  Was ist denn schon Digitaltechnik im Vergleich mit einem   für   den   Beruf    schlagenden Herz?

Nix?!  Takt in Giga Her(t)z (GHz) ist angesagt !!???.   1 Herz ist besser!

.

Spott: Das Digital Board als modernes Brett vorm Kopf?

Inversion der Dinge: Brett smart - Kopf aus Holz. Da können nur Industrie 4.0 und das Internet der Dinge Kommunikation  ermöglichen. Ein bisschen digitale Elektronik in das Holz,  Kontakt zu mindestens drei Satelliten und kein Sonnensturm - dann funzt (s. u.) das angeblich! Und wenn sich das als Pleite herausstellt, so dass das Board wieder weg muss?

Die althergebrachten Bretter vor den Köpfen - falls vorhanden - waren viel billiger und konnten von gescheiten Lehrenden viel  leichter entfernt werden.

.

Digitale Hardware in die Köpfe? Da wird der Spott dann doch wohl etwas zu unterirdisch. Wirklich? Zu ärgerlich - man hinkt  als selbst reflektierend Gemäßigter ständig hinterher: 


Newsletter ComputerWissen Daily,  13.11.2020,  09:06 Uhr

Bionische Gehirnoptimierung: Zukunft als Cyborgs mit implantierten Chips?


"Eine aktuelle Kaspersky-Studie zeigt: 16 Prozent der Deutschen sind offen für Intelligenzsteigerung durch Human Augmentation. Die breite Öffentlichkeit sieht Technologie als Chance, doch Cybersicherheitsaspekte dürfen dabei nicht vernachlässigt werden.

(...)

Darüber hinaus  ist mehr als die Hälfte (52 Prozent) der weltweiten Studienteilnehmer der Auffassung, dass es akzeptabel ist, Human Augmentation zur Verbesserung der schulischen Leistungen von Kindern einzusetzen. Bei deutschen Umfrageteilnehmern lag der Wert bei 42 Prozent."

(...)

Rudolf Ring, Chefredakteur von ComputerWissen Daily


Ist es nicht sympathisch, wie viele Leute freimütig zugeben, dass sie dringend Prothesen im Hirn für sich und ihren Nachwuchs bräuchten?!!!

.      

Im Ernst:

Soll regelmäßig  wahnsinnig viel Geld  wegen des  systematisch betriebenen Veraltens von Hardware und Software ausgegeben werden statt für die dringend notwendig bessere Bezahlung der Lehrenden?

. 

Was hat "Digitalisierung" mit  dem Thema Hinausschieben   des Ruhestandes zu tun?

.

Button: Bsp. Mangel an FH-Professoren

.

https://www.hinausschieben-des-ruhestandsbeginns.de/Bsp-Mangel-an-FH-Professoren

.

Sollen   und   wollen   Lehrende     in    Zukunft   wirklich  digitale Verblöder sein?

.

Dazu auf YouTube: Digitale Demenz -- Prof. Dr. Dr. Manfred Spitzer an der DHBW Stuttgart  

.

https://www.youtube.com/watch?v=FnDEF7Aw9HI

.


>> "Perspektive"  nicht   nur für  "verlängerungswillige" 

       Lehrende: Nicht digital verblödet!

.

Die Erkenntnis, dass WISCHEN, GLOTZEN  und GLAUBEN  weniger ist als die Fähigkeit NACHDENKEN, DOPPELKLICKEN, SEHEN und VERSTEHEN, gepaart mit VIEL ERFAHRUNG, so also Gold wert ist, wird angesichts des gar nicht mehr zu leugnenden Niedergangs von Schule, beruflicher Bildung und Studium (Akademisierungswahn) immer deutlicher werden.

.

Spott: Es schätzt der Mensch den Staub - etwas übergoldet - oft mehr als das Gold,  etwas überstaubet (William Shakespeare, etwas abgewandelt).Und gleich noch ein Spruch:

"Die Erfahrungen sind wie die Samenkörner, aus denen die Klugheit emporwächst." (Konrad Adenauer)  Die kann man freundlich an nicht Beratungsresistente weitergeben.

Beispiel für einen wertvollen  Ratschlag an  Jüngere: Schreiben Sie auch irgendwo       im      Chat        nie   "funzt"   ,      sondern        immer     "funktioniert".

Hinweis: Selbstverständlich gibt es unter den jüngeren Leuten solche, die Gold sind,  z.B. diejenigen, die  beim  Websitebetreiber erfolgreich  studiert haben. Schon klar, oder?!

Spott beiseite.

.

Aber immerhin:  FDP und damit Liberalisierungen - das passt ja eigentlich!  Das  Hinausschieben des Ruhestandes ist bei den anderen Parteien vorsichtshalber (CDU) oder widersprüchlich verbohrt (SPD) immer noch kein wirkliches Thema, mit  dem  man  punkten könnte

 (  Wolfgang Schäuble:     "Rente    mit    70     kein    Denkverbot"  ) ,

wie schon

.

>>  2016:  Fehlanzeige  in   den   Programmen  der  Parteien  zu 

                 den Landtagswahlen

 SPD: Hat Malu Dreyer keine Vorstellung vom Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand? Polizisten "dürfen" nun     (oder auch   nicht, vgl. unten,    Fall 8)  wegen des Flüchtlingsstroms. Bald altersmilde Lehrer und Professoren auch?

https://www.hinausschieben-des-ruhestandsbeginns.de/Beck,-Dreyer-und-die-Beamten

 

Die Grünen: In deren Programm kommt das Thema Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand nicht vor.

Bei "Diskriminierung" waren und bleiben sie sogleich bei Schwulen und Lesben. Kein Wunder. Volker Beck z.B. (Rheinpfalz: 03.03.2016: Drogenfund- Volker Beck gibt Ämter ab) führt den Ruhestand offenbar mit Drogen herbei und wünscht sich diese Freiheit für alle in Deutschland. Die schlimmste Droge ist aber die Droge "Dekadenz" . Dank Angela Merkel kann er nun (2017) ein "Lebenswerk" vorweisen.  CDU -   "C" beliebig?  X-beliebig? Und was für ein Abschied! Da wird man neidisch!

Früher mussten  sich die Schwulen   und Lesben - zweifellos  ungerecht und  inakzeptabel -

"outen" ! Nun müssen sich die Gegner der Wandlung der Verfassung einfach durch Sinnveränderung von Begriffen (Ehe)  "outen".  Das ist geniale Politik!

 

Was hat das -  um Gottes Willen -  mit dem Thema dieser Website zu tun?

Ganz einfach:

"Ehe   für   alle"   ist   einfacher   als   Abschaffung der  Zwangs-

pensionierung!

 .

CDU    ( Julia  Klöckner,   Christian  Baldauf ) und  FDP   Leerplauderer?

https://www.hinausschieben-des-ruhestandsbeginns.de/An-Angela-Merkel-und-die-CDU  

 .

AfD: Der größte Populismus ist die ständige kontraproduktive Verwendung des Wortes Populismus und inzwischen (außer für Spott) nichts als geistige Armut. Heißt AfD nicht Alte für Deutschland? Hinausschieben des Ruhestandsbeginns ist für die Partei kein Thema von Interesse. Die Partei konnte Angela Merkel vorerst  dank Donald Trump nicht in den Ruhestand schicken. (Er ist ein Beispiel dafür,  dass  gelegentlich  "Verlängerung" doch  unbedingt verweigert  werden sollte !!!)

Sie bleibt noch etwas. Für diese Website nicht schlecht! (vgl. vorangegangenen  Link)

.

https://www.alternative-rlp.de/wp-content/uploads/sites/110/2015/11/wahlprogramm-ausfuehrlich.pdf

.

Aber halt: Parteitag der AfD 28.11.2020 in Kalkar:


SPIEGEL Politik, Severin Weiland, 28.11.2020,  20:56 Uhr 


"Die AfD will eine flexiblen Renteneintritt. "Wer länger arbeitet bekommt entsprechend mehr Rente" heißt es".


Kommentar:   Was für ein laues Lüftchen!


>>  2014: Norbert Blüm:

      "EINSPRUCH!  Wider  die  Willkür an  deutschen   Gerichten"

        (Westend Verlag GmbH)

Da ist leider was dran!!!!!  (Wird auch anhand dieses zweifellos vergleichsweise harmlosen Themas aufgezeigt.)

 .

https://www.spiegel.de/spiegel/print/d-132696514.html

 

SPIEGEL:    Alter macht also nicht milde?   

Blüm:    "Im Gegenteil. Alter macht streitsüchtig. Man braucht doch etwas zu tun. Stellen Sie sich vor, ich hätte keinen Streit mehr, dann würde ich den ganzen Tag lang die Blumen im Garten betrachten oder wäre schon tot."



. (Zu dieser Zeit (15.03.2016) hatte er sich das "Kommando Norbert Blüm"

.

https://www.focus.de/politik/deutschland/kommando-norbert-bluem-norbert-bluem-habe-flugblatt-fuer-idomeni-nicht-initiiert_id_5358853.html

.

 eingefangen!)


Sarkasmus der traurigen Art: Eine nachhaltige Methode ist das aber offensichtlich auch nicht.  Norbert Blüm  ist leider  am   23.04.2020  verstorben.

. 

Spott: Trotzdem: Es ist beim Weiterlesen  zu erkennen, dass der Website-Betreiber diesbezüglich  offensichtlich den Rekord anstrebt.

 

Wehe, nachdem er nicht mehr seiner bevorzugten Beschäftigung (Ruhestand im nicht beamtenrechtlichen Sinne schon  mächtig hinausgeschoben), Studentinnen und Studenten (am besten alle bei all ihren Leistungen zwecks Unterstützung bei Namen zu kennen bzw. kennen zu können) durch seine Vorlesungen auf möglichst hohes Niveau zu bringen, nachgehen kann!!!

 

https://www.hinausschieben-des-ruhestandsbeginns.de/Bye-Bye-Report-DHBW-MA

 

Wer das ernst nimmt, der weiß zugleich: Das Thema "Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand"  spottet leider  oft der  trockenen   Beschreibung und bedarf also der gelegentlich spottenden Beschreibung!


Und Norbert Blüm?  Leider, leider ist dieser geradlinige und humorvolle Politiker am 23.04.2020 an einer Blutvergiftung gestorben.


.

>> 19.09.2013Duell Merkel / Steinbrück : Tönen gegen die Beamten

.

Kanzlerkandidat Peer Steinbrück  und die Beamten: Nichts ist populärer als Missgunst gegenüber Beamten zu aktivieren. Das ist wegen der Gehälter und Pensionen inzwischen sehr zweifelhaft. Keine Fernsehdiskussion der Art  "Kann sich Deutschland die Beamten noch leisten?" oder die Art, wie Peer Steinbrück im Duell Merkel / Steinbrück zu den Beamten getönt hat, ist fair ohne den Hinweis auf das Thema "Hinausschieben des Ruhestandsbeginns".

Hier hätte es die Möglichkeit gegeben,  Beamte  massiv zu rügen, nämlich diejenigen, die als Entscheider (Ministerien, Gerichte) über das Hinausschieben des Ruhestandsbeginns alles tun, um dieses zu verhindern.

.

Siehe Button " An Angela Merkel und die CDU "  u. a.  mit Christian Baldauf, RLP (2016):

.

https://www.hinausschieben-des-ruhestandsbeginns.de/An-Angela-Merkel-und-die-CDU

.

>> 22.06.2012  Gauck gegen starre Rentenaltersgrenze

Auf Christian Wulff folgte Joachim Gauck als Bundespräsident. Und man staunt!!

.

Hatte er etwa diese Website besucht?

.

Die Rheinpfalz, 04.05.2012:

 

Seniorentag:  Gauck gegen starre Rentenaltersgrenze

 

Hamburg (rtr/dapd)  Bundespräsident Gauck plädiert für eine längere Lebensarbeitszeit ohne eine starre Grenze für den Renteneintritt. "Ich wünsche mir, dass jene, die es wollen, länger im Beruf bleiben können" sagte das Staatsoberhaupt gestern zur Eröffnung des 10. Deutschen Seniorentages.

"Niemanden sollte Unzumutbares zugemutet werden", sagte Gauck. Allerdings fügte er hinzu, Zumutbares sollte verlangt werden. Der Bundespräsident zitierte den Dichter Goethe: Tätig zu sein ist des Menschen erste Bestimmung." Das widerspreche manchem Bild vom Ruhestand. Viele ältere Menschen gerieten aber in eine Krise, wenn die Anerkennung durch Arbeit fehle.

.

Kommentar:

Die Möglichkeit einer solchen Krise (einmal ist sowieso Schluss)  ist nicht so sehr das Thema dieser  Website, sondern die Pseudooption Hinausschieben des Ruhestandsbeginns (Vgl. Überschrift auf dieser Website).

.

Der EuGH hat die Altersgrenze 65 für Beamte als eine vertretbare Altersdiskriminierung (wenig zukunftsbezogen) besonders angesichts der Möglichkeit des Hinausschiebens des Ruhestandsbeginns abgesegnet.  (Vgl. Button EuGH zur Altersgrenze im Hessischen Beamtengesetz). In dem Urteil wird aber auch festgestellt (Randnr. 57/56):


Indes muss ein grundsätzlich zwingender Übertritt in den Ruhestand mit Vollendung des   65.  Lebensjahres  (...)   insoweit   auch    angemessen   und   erforderlich   sein"

.

Tatsächlich: Beliebigkeit, Verdeckung und Gesinnung.

.

Dem Bundespräsidenten Joachim Gauck wäre eine Ruckrede anzutragen gewesen!!

Kongenialität im Verfassungsgericht  (Vgl. Button "Verfassungsbeschwerde") hätte eigentlich anzutreffen sein müssen und wäre auch insofern wünschenswert gewesen,  als die Vorgabe der Bundeskanzlerin gegenwärtig für viele doch zu hart sein könnte:

.

RTL News, S.125 Videotext, 04.05.2012:

 

>> Merkel: Rentenalter muss höher werden.

.

Das Rentenalter kann nach Ansicht von Kanzlerin Merkel (CDU) nur in Richtung eines späteren Ruhestandes verschoben werden. Sie sei sehr dafür, Flexibilität in die verschiedenen Arbeits- und Altersgrenzen hineinzubringen, sagte sie auf dem 10. Deutschen Seniorentag. "Aber wir kommen nicht umhin, dass die Lebensarbeitszeit länger werden muss."

Die Kanzlerin widersprach damit dem Bundespräsidenten Gauck, der einer Flexibilisierung des Rentenalters in beide Richtungen gefordert hatte.

.

Absicht dieser Website

Diese Website  zur "Hinausschiebung des Ruhestandsbeginns"  ist insbesondere als Knoten gedacht, an den Links und Beschreibungen von nicht nur prägnanten Fällen der Genehmigung oder  Nichtgenehmigung  der   Hinausschiebung   des Eintritts  in den  Ruhestand,  Urteilszusammenfassungen, Urteilsvolltexte, Darstellungen  in den Medien , Landtags-drucksachen, Haltungen von Verbänden, Erfahrungsberichte mit durchaus auch massiven Protesten,   Beschwerden   und  so  weiter  geknüpft  werden  sollen.

                                                                                                                                       

Die  Problematik

.

>> Eine Frage der Gesinnung

Beamte sollten am besten bis 70 arbeiten. Allerdings müsste gewährleistet sein, dass es ihnen keinen Spaß macht. Sonst sollten sie keinem Jüngeren  (den es in zunehmendem Maße gar nicht gibt) einen Platz blockieren. Das freiwillige Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand - möglicherweise trotz schlechter Arbeitsbedingungen, aber mit unverdrossenem Idealismus  für die eigentlichen Aufgaben - muss doch wohl als Privileg abgelehnt werden! Und andererseits früher gehen?  Aber hallo, nur für Dachdecker!

.

https://www.zeit.de/2010/47/Renten-Oeffentlicher-Dienst

.

Kommentare anklicken!

.

Die zu zementierende Meinung und Gesinnung des offenbar überwiegenden Teils der deutschen Gesellschaft führt zum Beispiel zu folgender Darstellung:

t-online, 11.10.2020, 13:37 Uhr I Von Julia-Eva Sima


Empty-Desk-Syndrom

Wenn der Ruhestand zum Albtraum wird

.

https://www.t-online.de/finanzen/geld-vorsorge/id_88725170/empty-desk-syndrom-wenn-der-ruhestand-zu-depressionen-fuehrt.html

.

Schauerlich! Bedeutungsverlust! Fall in ein tiefes Loch! Also zum Psychologen!

Was für eine Befrachtung ist das denn?

Bedeutungsverlust? Das ist dabei wohl eher das Problem von Politikern und Politikerinnen (Gysi, Schäuble, Gauland, Dreyer, Seehofer... ) oder CEOs.


Aber Schlaglicht 2020: Corona-Krise. Wer in dieser Zeit eine Hinausschiebung des Ruhestandsbeginns erstrebt, der muss wohl tatsächlich sogar zum Psychiater. Mit anderen Worten: Das Kernthema dieser Website hat wohl Pause. Die damit verbundenen oder aufgetauchten Themen aber ganz und gar nicht. Nach der Krise wäre es womöglich angesagter als vorher.


Aber Zwangspensionierungen bzw. Zwangsverrentungen sollen sicher weiter als eine Notwendigkeit hingestellt werden.


Allerdings: Wer in dieser Corona-Zeit den Wert des Arbeitens ganz besonders erkennt und vermisst, der kann sich schon mal verstärkt  an den Gedanken gewöhnen, dass das auch so sein könnte, wenn er das Rentenalter erreicht hat.

>> Altersdiskriminierung

Falls  jemand  nicht dieser  Meinung ist, war er womöglich  längere Zeit in Amerika wie jene phänomenale Journalistin, Hanne Schweitzer, die seit vielen Jahren das Büro gegen Altersdiskriminierung mit einer  allein im Jahr 2010 millionenfach aufgerufenen Website  ehrenamtlich betreibt:

.

https://www.altersdiskriminierung.de/

.

In den USA werden offenbar die Zwangspensionierung bzw. der Zwangseintritt in den Rentnerstand bei Erreichen einer festen Altersgrenze ungläubig als abzulehnende  Altersdiskriminierung angesehen.

.

https://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=3160

.

                                                                                                                                    >> Angebot  oder unseriöse Anmache?

Seit einigen Jahren ist in fast allen Bundesländern für die Hinausschiebung des Eintritts in den Ruhestand in den Landesbeamtengesetzen 

.

Stand 2014:

 

https://www.dbb.de/fileadmin/pdfs/2014/140204_uebersicht_altersgrenzen_ruhestandseintritt.pdf


.

ein Paragraph mit folgender - oder fast solcher -  Formulierung zu finden, z.B. Rheinland-Pfalz:

.

 LBG § 55 Hinausschieben des Ruhestandsbeginns

(1) Wenn es im dienstlichen Interesse liegt, kann die oberste Dienstbehörde mit Zustimmung des Beamten oder auf dessen Antrag den Eintritt in den Ruhestand über das vollendete 65. Lebensjahr hinaus um eine bestimmte Frist, die jeweils ein Jahr nicht übersteigen darf, hinausschieben, jedoch nicht länger als bis zum Ablauf des Monats der Vollendung des 68. Lebensjahres. Unter den gleichen Voraussetzungen kann der Eintritt in den Ruhestand bei einer nach § 54 Abs. 1 Satz 4 festgelegten früheren Altersgrenze um bis zu drei Jahre hinausgeschoben werden.

(2) Die oberste Dienstbehörde kann ihre Befugnis nach Absatz 1 auf andere Behörden übertragen.

.

In der alten Fassung hieß es:

LBG § 55 Hinausschieben des Ruhestandsbeginns

(1) Wenn dringende dienstliche Belange im Einzelfall die Fortführung der Dienstgeschäfte durch einen bestimmten Beamten erfordern, kann die oberste Dienstbehörde mit Zustimmung des Beamten den Eintritt in den Ruhestand über das vollendete 65. Lebensjahr hinaus um eine bestimmte Frist, die jeweils ein Jahr nicht übersteigen darf, hinausschieben, jedoch nicht über die Vollendung des 68. Lebensjahres hinaus

.

https://www.umwelt-online.de/recht/arbeitss/arbeitsrecht/laender/rp/z07_0077.htm

.                                                                                                                   

Seit  dem 25.06.2015 gilt eine Fassung in z.B. RLP,  in der Antragsfristen und Ablehnungsgründe für das Hinausschieben des Ruhestandes genannt werden: LBG §38

.

http://landesrecht.rlp.de/jportal/portal/t/1fh0/page/bsrlpprod.psml?action=controls.jw.ActivateTOC&activate=false#jlr-BGRP2010V6P38

.

§ 38    Hinausschieben  des   Ruhestandsbeginns

(1) Wenn es im dienstlichen Interesse liegt, kann mit Zustimmung der Beamtin oder des Beamten oder auf ihren oder seinen Antrag der Eintritt in den Ruhestand um eine bestimmte Frist, die jeweils ein Jahr und insgesamt drei Jahre nicht überschreiten darf, hinausgeschoben werden. Der Antrag ist spätestens sechs Monate vor dem Eintritt in den Ruhestand zu stellen. Abweichend von Satz 2 kann das für das Schulwesen zuständige Ministerium für die Inhaberinnen und Inhaber von    Funktionsstellen   eine    längere   Frist   bestimmen.

 

(2)   Dem  Antrag  nach  Absatz 1 ist zu entsprechen,  wenn

[...]

3.    zwingende dienstliche Belange nicht  entgegenstehen.

[...]

(3)   Zwingende      dienstliche       Belange      [ . . .]    stehen

        einem Hinausschieben des Eintritts  in den  Ruhestand

        insbesondere     dann       entgegen ,    wenn

 1.)   die  bisher   wahrgenommenen  Aufgaben    wegfallen,

   2.)   Planstellen            eingespart          werden          sollen ,  

[...]

   4.  zu erwarten ist, dass die Beamtin oder der Beamte den

        Anforderungen  des  Dienstes  nicht  mehr   gewachsen

                     sein wird.

.

Der Zusatz zu der Formulierung "Wenn es im dienstlichen Interesse liegt...",  nämlich   "... wenn zwingende dienstliche Belange nicht entgegenstehen." scheint Feststellbarkeit zu erleichtern und Ermessensspielraum einzuengen. Das erscheint als eine Steigerung des Anreizes, einen Antrag zu stellen. Tatsächlich können 1.)  und 2.) als bloße Behauptungen erfolgreich durch boykottierende Gerichtsinstanzen transportiert werden. Und insbesondere können noch ganz andere Gründe als zwingend beschworen werden. Selbst 4.) könnte - wenn auch nicht so einfach abzustreiten - vorgeschoben werden.

.

 

Laut einer bundesweiten Umfrage wären nur ein Prozent der Beamten bereit, später in den Ruhestand zu gehen.

.                                                                                                                                 

Dieser Prozentsatz ließe sich bei echter Wertschätzung signifikant steigern, was die unten beschriebenen Fälle (es werden immer mehr) deutlich erkennen lassen.

 .

Was sich hier nun aber abspielt, wird  immer mehr zum Skandal einer widerlichen Beamtenanmache. Und die Gerichte haben bis auf eine  sofort nächstinstanzlich vorerst niedergemachte Sensation (Fall 1) und kürzliches Querschießen in Freiburg und Mannheim (Fälle 5, 6 und 7 - Gewand und Verstand - kein langer Bestand??!) die Gesetzesänderung bisher voll ausgebremst.

                                                                                                                                

>>  Genehmigung nach Gutsherrenart?

                                                                                                                                 

Die     Gerichte     räumen      regelmäßig       der    Einschätzungsprärogative(zugestandene Gutsherrenart?!   des  Dienstherrn den   höchsten Stellenwert ein.

.                                                                                                                                

Der Dienstherr wird solch einen Vorwurf der Gutsherrenart natürlich weit von sich weisen; seine Gründe für die Ablehnung eines Antrags auf Hinausschiebung des Ruhestandsbeginns sind selbstverständlich nie sachfremd und entziehen sich nach Meinung der Gerichte auch weitgehend einer Hinterfragung. Sie legen bisher das Gesetz nach dem Text und nicht nach Sinn und Zweck aus. Altersdiskriminierung wird nach verhärtetem Denkmuster hierbei rückwärtsgewandt  nicht gesehen. Demografischer Wandel ist kein Argument.

.                                                                                                                                 

Es müsste einem Richter, der seine Aufgabe so idealistisch sieht wie solch ein Antragssteller (Diese Formulierung ließ sich leider nicht unterdrücken!), doch innerlich zutiefst zuwider sein, dem situationsbedingt Schwächeren in dieser Weise zu begegnen oder vermeintlich begegnen zu müssen. Wenn Jura Wissenschaft ist, und die Verfassung besser als Religion, müssten sie wissenschaftliche Artikel schreiben über eine untaugliche Gesetzesformulierung und diesem Zustand selbst in der Praxis entschieden korrigierend  begegnen.

Diejenigen, die die Unschärfe der Formulierung "dienstliches Interesse"  begrüßen als Möglichkeit   einer (vor)schnellen  Feststellung wie "Verjährung" in z.B. Schadenersatzprozessen, um  Arbeit loszuwerden, werden ihrer Verantwortung nicht gerecht.

.                                                                                                                                

Nun ist  es im Vergleich zu den  erschreckend vielen Fällen, die auf die Website des Büros gegen Altersdiskriminierung Tag für Tag  nur so zuströmen, wo es um Existenzielles geht, das reinste Luxusproblem, wenn einem Beamten solch ein Antrag abgelehnt wird.

.                                                                                                                                

Kein Luxus ist aber  die Darstellung der Ausbremsung von Gesetzen, traditioneller Extraauslegungsansprüche von Ministerien, handwerklicher Fehler in der Formulierung von Gesetzen, die die Zielsetzung einer Willkür vor Ort aussetzen, des Umgangs mit einem Antragssteller (vergleichbar mit dem  Wirbel um Ex-Justizminister Bamberger in RLP) durch Abschneidung eines Rechtsmittels durch blitzschnelle Zustellung der  Entlassungsurkunde oder eines empfundenen Stumpfsinnes eines Landesrechnungshofes.

.

Zudem sind die Entscheidenden Beamten; sie sollten zu jenen ein Prozent gehören, die nicht unbedingt den Ruhestand herbeisehnen.

 .

Typischerweise sind für einen Antragssteller vor  Ort regelmäßig unmittelbare oder mittelbare Mobbingkomponenten und/ oder formatlose opportunistische Verhaltensweisen im Spiel, die zu Steinen in den Weg oder Messer in den Rücken führen.

. 

>>  Darstellung in der Presse und im Fernsehen

.                                                                                                                          

Da gibt es die Darstellung, die trotz verstandesmäßiger Zweifel mal glauben will, was Politiker verkünden:

.                                            

https://www.zeit.de/2010/47/Renten-Oeffentlicher-Dienst

                                                                            .                                                                                                                                                                                                                                           

Die Darstellung in der Presse und im Fernsehen muss sich ändern. Nicht Staunen, sondern Investigation und Unterstützung wären angesagt.

.

Eine  erste Ausnahme  SWR 14.06.2018:  Prägnante Fälle, Fall 11    s.u.

Leute, die freiwillig länger arbeiten wollen, müssen nicht als irgendwie Mitleid erregend oder Streik brechend dargestellt werden. Sie leisten einen Beitrag dazu, dass andere früher gehen könnten, ohne große finanzielle Einbußen hinnehmen zu müssen, und sie haben auch nichts dagegen, da es ihnen nicht um das Geld geht, sondern um ihre Aufgaben. Sie machen mit ihrem Antrag allein schon deshalb in der Regel jeweils ein Top-Angebot!

                                                                                                                                                                                                                                                             

.

>> Schon definitiv in Zukunft bis 67 (70)

.

Beispiel: In Bayern,  Hessen (70!),  Niedersachsen und weiteren Bundesländern ist beschlossen worden, dass die Beamten in Zukunft nach und nach bis 67 oder länger arbeiten sollen.      Warum freiwillig nicht gleich?

Die Begründungen dafür stellen ungenierte Verdummungen dar!

.                                                                                                                                 

  https://www.haz.de/Nachrichten/Politik/Niedersachsen/Niedersachsens-Beamte-arbeiten-kuenftig-bis-67

 .                                                                                                                                    

 Festlegung    und      Zwang    -    wieder     der     falsche     Weg!

 .

Da     sah   ja   Ex-Ministerpräsident    Kurt  Beck   gut     aus - so wie er  gerne gesehen werden wollte!

                                                                                                                                                                                                      

In     Rheinland-Pfalz  bot    Kurt Beck    den   Beamten  mit    8% Gehaltszulage  als   Anreiz   an,   freiwillig    bis  68 zu arbeiten.  

                                                                                                                                

Erstes      Land     lässt      Beamte bis 68 arbeiten    [17.01.2007]

 .

Etwa in der Mitte der folgenden Website:

.

http://www.btb-nrw.de/index.php?id=174

.

oder direkt - Ingolf Deubel :

.

http://www.hinausschieben-des-ruhestandsbeginns.de/Kritik-am-Rechnungshof

.                                                                                                                                                                                                                                                            

Nur  die Leistungsfähigkeit  sollte angeblich entscheidend sein !

Das   ist   nachweislich  und     erfahrungsgemäß  unzutreffend!!

.                                                                                                                                                                                                

>> Wortwahl in Grenzen.

Beispiel:

Ist es nicht hochgradig widersinnig, Beamte, die jetzt schon länger machen wollen, gegen die Wand laufen zu lassen?

Für "hochgradig widersinnig" möchte man ein kompaktes Wort wählen, aber die Verkrustung der Denkstrukturen muss wohl psychologisch beurteilt und aufgebrochen werden. Wer will denn freiwillig einen Paradigmenwechsel mitmachen, wenn er damit auf bisherige Machterlebnisse kleinerer oder größerer Art verzichten muss? Eine Aussicht, die den Gedanken, ebenfalls freiwillig länger zu machen, möglicherweise schon gleich gar nicht mehr aufkommen lässt.

Nicht     auf   die    gutwilligen     Antragsteller,   die   in   Vielzahl abgeschossen   werden,   sondern   auf   die "Gutsherren" sollte Jagd gemacht werden.

.

Prägnante  Fälle  vergangener  Jahre

 

Fall 1 :

VG Frankfurt/M   legt  die   Altersgrenze  dem  EuGH   vor

Oberstaatsanwalt  in  Frankfurt    

-  Die  kurze Sensation  und nur noch ein paar Verbrecher 

    mehr im Knast.

.

http://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=3184

http://www.kostenlose-urteile.de/Verwaltungsgericht-Frankfurt-am-Main-sieht-die-beamtenrechtlichen-Altersgrenzenregelungen-in-Hessen-aus-EU-gemeinschaftsrechtlichen-Gruenden-als-unwirksam-an.news8271.htm 

Der Beschluss 9 L 1887/09.F des VG Frankfurt am  Main, der  einen  sehr erfolgreichen Oberstaatsanwalt trotz schon erhaltener Entlassungsurkunde im Eilverfahren wieder eingesetzt hatte, ist unter den Gesichtspunkten des demografischen Wandels und der Altersdiskriminierung als zukunftsweisender und konsequenter Markierungspunkt anzusehen. Er  preschte aber für die schwer Beweglichen weit vor.

.

Für den Dienstherrn hätte im Falle des Oberstaatsanwalts verantwortliches Geradeausdenken genügt: Wer würde in der Folgezeit schneller mit dem Ausheben von Kinderporno-Ringen die nächsten Erfolge haben -  der mit langjähriger Erfahrung und Durchblick oder der mit erforderlicher längerer Einarbeitungszeit?

Der Hessische VGH  hat die ( wohl provozierende? ) Entscheidung in rekordverdächtig kurzer Zeit einkassiert.

Der Oberstaatsanwalt konnte nur um vier Wochen seinen Beginn des Ruhestandes hinausschieben, in denen er aber wohl noch sehr erfolgreich gearbeitet hat.

.

http://www.kostenlose-urteile.de/Altersgrenze-fuer-Beamte-und-Beamtinnen-nicht-diskriminierend.news8537.htm

.

Sind sich Dienstherr und Hessischer VGH  sicher,  Elend von Kindern nicht verlängert zu haben?

Für das Hauptsacheverfahren hatte das VG Frankfurt beschlossen, es ruhen zu lassen, bis das EuGH entscheiden würde, ob eine feste obere Grenze für den Beginn des Ruhestandes von Beamten rechtens ist.

Vgl. Button "EuGH zur Altersgrenze":

http://www.hinausschieben-des-ruhestandsbeginns.de/EuGH-zur-Altersgrenze

Bezüglich dieser Entscheidung hat es eine Abtrennung von den gewerblich Beschäftigten gegeben, die (theoretisch) ja eine gewisse vertragliche Freiheit haben, diese Grenze zu vereinbaren oder (danach) neue Arbeitsverhältnisse einzugehen. Für sie ist die Nennung einer Grenze rechtens. Wirklich? (Vgl. Button "Angela Merkel und die CDU",

.

http://www.hinausschieben-des-ruhestandsbeginns.de/An-Angela-Merkel-und-die-CDU

dort den plusminus-Beitrag  (ARD) 13.11.13, 22:15 Uhr "Flexible Rente", Fall Gisela Rosenbladt aus Hamburg vor dem EuGH)

.

http://www.kostenlose-urteile.de/EuGH-Deutsche-Regelung-zur-Beendigung-des-Arbeitsverhaeltnisses-bei-Erreichen-des-Rentenalters-verstoesst-nicht-gegen-EU-Richtlinie.news10395.htm

In Großbritannien hat offensichtlich ein Umdenken eingesetzt:

.

http://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=4101

.

http://diepresse.com/home/recht/rechtallgemein/637808/Der-Anfang-vom-Ende-des-Zwangsrentenalters

.

Fall 2:

Typischer Fall von Aversion vor Ort gegen einen Antragssteller und seine wichtige Aufgabe

Oberstaatsanwalt in Lübeck (Heinrich Wille)

-  Endlich Schluss mit Uwe Barschel !?

http://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=3688 

http://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=3855 

http://www.ln-online.de/artikel/2840563 

.

Zitat aus der letztgenannten Quelle:

"Die Entscheidung des OVG wurde von Justizminister Emil Schmalfuß allerdings ausdrücklich begrüßt.

(...)

Dabei soll es nach LN-Informationen vor allem um seinen Dauerstreit mit Generalstaatsanwalt Erhard Rex gehen. So wollte Wille die Mord-Ermittlungen im Fall Barschel weiterführen, Rex nicht. Rex untersagte Wille später sogar, ein Buch über die Ermittlungen zu veröffentlichen.

(Er hat es veröffentlicht! September 2013: Heinrich Wille: " Ein Mord, der keiner sein durfte. Der Fall Uwe Barschel und die Grenzen des Rechtsstaates" ( Mit einem Vorwort von Stefan Aust) Knauer Taschenbuch)

(...)

Dass das Gericht sich der Sichtweise des Ministeriums angeschlossen habe, belege, dass Personalentscheidungen von ihm „weder nach Gutsherrenart“ noch „mit eisernem Besen“ getroffen werden. Schmalfuß: „ Wir entscheiden nach Qualifikation, Eignung und dienstlichen Interessen.“

Man erkennt: Der Oberstaatsanwalt war in hohem Maße qualifiziert, geeignet (leitender Oberstaatsanwalt, Chefermittler) und ein nicht dienstliches Interesse resultiert aus seinem besonderen Format, Gegner vor Ort gehabt zu haben.

Wer  in einer schwierigen Umgebung - mit möglicherweise schlechten Arbeitsbedingungen - wegen der eigentlichen Aufgaben über die bisherige Altersgrenze hinaus noch Freude am Weiterarbeiten hat, hat typischerweise hier und da in der Vergangenheit ein gewisses Durchsetzungsvermögen an den Tag gelegt. Gut für ihn, wenn  er  dabei keinen mittlerweile zum Gutsherrn  vor  Ort gewordenen mit Ressentiments beladenen ersten Adressaten ( möglicherweise mit Clique ) seines Verlängerungsantrags antrifft.

Die Berufung des Ministers auf das Gericht vermag nicht zu überzeugen. Dienstherr des Klägers gleich Dienstherr des Richters ( bzw. der Richter )  -  das ist nicht von vornherein Vertrauen erweckend. 

Hier verordnet der BGH Weltfremdheit, wenn er meint, dass aus dieser Konstellation grundsätzlich keine Befangenheit resultieren könne:

.

https://www.iww.de/pak/archiv/richterablehnung-erprobung-macht-nicht-befangen-f28694

 .

Dort zu lesen:

 

Das hat der BGH verneint. Die hinter einem solchen Ablehnungsantrag stehende Annahme, ein Berufsrichter würde sich bei ihrer Entscheidung in Amtshaftungsprozessen von der Erwägung leiten lassen, dass eine klageabweisende Entscheidung dem Dienstherrn besser gefalle und sich eine solche Entscheidung insoweit auf den weiteren beruflichen Lebensweg positiv auswirken könne, erscheint dem BGH abwegig.  

Eine vernünftige Partei darf darauf vertrauen, dass ein Berufsrichter willens, in der Lage und stets bereit ist, dem Recht zu dienen und seine Entscheidung danach auszurichten. Hieran ändert die Tatsache der Erprobung nichts, auch wenn diese notwendige Voraussetzung für eine Beförderung ist. Die Erprobung ist mit der richterlichen Unabhängigkeit vereinbar. Vom Erprobungsrichter wird erwartet, dass er seine Entscheidung nicht vom angestrebten Ziel der Beförderung abhängig macht (BVerfG 22.6.06, 2 BvR957/05).  

Die gegenteilige Annahme lässt sich nach Ansicht des BGH im Übrigen nicht auf die zur Erprobung bei einem Obergericht tätigen Richter beschränken, sondern müsste im Falle ihrer Berechtigung auf jeden Berufsrichter übertragen werden, dessen Laufbahn noch nicht abgeschlossen ist und der deshalb noch befördert werden kann.

.

Ob ein Bewerber um die Präsidentenstelle eines Gerichts wohl darauf hoffen wird, dass zur aktuellen Wahlkampfzeit das Urteil nicht gegen den Dienstherrn ausfällt?

In Rheinland-Pfalz hat die Richterschaft unverhohlen darüber spekuliert, ob dergleichen nicht die Androhung der Schließung eines Gerichtes bewirkt haben könnte (Stichwort Justizreform).

.

http://www.hinausschieben-des-ruhestandsbeginns.de/Vor-K.-F.-Meyer,-OVG-Koblenz

.

 Allerdings  muss    man  vernünftig  bleiben;  es    können    nicht   alle  Fälle -  z.B.  von Landesbeamten -   beim Bundesverfassungsgericht verhandelt     werden! Außerdem  ist  umgekehrt  generelles  Misstrauen nicht gerechtfertigt, es sei denn bei diesem Thema der Hinausschiebung des Ruhestandsbeginns, das offensichtlich Adrenalin zur Ausschüttung bringt!

.

Ohne den Gedanken an die doch wohl vorhandene -  wenn auch geringe - Wahrscheinlichkeit   des    Ausscherens   wie  im   besonderen   Fall 1 ( und die neueren Fälle 5, 6 und 7, Gewand und Verstand?- kein langer Bestand!??, 2012 und 2013 )     mit der zusätzlichen Möglichkeit  parallel übergeordneter politischer  Agitation kann man ein Gerichtsverfahren  offenbar nur mit  Pioniermentalität angehen!

(Es dauert jahrelang, ist aber viel viel schöner als Falschparker anzuzeigen!!!  Auch ohne Erfolg!)

Die Behauptung eines Richters, der eben auch Beamter ist, dass er sich im Verfahren völlig loslösen könne von einer bei ihm vielleicht vorhandenen inneren Haltung  großen Zornes über die von der Politik betriebene Heraufsetzung der Pensionierungsgrenze darf ja wohl mit großer Skepsis gesehen werden!

Beim folgenden Fall hat man genau diesen Eindruck.

                                                            

Fall 3 :

Projektion   vermuteter  durchschnittlicher   Gebrech-lichkeit auf den konkreten Antragsteller

Richter vor Richtern in BW                                                 

.

     http://www.kostenlose-urteile.de/Richter-kann-seinen-Eintritt-in-den-Ruhestand-nicht-vorlaeufig-aufhalten.news10050.htm 

.

Zitat aus dieser Quelle:

"Nicht     nur    die    geistige   Tätigkeit    eines    Richters    ist    wichtig.

Entgegen der Auffassung des Antragsstellers sei die Altersbeschränkung auch nicht deswegen unverhältnismäßig, weil ein Richter eine geistige Tätigkeit ausübe. Der Beruf eines Richters stelle nicht nur hohe Anforderungen an die volle und ständige geistige Leistungsfähigkeit, sondern fordere auch eine - nicht durch Alterserscheinungen geminderte - ausreichende körperliche Fitness. Ein gewisses körperliches Durchhaltevermögen sei Voraussetzung, um auch unter erschwerten Bedingungen (z.B. nächtliche Bereitschaftsdienste, ganztägige Außentermine mit umfangreichen Augenscheinseinnahmen vor Ort, ggf. unter ungünstigen Witterungsbedingungen) richtig und sachgerecht entscheiden zu können."

.

Die   körperlichen  Anstrengungen eines Richters kommen hier offensichtlich denen des berühmten Dachdecker-Beispiels von Kurt Beck nahe!!!

.

http://www.welt.de/politik/deutschland/article7181522/Kurt-Beck-verteidigt-Dachdecker-und-Muellmaenner.html

.

Ein 50-Jähriger mit erstem Herzinfarkt kann klapperiger sein als ein 80-Jähriger. Ein 40-Jähriger kann geistig unbeweglicher den Herausforderungen der Gegenwart gegenüberstehen als ein 70-Jähriger.

 

Ministerpräsidentin    Malu Dreyer    benötigt  oft    einen   Rollstuhl.

Innenminister  Wolfgang Schäuble benötigt ständig einen Rollstuhl.

 

5. März 2016, Leserbrief in der Rheinpfalz

"Die abfällige Bemerkung des CDU-Politikers Daniel Wilms ist diskriminierend und eines Politikers unwürdig. Aber die Aussage von Frau Petra Spoden, dass Malu Dreyer besondere Hochachtung verdient hat, (...) finde ich unangebracht, genau so wie sie den verstorbenen Otto Graf Lambsdorff und den jetzigen Finanzminister Wolfgang Schäuble erwähnt, weil beide ihre Ämter trotz Beeinträchtigung ausgeübt haben bzw. noch ausüben. Wenn Politiker mit einem gesundheitlichem Handicap eine solche verantwortungsvolle und nervenaufreibende Aufgabe übernehmen, dann haben sie keine Hochachtung zu erwarten bzw. haben keinen Bonus bezüglich ihrer Erkrankung. Denn es ist letztendlich ihre Entscheidung, ob sie sich trotz ihres Handicaps einer Wahl stellen."

Klaus Hellriegel, Kaiserslautern

 

Kommentar: Die Aussage von Daniel Wilms (CDU), Malu Dreyer solle sich um eine Erwerbsminderungsrente kümmern, war unterirdisch.

Die hier vertretene Ansicht - gemeint ist - "keine besondere Hochachtung" - geht in Ordnung, aber

.

ideologisch        verbiesterte      Inklusion       im       Schulalter  

und 

ideologisch        verbiesterte      Exklusion     im    Rentenalter.

 

Zwangsrente, Zwangspensionierung   für    den    Normalbürger, selbst     wenn   er   topfit    und   völlig   frei   von   Burnout   ist?

.

Und das schon auf die pauschale  Vermutung hin, dass sich nunmehr bald Beschwerden   (meistens   doch   weit  vom Rollstuhl entfernt) einstellen könnten?

 .

Wie borniert ist das eigentlich?

 .

Solche      Pauschalität     (hier    vermuteter    durchschnittlicher Gebrechlichkeit)    wird    vom     EuGH     deutlich  untersagt und   trotzdem  ungerührt  praktiziert:

 

http://www.hinausschieben-des-ruhestandsbeginns.de/EuGH-zur-Altersgrenze

.

Was für ein Gegensatz zu Bayern!

 

(vgl. Button "Aus Landtagen" IV) Dort:

.

http://www.hinausschieben-des-ruhestandsbeginns.de/-Aus-Landtagen

.

"Richtern wird nach der gesetzlichen Ausgestaltung des Art. 7 Abs. 2 Satz 2 BayRiG neu ein Anspruch auf Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand eingeräumt. Die Justizverwaltung kann den rechtzeitig gestellten Antrag nur ablehnen, wenn zwingende dienstliche Gründe, etwa gesundheitliche Einschränkungen oder erhebliche Disziplinarmaßnahmen, entgegenstehen. Dies trägt der besonderen verfassungsrechtlichen Stellung der Richter (Art. 97 GG, Art. 85, 87 BV) Rechnung.

Es wäre mit der richterlichen Unabhängigkeit unvereinbar, wenn der Justizverwaltung Ermessen bezüglich der Entscheidung über den Antrag eines Richters eingeräumt würde."   !!!!!!!!!

.

Es   werden  Parolen  geäußert,  die neben den weiteren bekannten Argumenten auf Spruchbändern eines Demonstrationszuges gegen die   Landesregierung und / oder  Bundesregierung stehen könnten.

Diesem Zug könnte man sich sogar anschließen, wenn es dabei gegen eine für jeden feste und damit vielleicht sogar irrwitzige Grenze ginge.      Die  f e s t e  Grenze ist der Fehler.

Keineswegs aber dürften diese Spruchbänder, Lautsprecher und Brusttöne vor Gericht gegen den Kläger gedreht werden, denn er würde damit unverhohlen als Streikbrecher behandelt werden.

.

Die Landesregierung in Baden Württemberg (offenbar auch über den Wechsel im Jahr 2011 hinaus) hat sich von den rückwärtsgewandten Auffassungen gelöst. Wenn ein Gericht sich damit gegen den Kläger in Stellung bringt, bremst es die Legislative aus.

Urteile mit solchen Argumenten sollten vor den Verfassungsgerichten keinen Bestand haben.

Andererseits ist die Argumentation des Klägers, dass die Pensionierung gegen die    Menschenwürde    verstoße,    eine    nicht    zielführende     Übertreibung.

 

Man kann es mit den Pensionszahlungen aushalten!

.

 Es    geht   um   das   Angebot   der   Landesregierung   und  die  zum Ausbremsen  verwendete Unschärfe des Begriffs "Dienstliches Interesse".

.

 

 .

Fall 4 :

Zwangspensionsalter für Professoren: 

Rheinland-Pfalz mauert

http://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=4048

Steigerung der Ablehnungspraxis:

- Beseitigung   der Gegebenheiten  des dienstlichen Interesses

  für ein abermaliges Hinausschieben des Ruhestandsbeginns    

  angeordnet

.

.

Bei diesem (eigenen) Fall zeigt sich eine

.

Steigerung der Ablehnungspraxis:

.

Gezieltes Vorgehen gegen einen FH-Professor, um keinen Präzedenzfall entstehen zu lassen,  Missachtung der Beamtenpolitik von Kurt Beck durch sein Ministerium  MBWJK und offenbar mangelnde Wertschätzung von  erfahrenen Professoren in Rheinland-Pfalz  - auch später unter Malu Dreyer

 .

Dieser Fall hat  zudem eine Reihe von Besonderheiten und alle Gerichtsinstanzen mehr   oder   weniger   einbezogen

 .

Aber mehr anhaltende Lust  als Frust:

.

  Das  Abenteuer, die Beamtenpolitik von Kurt Beck beim Wort     nehmen    zu wollen,   hat am  Ende zu   einem  interessanten   Hobby    geführt: 

Diese Website und mehr!

.

Spott:  Ein geradezu edles Hobby  -  oder?

.

> Schon der erste Antrag war von einfordernder Art, dem Land ein nicht gerade  schlechtes Angebot zu machen.

.

>> Faxe an Kurt Beck, Malu Dreyer, Julia Klöckner, Christian Baldauf und etliche MdL in Sachen Ruhestandsbeginn: "Gesetz oder Farce?" und  " Übersteuerung der Legislative durch die Ministerialbürokratie?" 

.

> Anträge und alle Schreiben sind vorausahnend an die Privat- adresse von Kurt Beck gegangen mit dem Anspruch an ihn, seine Politik auch dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur (MBWJK) verbindlich zu erklären. Diesem Anspruch ist er nicht gerecht geworden.

  .

> Die Erkundigungen des Kanzlers der FH Kaiserslautern im Ministerium hatten sogleich ergeben, dass man weiterhin an "dringenden dienstlichen Belangen im Einzelfall", mithin an  Exklusivität festhalten wolle, also weiterhin nach der alten Gesetzeslage über einen Antrag auf Hinausschieben des Ruhestandsbeginns entscheiden wolle.

.

(Die Extraauslegung eines Gesetzes  zur unseligen internen Vergabepraxis der besser bezahlten C3-Stellen durch Absprachen und Wegschalten der im Gesetz     vorgesehenen    Konkurrenzlage   mit   der    durch    Abzählen statt

 Nachdenken   über      das  Leistungsprinzip    überprüfbaren    Vorgabe  und

 fixen   Idee,     jede zweite C3-Stelle    fast ausnahmslos   extern zu vergeben,

ist kollektiv in schlechter Erinnerung und ließ sich bis zur Einführung der neuen Besoldungsstruktur erfolgreich (auch vorm VG und OVG) vertuschen.)

.

> Landtagsmitglieder und MinisterInnen  wurden vom Antragssteller über diese Haltung zur Neufassung des Gesetzes zum Hinausschieben des Ruhestandsbeginns  mittels Fax "Übersteuerung der Legislative durch die Ministerialbürokratie" und dem Fax "Gesetz oder Farce?" informiert.

.

> Im Gegensatz zu allen oben geschilderten Fällen ist dem Antragsteller das "dienstliche Interesse" vor Ort sowohl beim ersten Antrag als auch beim zweiten Antrag bescheinigt worden.

.

> Der erste Antrag wurde vom Ministerium - offensichtlich notgedrungen, weil kalt erwischt - genehmigt.

.

In Steigerung der Ablehnungspraxis wurde die FH aufgefordert, die Gründe für die Genehmigung des Antrags bis zum Zeitpunkt des zu erwartenden zweiten Antrags zu beseitigen. Das ist mehr als eine Vorabentscheidung über einen noch nicht gestellten Antrag!!

.

>> Amtsinhaber Konrad Wolf und die nachträgliche Rücknahme auch seiner Befürwortung vor Ort

>  Beim   2. Antrag    wurde   das  dienstliche   Interesse  zunächst   abermals bestätigt.

Um dem Bekanntwerden der generellen Diskriminierung der Gruppe der Professoren beim Hinausschieben des Ruhestandsbeginns ausweichen zu können, war  es natürlich     höchst erstrebenswert,

vom Präsidenten der Fachhochschule Kaiserslautern, Prof. Dr. Konrad Wolf, entgegen   seiner   ersten  Stellungnahme     

 doch noch die Formulierung "kein  dienstliches Interesse"

 zu  erhalten. 


Angesichts der Probleme der FH-Kaiserslautern, inzwischen Hochschule Kaiserslautern,  (vgl. Button "Kritik am Rechnungshof")

.

http://www.hinausschieben-des-ruhestandsbeginns.de/Kritik-am-Rechnungshof

.

war es sehr verständlich, dass sich typische Amtsinhaber nicht mit dem Dienstherrn anlegen wegen des scheinbar abstrakten Themas höherer Wertschätzung von Fachhochschulprofessoren am Beispiel des Hinausschiebens des Ruhestandsbeginns.


Nachträglich  viel detailliertere  und inzwischen übergeordnet noch relevantere Darstellung:

.

https://www.hinausschieben-des-ruhestandsbeginns.de/Neuer-Pivot-Minister-K-Wolf

Dort:

 >  Stil von Konrad Wolf keine Überraschung                       

 >> Konrad Wolf - durchaus imstande zu lügen

.

>  Nachgerade widersinnig war die im Eilverfahren beim VG durchgängige Auflistung von Gründen (z.B. laufende Ausschreibungen) für die Ablehnung, die umgekehrt ( z.B. Vakanzen) als nicht tragfähig für eine erneute Genehmigung angesehen werden sollten. Das Verfahren lief wie die obigen Beispiele ab. Der Ersatz durch Lehrbeauftragte, die zum Teil noch gar nicht gefunden waren, wurde nicht als Altersdiskriminierung angesehen. Die FH hatte nach einem Jahr Übung darin, dies in der  Öffentlichkeit nicht als Nachteil erscheinen zu lassen. Die Schnellberufung eines Profs. ging daneben: Er hat  nach einem Semester gekündigt. Die Pensionierung von zwei Professoren (einer abgeschreckt, einen Verlängerungsantrag zu stellen) mit Fächern, die auch zum Repertoire des Antragstellers gehören, hat zu einer schlimmeren Situation geführt als vor dem ersten genehmigten Antrag. Laut regelmäßigen Umfragen wählen Studenten ihren Studienort in erster Linie nach Erfahrungsberichten von Bekannten, die dort schon studieren.

.

>> Mainzer Ministerium lügt unverfroren in der Öffentlichkeit in Sachen Hinausschieben des Ruhestandes

.

> Es   wird    aus   dem  Jahresbericht  des   OVG   des   Landes  Sachsen   Anhalt (Geschäftsjahr 2008) zitiert (Beschluss des 1. Senats vom 14. März 2008 - 1 M 17/08) zitiert:

.

"Der Beamte kann letztlich im Wesentlichen nur verlangen, dass er nicht aus unsachlichen Gründen (gezielt) benachteiligt und nicht von einer sonst eingehaltenen Verwaltungspraxis grundlos zu seinem Nachteil abgewichen wird"

.

Rheinpfalz-Artikel vom 08.04.2010 , "Ein besonderer Fall" :

https://www.hinausschieben-des-ruhestandsbeginns.de/Neuer-Pivot-Minister-K-Wolf


 

"Dass  das  Land  seine   Regel  rund  um  das  Hinausschieben  des Ruhestandes zu restriktiv handhabe, findet Pressesprecherin Lucht nicht: Sofern es dienstliche Gründe gebe und die Hochschule die Verlängerung unterstütze, werde dem Wunsch möglichst entsprochen. Allein in den letzten zwei Jahren habe das Ministerium rund 20-Mal eine Ruhestands-Hinausschiebung befürwortet."  

.

 > Das klingt so, als hätte   das Ministerium 20 Professoren das Hinausschieben des Ruhestandsbeginns genehmigt. Zum Bereich des MBWJK gehören die Schulen, speziell die Gymnasien und mehr.

.

>> Wieder Gesetzesextraauslegung für das Mainzer Wissenschaftsministerium

.

> Vor dem OVG Koblenz war die Vertreterin des Ministeriums auf Nachfrage des Gerichts nicht in der Lage, die Verwaltungspraxis darzustellen.

.

Sie konnte keinen einzigen weiteren  Fall des Hinausschiebens des Ruhestandsbeginns eines Professors nennen.

.

Sie hat heftig betont, dass es sich nicht um mangelnde Wertschätzung des Klägers handele. (Stimmt! Offensichtlich mangelnde Wertschätzung der Beamtengruppe der Professoren überhaupt.)

.

Die Vertreterin des Ministeriums hat das von der FH  für das Eilverfahren nachträglich eingeholte Zauberwort "Strukturumwandlung" im Fachbereich bemüht.

 .

(Es hatte nach ursprünglicher Unterstützung durch  FH-Präsident Konrad Wolf in zweigleisiger Planung die Darstellung des weiteren Einsatzes des Klägers im Fachbereich  gegeben für den Fall des Erfolges des Antragsstellers vor Gericht)

.

>  Die    Sache  war  damit  in vom Ministerium für das Gericht erwünschter  und  notwendiger   Weise  gegen das Votum des Fachbereichs für den Antragsteller zugespitzt.

.

>> OVG Koblenz: Urteil zum Hinausschieben des Ruhestandes mit Sinnentleerung deutscher Sprache

.

>  Der Vorsitzende und die Mitglieder des 2. Senats haben nur scheinbar aufmerksam zugehört;  sie waren in ihrem ablehnenden Urteil längst festgelegt, denn in der Begründung stehen die üblichen Argumente für die Rechtmäßigkeit des Festhaltens an der Altersgrenze 65.

Aber mehr noch:

.

Die   Richter  des     OVG  Koblenz   haben explizit und ungeniert festgestellt,      dass      für   das    Hinausschieben    des Ruhestandsbeginns nach wie vor besondere dienstliche

Gründe vorgetragen werden müssen.

.

 Insbesondere  hat  das OVG Koblenz am  25.2.2011  festgestellt:

"Schließlich vermag auch der geänderte Wortlaut des § 55 Abs. 1 LBG  in  der  ab   den 1. August 2007 geltenden Fassung

nicht, einen Anspruch des Klägers zu begründen.

 .

 Mit der Ersetzung der "dringenden dienstlichen Belange" wollte der      Gesetzgeber      nicht       die      Anforderungen     an   ein Hinausschieben     des  Ruhestandsbeginns   senken. Vielmehr erachtete er die bisherige Formulierung nur mangels praktischer Bedeutung für nicht erforderlich"

 

 - 2A 11201/10. OVG -".

 (Diametral zum VGH BW , 15.1.2013 ( Fall 6 ) !!! )

.

http://www.hinausschieben-des-ruhestandsbeginns.de/Vor-K.-F.-Meyer,-OVG-Koblenz

.

Das hätte Kurt Beck ausrasten lassen müssen, denn er hat die Änderung mit großer Reklame und finanziellem Anreiz als Option verkauft.

.

Hier  wird    mit Sinnentleerung deutscher Sprache    die Gesetzesänderung       zum      Hinausschieben      des Ruhestandsbeginns ungeniert mit Übersteuerung der Legislative    ( vgl.   Button    "Avatar  im  Landtag  RLP" )  einkassiert.

.

http://www.hinausschieben-des-ruhestandsbeginns.de/-Avatar-im-Landtag-RLP

.

Es ging zudem nicht um Anspruch, sondern um ein sehr gutes Angebot.

 .

 (vom   Fachbereich  so   gesehen   und   unterstützt,   ebenso  zunächst  vom Präsidenten Konrad Wolf))

.

(Vgl. Button "K. Wolf, FH KL, FB AIng")

 .

Damit kann das Ministerium das Gesetz - insbesondere im Falle von Professoren -  in der alten Form praktizieren - hat es die verbissen reklamierte Extraauslegung bekommen. 

.

http://www.wbs-law.de/arbeitsrecht/ovg-rheinland-pfalz-beamte-durfen-mit-65-jahren-in-den-ruhestand-zwangsversetzt-werden-2-6583/ 

 .

Aus einem Kommentar auf obiger Website (ehemaliger Student) :  (...)  Obwohl mir selbst noch einige Zeit im Arbeitsleben verbleibt, so bin ich sicher, dass mich selbst als Ingenieur keine magische Altersgrenze vom Tun und Schaffen jemals abhalten wird.(...)

 .

 http://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=4223

.

http://www.anwalt24.de/beitraege-news/fachartikel/ovg-rheinland-pfalz-beamte-duerfen-mit-65-jahren-zwangsweise-in-den-ruhestand-versetzt-werden#comment.

.

http://www.saarbruecker-zeitung.de/aufmacher/regioticker/art27969,3676425

.

Das war aber keine wirkliche Niederlage für den Kläger

.

(er hatte nichts zu verlieren und war als doch noch lehrender Prof. vor  ausgesuchten Studierenden   anderenorts gut und dauerhaft ( zuletzt noch 2016) im Geschäft!),

.

 sondern es war  für Aufmerksame 

.

inhaltlich eine Niederlage und ein Gesichtsverlust für Kurt Beck.

 .

Er hatte seinen eigenen Laden nicht im Griff und das Ministerium betreibt in diesem Punkt die Politik der CDU, die in RLP leider eine diametrale Einstellung zur Bundespartei und zur Nachbarland-CDU  (BW)  meint einnehmen zu müssen.

Hat sich die Meinung der CDU  zum Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand geändert?

(vgl. Button "Angela Merkel und die CDU" Christian Baldauf, Oktober 2013 und Februar 2016)

.

http://www.hinausschieben-des-ruhestandsbeginns.de/An-Angela-Merkel-und-die-CDU

.

Wohl kaum!

.

>> Besondere Wertschätzung von Professoren in Baden Württemberg: Hinausschieben des Ruhestandes -  auch im Ganzen - bis 70   (25.11.2015)

.

Die   Wertschätzung  von   erfahrenen   Professoren   in   RLP  steht  im  krassen Gegensatz zu der Wertschätzung von erfahrenen Professoren in Baden-Württemberg - keine Reklame!

.

Nachweis (2017) :

.

Besonderheit für Professoren: 

 

UNIVERSITÄTSVERWALTUNG   Heidelberg, den 06.05.2016

Hinausschieben des Ruhestandes für Beamten einschließlich Professoren (neu) Dienstrechtsreform (Gesetz zur Änderung des Landesbeamtengesetzes und andere Vorschriften vom 25.11.2015)

Für das Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand gelten seit Ende 2015 neue Regeln für alle Beamten einschließlich Professoren. Der Eintritt in den Ruhestand wegen Erreichens der Altersgrenze kann auf Antrag der Beamten auf Lebenszeit jeweils bis zu einem Jahr, jedoch nicht länger als bis zu dem Ablauf des Monats, in dem der Beamte das 70. Lebensjahr vollendet, hinausgeschoben werden, wenn dies im dienstlichen Interesse liegt. Der Antrag ist spätestens sechs Monate vor dem Erreichen der Altersgrenze zu stellen.

Besonderheit für Professoren:

1. Der Eintritt in den Ruhestand wegen Erreichens der Altersgrenze kann auch für länger als ein Jahr hinausgeschoben werden.

2. Der Antrag soll spätestens ein Jahr vor dem Erreichen der Altersgrenze gestellt werden.

3. An die Stelle des Ablaufs des Monats tritt das Ende des Semesters in dem die Altersgrenze erreicht wird.

  .

Übergangsregelung für alle Beamte (inkl. Professoren), die vor dem 01.01.1953 geboren sind: Ein Antrag auf Hinausschiebung des Eintritts in den Ruhestand ist bis zu dem Ablauf des Monats, in dem das 68. Lebensjahr vollendet wird, stattzugeben, soweit dienstliche Interessen nicht entgegenstehen.

.

https://www.uni-heidelberg.de/md/zuv/personal/rundschreiben/hinausschieben_der_altersgrenze_2016.pdf

.

Anträgen von Professoren auf Verlängerung  für gleich drei Jahre wurde in all den Jahren zuvor schon stattgegeben. Nun also geht noch mehr. 

 

=======

.

Studiert  man  diese  beschriebenen  prägnanten   Fälle,  so bekommt man das Staunen, das  Lachen und das  Grausen zugleich.

 Hygiene in den Köpfen ist angesagt!

 

Geht das nicht mit Beamten, die mit Beamten umgehen müssen?  Vielleicht doch? (Vgl. folgende Fälle )

.

Aber irgendwie bedauerlich: Was war bloß aus Kurt Beck geworden?

.

Vgl. Button " Beck, Dreyer und die Beamten":

.

http://www.hinausschieben-des-ruhestandsbeginns.de/Beck,-Dreyer-und-die-Beamten

.

lle  5, 6 und 7 :

Gewand   und   Verstand? - Kein   langer Bestand??!

VG Frankfurt/M,    VG Freiburg  &  VGH Mannheim  und wieder VG Frankfurt/M gegen VGH Kassel

.

Fall 5:

Oberstaatsanwalt in  Frankfurt bekommt   trotz  oder  wegen des EuGH - Urteils    ungerührt  Recht

Vgl. Fall 1 (Fortsg,)

   - Automatischer Übertritt  in den Ruhestand  bewirkt

     eine unmittelbare Diskriminierung wegen des Alters.

   - Zwingend:   Keine    vom  Gericht  nach  Gutdünken 

     selbst  erdachten  Ziele  eines Gesetzes  oder einer

     Gesetzesänderung!!!!!!

.

 VG Frankfurt am Main · Urteil vom 20. August 2012 · Az. 9 K 4663/11.F

 .

 Leitsatz:

Die allgemeine Altersgrenze für Beamtinnen und Beamte für den automatischen Übertritt in den Ruhestand bewirkt eine unmittelbare Diskriminierung wegen des Alters. Es besteht in Hessen dafür weder im Hinblick auf Art. 4 Abs. 1 RL 2000/78/EG noch im Hinblick auf Art. 6 Abs. 1 RL 2000/78/EG ein Rechtfertigungsgrund.

Die Ziele eines möglichen Rechtfertigungsgrundes müssen sich dem Gesetzgeber zuordnen lassen. Durch andere    Stellen   kann   keine  Zielbestimmung erfolgen.

 Das Gleiche gilt für eine spätere Änderung der mit einer fortbestehenden Regelung verfolgten Ziele.(...)

 

Kommentar: Das   dürfte die Antwort sein  auf die Überschrift "Übersteuerung der Legislative durch die Ministerialbürokratie?" des Schreibens  an viele CDU-Abgeordnete und "Gesetz oder Farce?" des Schreibens an viele SPD-Abgeordnete des Landes RLP im eigenen Fall  der ersten Hinausschiebung des Ruhestandsbeginns des Website-Betreibers. Was die Landtagsmehrheit wollte, ist wörtlich und pointiert kommentiert dargestellt unter dem Button "Avatar im Landtag RLP".

.

http://www.hinausschieben-des-ruhestandsbeginns.de/-Avatar-im-Landtag-RLP

.

In dem Sinne weiter mit Rn 66 des Urteils:

.

Die gegenteilige Verfahrensweise würde den unionsrechtlichen Rahmen verlassen, wie er vom EuGH (U. 18.11.2010, a.a.O. Rn. 47)vorgezeichnet worden ist. Er setzt voraus, dass sich bei mangelnder Bezeichnung der Zielsetzung in der wegen des Alters benachteiligenden Regelung andere zuverlässige Anhaltspunkte bieten, die einen Rückschluss auf das mit der Regelung tatsächlich verfolgte Ziel zulassen.

Nur dann ist die in der Rechtsprechung des EuGH zwingend vorausgesetzte gerichtliche Kontrolle einer solchen Zielsetzung möglich. Schon deshalb können die Gerichte nicht ihrerseits einer ohne nähere Zielbestimmung erlassenen und wegen des Alters benachteiligenden Regelung Ziele unterstellen, ohne sie dem Normgeber selbst in nachvollziehbarer Weise zurechnen zu können. Das gegenteilige Verfahren würde auf eine Verkehrung der Rollen und Verantwortlichkeiten hinauslaufen.

 

Die Gerichte würden sich die Ziele gleichsam selbst nach Gutdünken aussuchen und nachfolgend eine Rechtmäßigkeitskontrolle vornehmen,   bei   der    sie  allenfalls  die Qualität der von ihnen, d. h. den Gerichten, selbst erdachten Ziele rechtfertigen oder verwerfen könnten.

 

 Art. 6 Abs. 1RL 2000/78/EG setzt dagegen voraus, dass Dritte die maßgebende Zielbestimmung vorgenommen haben, um auf diese Weise den Kontrollumfang für die Gerichte entsprechend zu beschränken, also darauf zu beziehen, ob das außerhalb des gerichtlichen Verfahrens bereits festgelegte konkrete Ziel rechtmäßig ist, ob die für dieses Ziel eingesetzten Mittel geeignet, erforderlich und angemessen sind (EuGH U. v. 21.7.2011, a.a.O. S. 1251 Rn. 77 f.).

.

Kommentar: Vom OVG Koblenz  (Fall 4) selbst erdachtes Ziel: " Mit der Ersetzung der "dringenden dienstliche Belange" wollte der Gesetzgeber nicht die Anforderungen an ein Hinausschieben des Ruhestandsbeginns senken." Nicht einmal nur Parallel- gesetzgebung, sondern Einkassierung.

.

Volltext:

.

http://openjur.de/u/560585.html

 

.

Fall 6:

VG Freiburg & VGH Mannheim: Beamter hat Anspruch

auf Verlängerung!

Sonderschulrektor  und  als solcher in BW Leiter einer Schule für Kranke in längerer Krankenhausbehandlung 

.

- Verweigerung einer zweiten Verlängerung nicht rechtens trotz 

  Zwist vor Ort.

- Beurteilung,   ob   er   dem   Dienst   in  Zukunft  noch  gerecht 

  werden kann, ist ihm überlassen !!!!

.

VG Freiburg, 10.7 2012,  Az  5 K751/12

.

Zusammenfassung:

.

Mit dem Urteil folgte das Verwaltungsgericht (VG) der Klage eines Beamten und verpflichtete das beklagte Land Baden-Württemberg einem entsprechenden Antrag des Klägers stattzugeben.

Zur Begründung führte das Gericht aus, dass die bisher geltende Regelung, wonach ein Hinausschieben des Ruhestandes nur ausnahmsweise möglich gewesen sei, durch das Dienstrechtsreformgesetz des Landes umgekehrt wurde. Aufgrund der Neuregelung sei einem Antrag auf Hinausschieben des Ruhestandsalters nun zwingend stattzugeben, es sei denn, dienstliche Interesse stünden dem ausnahmsweise entgegen. Ob dienstliche Interessen entgegenstünden, sei gerichtlich voll überprüfbar. Der Dienstherr trage dafür die Darlegungs- und gegebenenfalls auch die Beweislast  (Urt. v. 10.07.2012, Az. 5 K 751/12).

Die rechtswidrige Ablehnung eines Antrages auf Hinausschieben des Ruhestandes sei zudem eine europarechtswidrige Altersdiskriminierung. Das Dienstrechtsreformgesetz schaffe sogar Anreize für das Hinausschieben des Ruhestandes: Der Beamte erhalte für die verzögerten Ruhestandseintritt einen zehnprozentigen Gehaltszuschlag.

 .

http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/landesbeamte-koennen-hinausschieben-des-ruhestandes-beanspruchen/

.

Nicht ganz ernst zu nehmen:  Diese Website war eher da. Wenn das Gericht von ihr abschreibt, sollte es das sagen, auch wenn die Formulierungen zum Hinausschieben des Ruhestandsbeginns     dankenswerterweise     richtig    verschärft erscheinen!!!!!

.

Bemerkung:

.

Die Zusammenfassung ist die Auffassung, die der Website-Betreiber in seinem Fall vor dem OVG Koblenz zweckmäßigerweise mühsam gezügelt - also nicht verschärft -  ebenfalls wegen einer zweiten Verlängerung mündlich  vorgetragen hat,

.

Ganz ernst zu nehmen: Dass das EuGH-Urteil  nicht dazu taugt, die Regelung zum Hinausschieben des Ruhestandsbeginns  einzukassieren, wurde auf dieser Website  schon Anfang 2012  mit vielen Kommentaren dargelegt:

 

http://www.hinausschieben-des-ruhestandsbeginns.de/EuGH-zur-Altersgrenze

.

Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand

Leitsätze:

1. Stehen dienstliche Interessen nicht entgegen, hat ein Beamter in den zeitlichen Grenzen des Art. 62 § 3 des Dienstrechtsreformgesetzes einen Anspruch auf Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand.

2. Indem der Gesetzgeber die Entscheidung über ein Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand dem Willen des einzelnen Beamten überlässt, sofern dienstliche Interessen nicht entgegenstehen, geht er davon aus, dass der Beamte ungeachtet seines Lebensalters seinen dienstlichen Aufgaben weiterhin gerecht werden kann. Eine Abstufung nach Eignung und Leistung hat er insoweit nicht vorgesehen.


Volltext:

.

http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&Art=en&Datum=2012&Sort=12290&nr=15871&anz=453&pos=0&Blank=1

.

Besonders bemerkenswert (z.B. mit Blick auf  Fall 2 ):


36

Zwar legen der Inhalt der Akten und der Vortrag der Beteiligten in der mündlichen Verhandlung nahe, dass der Kläger als Schulleiter in Auseinandersetzungen mit Untergebenen, vorgesetzten Behörden und mit Kooperationspartnern mitunter nicht nur selbstbewusst und beharrend, sondern unter Berufung auf seine langjährige Erfahrung als Schulleiter auch eigensinnig und uneinsichtig handelt mit der Folge, dass sich seine Vorgesetzten zuletzt veranlasst gesehen haben, ihm nach der Erörterung der Angelegenheit beim Schulamt und sogar beim Regierungspräsidium bestimmte Aufgaben (Beurteilung einer Lehrerin auf Probe, Zusammenarbeit mit der Tagesklinik X) zu entziehen oder ihm wiederholt und schließlich ultimativ aufzugeben, bestimmte Unterlagen schriftlich einer Lehrerin zu übersenden und nicht nur zur Abholung durch sie bereit zu halten. Nach dem Eindruck der Kammer ist auch nicht zu erwarten, dass der Kläger es seinen Vorgesetzten in Zukunft leichter machen wird mit der Folge, dass nicht ausgeschlossen erscheint, dass aus der Sicht seiner Vorgesetzten auch künftig in seine Dienstführung einzugreifen sein wird. Allerdings kann die Kammer nicht feststellen, dass das Verhalten des Klägers disziplinarwürdig gewesen wäre. Allenfalls wäre vielleicht ein Verweis in Betracht zu ziehen gewesen. (...)

.

Bemerkung:

Toll!
Nicht ganz ernst zu nehmen: Beim Website-Betreiber hätte (allerdings erst nach Tiefbohrung) in der entsprechenden Instanz die Feststellung lauten können:

Nach Eindruck der Kammer ist auch nicht zu erwarten, dass der Kläger in Zukunft das Niveau  seiner  Vorlesungen  senken wird.

.



Berufung  des Ministeriums wurde nicht zugelassen.

.

Der   Nichtzulassungsbeschwerde   wurde    nicht stattgegeben:

VGH BW: Beschluss vom 15. Januar 2013,  Az. 4 S 1519/12

.

1. Art. 62 § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 des Dienstrechtsreformgesetzes vom 09.10.2010 - DRG (juris: DienstRRefG BW) - (GBl. S. 793) begründet einen Rechtsanspruch des Beamten auf Hinausschiebung des Eintritts in den Ruhestand, soweit dienstliche Interessen nicht entgegenstehen.

2. Bei dem (negativen) Tatbestandsmerkmal der (entgegenstehenden) "dienstlichen Interessen" handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der grundsätzlich - von (vor)prägenden verwaltungspolitischen Organisationsentscheidungen abgesehen - der vollen gerichtlichen Überprüfung unterliegt, ohne dass dem Dienstherrn insoweit ein Beurteilungsspielraum zusteht.

 

Auszüge:

.

Absatz 7

.

 (...) Der in verschiedenen Gesetzen verwendete unbestimmte Rechtsbegriff der „dienstlichen Interessen“ (wie z.B. auch der „dienstlichen Belange“ oder der „öffentlichen Interessen“) hat keinen allgemeingültigen Inhalt. Er erfüllt in den einzelnen Gesetzen nach der ihnen jeweils zugrunde liegenden Interessenlage eine unterschiedliche Funktion. Sein materieller Sinngehalt und seine besondere Bedeutung ergeben sich erst aus der Zweckbestimmung und Zielsetzung der jeweiligen gesetzlichen Regelung sowie aus dem systematischen Zusammenhang, in den der Begriff hineingestellt ist.

.

Kommentar: Wodurch wird die Zweckbestimmung denn deutlicher als durch eine Landtagsdebatte, in der das Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand vehement durch die gesetzgeberische Mehrheit befürwortet und mit Anreiz versehen wird?     (Vgl. Button "Avatar im Landtag RLP")

 

http://www.hinausschieben-des-ruhestandsbeginns.de/-Avatar-im-Landtag-RLP

.

Absatz 10

.

2. Grundsätzliche Bedeutung im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO kommt einer Rechtssache zu, wenn das erstrebte weitere Gerichtsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen oder im Bereich der Tatsachenfragen nicht geklärten Fragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Weiterentwicklung des Rechts höhergerichtlicher Klärung bedürfen. (...)

.

Kommentar: Diese grundsätzliche Bedeutung sieht das Gericht nicht, weil es die Umkehrung  der alten Regelung durch die neue Regelung als unabweisbar klar und deutlich ansieht. Das ist mehr als sympathisch, aber längst nicht aus der Schusslinie der Gutsherren, Verfechter der uneingeschränkten Einschätzungsprärogative, die meinen, dass das Gesetz für sie gemacht sei, damit sie sich nicht gegenüber dem Gesetzgeber und vor Gericht rechtfertigen müssen, wenn sie einen Beamten gönnerhaft länger behalten wollen (Exklusivität - gewissermaßen verschoben vom Gesetzestext in alter Form in dumpfe Beliebigkeit von Ministerialbürokraten und  ihren  Abhängigen oder auch Mobilisierern vor Ort.)

.

Absatz 12:

.

3. Nach § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO ist die Berufung wegen Divergenz nur zuzulassen, wenn das Urteil von einer Entscheidung des (übergeordneten) Oberverwaltungsgerichts, des Bundesverwaltungsgerichts, des gemeinsamen Senats der Obersten Gerichtshöfe des Bundes oder des Bundesverfassungsgerichts abweicht und auf dieser Abweichung beruht. Daran fehlt es hier. Der Beklagte hat keine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg oder des Bundesverwaltungsgerichts bezeichnet, von der das Verwaltungsgericht abgewichen sein soll. Mit einer Abweichung „von obergerichtlicher Rechtsprechung“ anderer Oberverwaltungsgerichte kann eine Divergenz im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO nicht begründet werden.

.

Kommentar:   Leider    hätte    der  Beklagte    zwar  keine  Entscheidung,  aber  einen Beschluss nennen können.

Der Nichtzulassungsbeschwerde des Website-Betreibers in seinem Fall (Fall4) wurde  vom Bundesverwaltungsgericht nicht stattgegeben.

Auch wenn das Abklemmen der Berufung das Hobby des weiteren Verfolgens des Themas Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand vergnüglich beflügelt, kann das Wegwischen der Urteile  anderer  Oberverwaltungsgerichte nicht befriedigen.

 .

 Die Änderung des Gesetzes ist in allen Bundesländern fast gleichlautend erfolgt. Das Thema Demografiewandel wird wohlfeil opportunistisch von Politikern und Funktionären bemüht.

.

Das geflissentliche Übergehen der Aussagen des EuGH-Urteils zum Hinausschieben des Ruhestandsbeginns, das sonst überall und auch schon beim Bundesverwaltungsgericht ungeniert erfolgt,

sollte   von   einem   Gericht     dem   Bundesverfassungsgericht vorgelegt werden.

Das brächte möglicherweise die notwendige Unausweichlichkeit.

 .

Volltext des Beschlusses:

.

http://openjur.de/u/608527.print

.

Hiier hat sich nun offenbar eine bemerkenswerte Situation ergeben. Da der Rechtsweg mit  der Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde durch den VGH ja ausgeschöpft ist, bliebe nur noch die Verfassungsbeschwerde.

.

Würde sich das Land  mit einer  Verfassungsbeschwerde  gegen einen verlängerungswilligen Beamten auf dieser Ebene wehren, obwohl es bei den Beamten durch das Hinausschieben des Ruhestandsbeginns Geld sparen will? 

Diese Perversität  brächte dann doch wohl endlich die notwendige Aufmerksamkeit für das Thema Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand.

.

Es sieht ganz danach aus, dass der VGH Baden-Württemberg in Sachen Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand mit klarem Verstand Pflöcke eingeschlagen hat.

.

 Fall 7:

Studienrat in Hessen: Urteil des VG hat keinen Bestand 

-  VG Frankfurt/M (15.07.2013): "Keine Altersgrenze" vor dem

   EuGH nicht durchsetzbar, dann aber offenbar 

  "Hinausschieben des Ruhestandsbeginns" erst recht. Vgl. Fall 1

   Az. 9 L 2184/13.F

.- VGH Kassel  (30.10. 2013):  Keine Weiterbeschäftigung  eines  

   Lehrers über das 65. Lebensjahr hinaus

 - Sind  die  VGH-Richter in Kassel  dabei,  sich mit  dem Thema

   Ruhestandsbeginn intellektuell zu demontieren?

.

Zusammenfassung (Auszug):

.

(...) beantragt, den Eintritt in den Ruhestand um ein Jahr hinauszuschieben.

 

Der Antragsgegner lehnte den Antrag im Mai 2013 ab. Der Antragsteller hat daraufhin um einstweiligen Rechtsschutz nachgesucht. Die 9. Kammer des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main hat den Antragsgegner im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, den Antragsteller über den 01.08.2013 hinaus als Studienrat längstens bis zum 31.07.2014 zu beschäftigen.

.

Die Entscheidung:

.

Zur Begründung hat sie ausgeführt, der unionsrechtlich garantierte Schutz des Einzelnen davor durch einen EU-Mitgliedsstaat wegen seines Lebensalters nicht diskriminiert zu werden sei vorliegend verletzt. Der Anspruch des Antragstellers, weiterhin im aktiven Beamtenverhältnis beschäftigt zu werden, beruhe auf der Nichtanwendbarkeit der allgemeinen Regelaltersgrenze nach § 50 Hessisches Beamtengesetz - HGB -. Diese Regelung sei vorliegend nicht anwendbar, weil sie in Widerspruch zur hier einschlägigen, höherrangigen und unmittelbar Gültigkeit beanspruchenden Richtlinie 2000/78/EG stehe. Nach § 6 Abs. 1 dieser RL seien Ungleichbehandlungen wegen des Alters - eine solche liege beim Ruhestandseintritt infolge des Erreichens einer allgemeinen Altersgrenze unstreitig vor - gerechtfertigt, sofern sie zur Erreichung rechtmäßiger Ziele aus den Bereichen Beschäftigungspolitik und Arbeitsmarkt angemessen und erforderlich sei.

.

( . . . )

.

Zwar könne seit der Verkündung des 2. Gesetzes zur Modernisierung des Dienstrechts in Hessen vom 27.05.2013 ohne weiteres davon ausgegangen werden, dass diese Ziele vom Antragsgegner verfolgt würden. Nach der Rechtsprechung des EuGH sei die Angemessenheit und Erforderlichkeit einer allgemeinen Altersgrenze aber nur nachgewiesen, wenn sie im Hinblick auf das verfolgte Ziel nicht unvernünftig erscheine und auf Beweismittel gestützt werde, deren Beweiskraft das nationale Gericht zu beurteilen habe. Für die Berufsgruppe der Lehrer lägen aber dahingehende Erkenntnisse nicht vor. Es wäre vorliegend notwendig gewesen, dass der Gesetzgeber eine auf Tatsachen basierende Prognose über den Anteil derjenigen Lehrer und Lehrerinnen getroffen hätte, die vorzeitig in den Ruhestand treten, die mit der Regelaltersgrenze in den Ruhestand treten und die gegebenenfalls über die Altersgrenze hinaus tätig sein wollten, um eine vernünftige, die widerstreitenden Interessen zum Ausgleich bringende Regelung über den Ruhestandseintritt von Angehörigen dieser Berufsgruppe treffen zu können.

Der hessische Landesgesetzgeber habe (...) seine Entscheidung über die Notwendigkeit der Beibehaltung einer allgemeinen Altersgrenze auch nicht auf Tatsachen - also Beweismittel im Sinne der Rechtsprechung des EuGH - gestützt, die es dem Gericht ermöglichten, die ihm obliegende Überprüfung der Angemessenheit und Notwendigkeit dieser Maßnahme positiv festzustellen. Es liege auch nicht auf der Hand, dass für jede Berufsgruppe und in jeder denkbaren Konstellation eine allgemeine Altersgrenze die einzige Möglichkeit sei, dem Ziel einer Arbeitsteilung zwischen den Generationen gerecht zu werden. Das Fehlen solcher Angaben gehe zu Lasten des insoweit beweispflichtigen Antragsgegners, (...)

.

http://www.rechtsindex.de/verwaltungsrecht/3600-kann-lehrer-in-hessen-den-ruhestand-um-ein-jahr-hinausschieben

.

Volltext:

.

Auszug:

.

Absatz 16

.

Allerdings hat der EuGH auch festgestellt, dass die Mitgliedstaaten das in der RL 2000/78/EG aufgestellte Verbot der Diskriminierung wegen des Alters nicht aushöhlen dürfen, und dass dieses Verbot im Licht des in Art. 15 Abs. 1 GRCh anerkannten Rechts, zu arbeiten, zu sehen ist (EuGH, a. a. O., Rn. 62 f.).Daraus folgt, so der EuGH weiter, dass auf die Teilnahme älterer Arbeitnehmer am Berufsleben – und damit am wirtschaftlichen,kulturellen und sozialen Leben – besonderes Augenmerk zu richten ist, weil ihr Verbleiben im Berufsleben die Vielfalt im Bereich der Beschäftigung fördert und entsprechend dem Anliegen des Unionsgesetzgebers zur persönlichen Entfaltung und zur Lebensqualität dieser Arbeitnehmer beiträgt (EuGH, a.a.O, Rn. 63).Vor diesem normativen Hintergrund, der dem Gesetzgeber einen behutsamen Umgang auch mit den Interessen älterer Arbeitnehmer abverlangt, erweist sich die Regelung des § 50 Abs. 1 HBG i. V. m.§ 50 Abs. 3 S. 1 HBG hier als nicht angemessen und erforderlich,die angestrebten Ziele zu erreichen

.

Absatz 18 (...)

.

Auf der Grundlage der vom Gericht erbetenen Angaben des Landes Hessen zu den Ruhestandseintritten in der gesamten Landesverwaltung, also ohne Differenzierung nach Berufsgruppen, wurde dort die Feststellung getroffen, dass in den Jahren 2006 bis 2010 bezogen auf die seinerzeitige Regelaltersgrenze in Gestalt der Vollendung des 65. Lebensjahres der Anteil der zuvor freiwillig in den Ruhestand gewechselten Beamtinnen und Beamten 45,62% beträgt (VGFrankfurt, U. v. 20.8.2012 - 9 K 4663/11 – juris Rn. 28).Schon hieraus lässt sich der Schluss ziehen, dass die vom Land Hessen im Prozess vor dem EuGH zum vorzeitigen Ruhestandseintritt von Staatsanwälten getroffene Aussage auf Lehrer wahrscheinlich nicht zutrifft. Soweit bekannt, ist die Zahl der vorzeitigen Ruhestandseintritte in der Berufsgruppe der Lehrer gewichtig. In der Presse wird berichtet, dass allein der Anteil der wegen Dienstunfähigkeit frühpensionierten Lehrer 20% beträgt (Spiegel-online vom 4.7.2013).

.

http://openjur.de/u/645718.print

.

Nicht ganz ernst zu nehmen:

Mit der Geradlinigkeit des phänomenalen Aufreißers VG Frankfurt des Themas Hinausschieben des Ruhestandsbeginns kann sich nur noch die ach so naive Geradlinigkeit des Website-Betreibers messen!!!!! Siehe Button "An Angela Merkel"

.

http://www.hinausschieben-des-ruhestandsbeginns.de/An-Angela-Merkel-und-die-CDU 

.

Ganz ernst zu nehmen:

Auch hier wird das EuGH- Urteil so gesehen, dass der Altersdiskriminierung beim Thema Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand eine hohe Hürde entgegengestellt wird. Pauschale Zielsetzungen als Begründungen für Ablehnung von Anträgen verbieten sich.

Insgesamt vernachlässigen die Frankfurter Richter  aber die Gesichtspunkte der obigen Zusammenfassung zum Fall 5.

 

Dass ihre Eilentscheidung und ihr zu erwartendes Urteil vom OVG einkassiert wird,  war (s. unten)  sehr wahrscheinlich. Lässt das OVG den Gang zum Bundesverwaltungsgericht zu, dann werden auch die vom VG Freiburg und VGH Baden-Württemberg eingeschlagenen Pflöcke wieder herausgezogen.

.

Beim BVG müssen erst andere Richter zuständig werden, solche, die ein Minimum an Mathematik sowohl vom logischen Denken als auch z.B. bei der einfachen Aufgabe, die Auswirkungen von den wenigen Verlängerungswilligen auf das Durchschnittsalter eines Kollegiums drauf haben oder gelten lassen.

.

Außerdem wäre es ein glatter Verstoß gegen den Amtseid, die Absicht der Legislative wegen dumpfen Hintergrunddenkens der ihnen so manches Mal vielleicht sogar gut oder bestens bekannten Entscheider, mit denen sie vielleicht früher im Ministerium zusammengehockt haben, zu übersteuern.

 

.

Zynismus: Der Betreiber dieser Website kennt sich gut aus! Das heißt leider:

 

> Kein langer Bestand!!!!? 

    >> VGH Kassel: Keine Weiterbeschäftigung eines Lehrers über

         das 65. Lebensjahr hinaus

        Sind die VGH-Richter in Hessen dabei, sich  mit dem Thema

         Ruhestandsbeginn intellektuell zu demontieren?

.

VGH Kassel, Beschluss vom 30.10.2013 - 1 B 1638/13.

Zusammenfassung:

.

http://beck-aktuell.beck.de/news/vgh-kassel-keine-weiterbesch-ftigung-eines-lehrers-ber-65-lebensjahr-hinaus

.

VGH Kassel:   Benachteiligung  wegen  des Alters gerechtfertigt

.

Die im Hessischen Beamtengesetz vorgesehene starre Altersgrenze sei zwar grundsätzlich als Benachteiligung wegen des Alters zu bewerten, so der VGH Kassel. Diese Benachteiligung sei jedoch als gerechtfertigt anzusehen. Die Ziele des Gesetzgebers, eine ausgewogene Altersstruktur zu schaffen, die Planbarkeit des Ausscheidens zu erreichen, die Beförderung jüngerer Beamter zu gewährleisten und Rechtsstreitigkeiten vorzubeugen, die im Zusammenhang mit der Versetzung in den Ruhestand entstehen könnten, rechtfertigten diese Benachteiligung.

Entgegen der Auffassung des VG hat der VGH es auch für nicht erforderlich erachtet, dass der Gesetzgeber hierfür konkrete statistische Daten erhebt beziehungsweise nachweist.

.

Volltext:

.

http://openjur.de/u/659994.html

.

In  Sachen  Hinausschieben  des  Eintritts in den Ruhestand nur "Entgegen der Auffassung des VG" ?  Von wegen!!! Ungeniert entgegen der Auffassung vom EuGH!!!!

.

http://www.hinausschieben-des-ruhestandsbeginns.de/EuGH-zur-Altersgrenze

.

Bezüglich    des Begriffs   "Rechtsbeugung"   , der einem hier in den Sinn   kommt,    ist   der   Betreiber dieser Website natürlich unbedarft.

.
http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsbeugung

.

Sind     die  VGH-Richter  in  Kassel  dabei,  sich mit  dem Thema   Ruhestandsbeginn intellektuell zu demontieren?

.

Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel hat den Studienrat erst einmal gestoppt. Damit war das Land mit einer Beschwerde gegen eine anderslautende vorläufige Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt  erfolgreich. Die Richter dort müssten aber noch im Hauptsacheverfahren   entscheiden,  teilte   der VGH mit.

Mehr:

.

http://www.news4teachers.de/2013/10/gericht-bremst-lehrer-nicht-laenger-als-bis-65-jahre-arbeiten/

.

Kommentar: Für den Studienrat dürfte damit der Dienst beendet sein. Das Verfahren durch die Instanzen dauert sicher ein paar Jahre. Es ist zu hoffen, dass er es dennoch  durchzieht (Pionier im Alter -- das ist doch was!!!), denn es liegt in der Luft, dass  die Frankfurter Richter des VG sich nicht irritieren lassen werden.

.

Außerdem werden sich Politiker, Journalisten,  Erfüllungsgehilfen  der Altersdiskriminierung vor Ort, die hier angeblich sein darf, schleichend aus dem Nullpunkt kommend, dann aber demnächst mit unausweichlicher Dynamik bis auf die Knochen blamieren:  Eindimensionales Demografiewandel-Geschwätz,  dürftigste  " Woche des demografischen Wandels" (wieder einmal in der Tageszeitung "Die Rheinpfalz")    Worthülsen statt echter Weitsicht,  Unterdrückung von Logik  und unausweichlicher Zielsetzung, mangelnde Führungsqualitäten  und  statische Hirne  könnten bald   für Kollegen der anderen Art auf allen Ebenen Grund zum Fremdschämen werden.
.

 

Fall 8:

Offensichtliche Notwendigkeit, aber

(Die Rheinpfalz, 31.12.2016 | Häm)

Polizisten dürfen Ruhestand nicht mehr hinausschieben

Land verärgert Polizeigewerkschaft mit Bewilligungsstopp 

 

Zitat mit Kommentaren:

 

"MAINZ. Noch vor wenigen  Monaten wurden rheinland-pfälzische Polizisten bekniet, über ihren Pensionierungstermin hinaus weiterzuarbeiten. Jetzt macht das Mainzer Innenministerium eine Kehrtwende: Am 23. Dezember hat es verboten, weitere Anträge auf Dienstzeitverlängerung zu bewilligen."

 

Kommentar: Hier ist sie wieder, die Gutsherrenart! Laut Gesetz kann der Beamte einen Antrag stellen und hat das Recht auf individuelle Prüfung. Alleiniger Gesichtspunkt hat das "dienstliche Interesse" (LBG § 38  (vor 2015 § 55) Hinausschieben des Ruhestandsbeginns)

zu sein.

 

"So etwas wie vor einem Jahr in Köln soll sich in dieser Silvesternacht nicht wiederholen. Die Polizeipräsidien des Landes haben angekündigt, dass sie auf Übergriffe schnell reagieren wollen. Dafür müssen viele Beamte im Dienst sein, obwohl sie ohnehin schon viel zu tun haben. Doch immerhin können die Einsatzplaner Kollegen einspannen, die eigentlich schon im Ruhestandsalter sind."

(...)

 

"Wenn sie noch fit sind und gebraucht werden, können rheinland-pfälzische Polizisten über die Pensionsgrenze hinaus ihre Dienstzeit bis zu dreimal um ein Jahr verlängern. Dafür bekommen sie ein Plus von acht Prozent aufs Grundgehalt."

 

Kommentar: Diese Formulierung entspricht zwar der ursprünglich tönend vorgetragenen Absicht - die Realität sieht aber anders aus. Abgesehen davon, dass es sich um alle Beamten handelt, können sie nur jeweils von Jahr zu Jahr einen  Antrag stellen.

 .

>>  Verlängerung kann unerwünschte Beförderung auslösen!

.

 "Attraktiv kann die Verlängerung außerdem für Beamte sein, die kurz vor dem Ruhestandsalter befördert wurden.

Denn die Pension für den höheren Rang bekommen sie nur, wenn sie ihn mindestens zwei Jahre innehatten. Prompt haben in den vergangenen Jahren immer mehr Polizisten ihre Dienstzeit verlängert:  2014 wurden laut Innenministerium 110 derartige Verträge bewilligt, 2015 waren es dann 122 und im laufenden Jahr sogar 218. Doch nun ist erstmal Schluss: Vom vorläufigen, aber sofortigem Bewilligungsstopp haben die Pölizeidienststellen am 23. Dezember per E-Mail aus Mainz erfahren."

 

 

Kommentar: Beamte kurz vor Schluss mit Verfall bezüglich der Pension zu befördern, stellt eine seltsame Abspeisung dar. Wenn sie die Beförderung aufgrund von Leistung verdient haben, haben sie diese Leistung auch schon länger gezeigt. Mehr noch: Laut CDU (MDL Marlies Kohnle-Gros) war - obwohl allgemein für die Beamten formuliert -  bei der Gesetzesänderung in erster Linie an die Polizei gedacht. Die Möglichkeit des Auftretens eines solchen Zusammenspiels mit einer letztendlichen Beförderung nicht erkannt zu haben, stellt ein handwerkliches Defizit bei der Gesetzgebung dar. Außerdem ist es auch inhaltlich grotesk: Wenn ein Beamter gerade aufgrund echter Leistung befördert wurde, so müsste man es doch gerade begrüßen, dass solch ein Fähiger sich für die Verlängerung zur Verfügung stellt! Er müsste also von der Logik her Vorrang haben vor den anderen.

.

Beim OVG Koblenz ist 2012  der Präsident, Prof. Dr. K. F. Meyer,  (Eröffnung der Verhandlung mit ungenierter Befangenheit: "... ich muss auch mit 65 in den Ruhestand!") in Pension gegangen.

Sein Nachfolger, Dr. Lars Brocker,  hat die Landesregierung hier und da schon mal  auflaufen lassen.

Es ist zu hoffen, dass jemand von der Polizei in dieser Sache bullig vor Gericht geht!!

.

>> DPolG: Fieses Spiel mit der Sicherheit

 .

"Besonders die deutsche Polizeigewerkschaft  (DPolG) findet das skandalös, sie spricht von einem "fiesen Spiel mit der Sicherheit der Bevölkerung". Aber auch die konkurrierende Gewerkschaft der Polizei (GdP) sieht die Entscheidung kritisch.

.

http://www.dpolg-rlp.de/2016/12/29/skandaloes-innenministerium-verfuegt-personaleinsparungen-bei-der-polizei/

.

 http://mobil.pfaelzischer-merkur.de/lokales/zweibruecken/Zweibruecken-Zweibruecken-Anti-Terror-Kampf-Beamte-Fluechtlinge-Interviews-Kritik-Personalabbau-Polizeigewerkschaft-Polizeipraesidium-Redakteure-Renten;art447597,6345760

.

Kommentar: Es    ist   auch   ein   fieser  Umgang  mit den Polizisten.

Bei der Polizei fallen sich aber die eigenen Leute wenigstens nicht unverhofft in den Rücken. Und es gibt mit ihnen Organisationen, die sich Wertschätzung nicht abklemmen lassen.

 

(...)

"Doch ein Ministeriumssprecher sagt: Mit dem Budget für 2017 lassen sich nur 70 Dienstzeitverlängerungs-Fälle bezahlen. Ob dieses Geld mit den schon erteilten Bewilligungen komplett verplant ist und ob  vielleicht zusätzliche Mittel aufgetrieben werden können, blieb gestern offen. Prinzipiell findet es das Ministerium aber wichtiger, junge Anwärter auszubilden."

 .

 Kommentar: Es war ursprünglich argumentiert worden, mit den Verlängerungen Pensionszahlungen einsparen zu wollen. Das tut man unabweisbar, wenn man an die Stelle der Pensionierten Gleichwertige (echten Ersatz) einstellen  oder befördern muss.

Geplante Neuzugänge, die aber erst ausgebildet werden müssen, stellen sowieso zusätzlich eine Notwendigkeit dar.

(...)

"Erreicht wird diese Stärke (9160) erst im Jahre 2021."

.

 Kommentar: Viermal Silvester und dergleichen!

.

 

Nicht ganz ernst zu nehmen:

Die Sache mit der Beförderung kurz vor Schluss weiß doch jeder  -  wird offensichtlich auch in Baden-Württemberg so gehandhabt.

.

>> Tschüss Bienzle, 11.01.17, SWR, 23:30 Uhr

.

Tatort-Kommissar Bienzle  - mit seiner Hannelore am Frühstückstisch im Jahre 2007 -  liest einen Brief vor:

.

 Polizeipräsidium Stuttgart

Der Präsident

.

 Erstaunen: "Warum schreibt denn der mir? Er könnt´ doch auch mit mir schwätze!"

Einblendung:

Erwin Hetger, Polizeipräsident Baden Württemberg: "Er hat immerhin in den 14 Jahren 25 Fälle aufgeklärt. Und das, was uns alle bundesweit so beeindruckt und begeistert, ist allein die Tatsache, dass er eine Aufklärungsquote hat von hundert Prozent."

.

Sehr geehrter Herr Bienzle,

ich freue mich, Ihnen mitteilen zu können, dass Sie zum  ("Häh, hör mal zu!") Ersten Kriminalhauptkommissar ernannt worden sind.

.

 Einblendung, Erwin Hetger:

"Ja nun, es ist bei uns so: Wenn es in den Ruhestand hineingeht, dann bekommt jeder noch die letzte Dienststufe, die er sich verdient hat - so war es bei Bienzle auch. Ich hab das damals aus voller Überzeugung und sehr gerne getan und ihn zum Ersten Hauptkommissar befördert."

Kommentar: Die Möglichkeit des Hinausschiebens des Eintritts in den Ruhestand, gab es damals auch schon. Bei Bienzle hätten wohl alle Beifall bekundet!! 

Spott beiseite!

.

 

Kommentar: Das dienstliche Interesse angesichts der Terror- und Flüchtlingsproblematik ist jedem überdeutlich klar. Wieso gibt es z.B. in der "Rheinpfalz"  zu dem Thema keine Leserbriefe, z.B. solche, die den Ärger über den Bewilligungsstopp teilen?

Ganz einfach: sobald irgendetwas nach vermeintlichem oder tatsächlichem Vorteil für die Beamten aussieht - Leistung und Einsatz hin oder her - herrscht bestenfalls Sendepause.

.

Die CDU in Rheinland-Pfalz (es passt gerade gegen die Regierung, sonst hat sie mit Hinausschieben des Ruhestandsbeginns immer noch nicht viel im Sinn!):

.

>> Julia Klöckner: Weiter die Möglichkeit, über Pensionsgrenze 

      zu arbeiten ! (Generell???)

.

Die Rheinpfalz, 11.01.2017, |kad  (Karin Dauscher)

Klöckner Fordert  mehr Geld für die Sicherheit

CDU-Fraktion will mehr Prävention gegen Islamismus und fordert zusätzliche Polizisten

 .

Mainz. (...)

Die landespolitischen Positionen fassen zum großen Teil Forderungen zusammen, die die CDU seit Jahren erhebt. So soll die Polizeistärke von 9000 um 300 erhöht werden. Um dies zu erreichen, seien zum einen Neueinstellungen nötig, Polizisten sollten zum anderen weiterhin die Möglichkeit haben, über die Pensionsgrenzen hinaus zu arbeiten.

Hat bei Julia Klöckner vielleicht generell ein Umdenken eingesetzt?

(2010 hatte sie diese Thema nachweislich noch nicht auf dem Schirm!) 

.

Wie berichtet hatte das Innenministerium kurz vor Weihnachten angeordnet, keine Anträge auf Verlängerung mehr zu genehmigen. "Das fand ich unanständig", sagte der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Matthias Lammert.

 

 

 Fall 9: 

 (Die Rheinpfalz, 09.08.2017 I ros)

Schulleiter muss in Ruhestand

Gericht: Pädagoge kann Pensionierung gegen  den

Willen   seines    Dienstherrn   nicht    hinauszögern

 

Bei diesem Fall stellt sich erneut und noch immer  die Frage, ob es sich um Gesetz oder Gesinnung handelt.

.

https://www.rheinpfalz.de/lokal/aus-dem-suedwesten/artikel/schulleiter-muss-in-ruhestand/

.

(Wird  bald  fortgesetzt)

.

 

Fall 10:

Grotesker  Fall   in  Rheinland-Pfalz: Prozess gegen Rechtsradikale geplatzt!

Beförderungsverzögerung -   ein dringend dienstlicher Belang, der   dem   Hinausschieben des Ruhestandes sogar aberwitzig

entgegenstehen darf?

 

(Die Rheinpfalz, 15.09.2017 I kad)

Dürfen Richter länger arbeiten?

Rechtsausschuss des Landtages hört Fachleute zum Gesetzentwurf der CDU an

 

-  Prozess      gegen    noch   17    mutmaßlich    Rechtsradikale   

   (Prozessbeginn 2012!)   geplatzt   wegen  Pensionierung   des

   Richters Hans-Georg Göttgen     im Juni 2017

.

https://www.rheinpfalz.de/lokal/aus-dem-suedwesten/artikel/duerfen-richter-laenger-arbeiten/

 Ist Justizminister Herbert Mertin  (FDP) in Sachen Hinausschieben des Ruhestandes immer noch nicht klüger geworden?

 .

http://www.hinausschieben-des-ruhestandsbeginns.de/Avatar-im-Landtag-RLP

.

"MAINZ. Ob Richter in Rheinland-Pfalz ebenso wie Beamte das Recht erhalten sollen, die Lebensarbeitszeit zu verlängern, war gestern Thema einer Anhörung im Rechtsausschuss des Landtages.

Nach dem spektakulärem Aus für den Koblenzer Prozess gegen Mitglieder des rechtsradikalen "Aktionsbündnis Mittelrheintal", weil ein Richter in Pension ging, hat die CDU das Thema auf die Tagesordnung gebracht."

.

Kommentar:  Dieser   Einstieg   ist  - sicher unbewusst -   zu   einer Nebelkerze geraten. Richter sind auch Beamte. Bahnt sich hier eine Verdummung an, die verschleiern soll, dass Justizminister Herbert Mertin  wieder einmal nicht vorsorglich im  Bilde  war?

.

https://www.pfaelzischer-merkur.de/welt/landespolitik/moerder-auf-der-flucht-minister-ohne-ahnung_aid-2065854

.

https://www.pfaelzischer-merkur.de/welt/landespolitik/fdp-fraktion-haelt-infopanne-nach-flucht-eines-moerders-fuer-fatal_aid-2070282

.

Nach normalem Denken muss das Beamtenrecht zunächst für alle Beamten gelten. Wenn also in Sachen Hinausschieben des Ruhestandsbeginns  für eine Gruppe der Beamten etwas Besonderes gelten soll, dann muss es dort beschrieben sein (wie es  ja auch tatsächlich für die Orientierung des Aufhörens der Lehrer an das Ende des Schuljahres zum Beispiel der Fall ist). Oder es muss mindestens ein Hinweis dort  stehen - hier also, dass und wo die Verlängerung der Lebensarbeitszeit für Richter und Staatsanwälte gesondert geregelt wird.

Das ist nicht der Fall, wie man leicht feststellen kann

.

http://landesrecht.rlp.de/jportal/portal/t/wt3/page/bsrlpprod.psml;jsessionid=CC4CBE5F3EBCC7068DC4CAC566D9DC84.jp25?doc.hl=1&doc.id=jlr-BGRP2010rahmen&documentnumber=1&numberofresults=1&showdoccase=1&doc.part=X&paramfromHL=true

und   was   im  Prinzip  auch   Christian Baldauf  (CDU)   moniert:

.

http://www.cdu-fraktion-rlp.de/aktuell/pressemeldung/news/gesetzentwurf-der-cdu-fraktion-zur-aenderung-landesrichtergesetz/?tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News

.

>>  Hinausschieben des Ruhestandes:

      Anspruchsmodell,    Anreizmodell  oder   Ermessensmodell?

 

Hier geht es von der Sache her um etwas Grundsätzliches. Die Formulierung  "Ob Richter in Rheinland-Pfalz ebenso wie Beamte das Recht erhalten sollen, die Lebensarbeitszeit zu verlängern", ist falsch. Beamtinnen und Beamte haben lediglich das Recht, einen Antrag zu stellen und sich in den allermeisten Fällen mit Zauberformeln vor den Kopf stoßen zu lassen. Letztere sind in der Überarbeitung des Gesetzes 2015 sogar genannt. Solide Überprüfung kann man de facto nicht durchsetzen: ErmessensmodellGutsherrenart!

Bei Richtern und Staatsanwälten geht es darum, dass diese wirklich ein Recht auf Verlängerung haben sollen - und wenn schon - auch wollen. Ein Verlängerungsantrag kann dann nur in Extremfällen abgelehnt werden: Anspruchsmodell. Das wird sogar einigermaßen nachvollziehbar mit der Gewährleistung der Unabhängigkeit des Richteramtes begründet. Schließlich könnte der Dienstherr sich ja auch mal freuen, eine Richterin oder einen Richter der   im   Namen    des     Volkes    besonders    unabhängigen     Art

frühestmöglich loszuwerden! Die Sache ist schon im Fall 3 "Was für ein Gegensatz zu Bayern" verlinkt.

.

Im Ursprung, Landtag Rheinland-Pfalz - 15. Wahlperiode - 14. Sitzung, 17. Januar 2007, ist eindeutig ein Anreiz- und Sparmodell  vorgestellt worden

Vgl.

http://www.hinausschieben-des-ruhestandsbeginns.de/Avatar-im-Landtag-RLP

 .

 

>>  Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand:

      Gesetz als Fixierung einer Debatte ?

.

Trotz Gesetzgebung ist die dortige Debatte einfach nicht beendet worden. Jeder am Drücker kann nach seiner Auffassung weiter wirken. Die CDU (insbesondere Christian Baldauf) hat sich zwar offenbar generell bewegt,  aber bei Beamten eher nichts bewegt.

 

Die Rheinpfalz, 15.10.2013: "CDU: Arbeit nach Renteneintritt fördern

Landesparteitag soll neues Wirtschaftspapier beschließen.

Federführung: Vize-Parteichef Christian Baldauf

.

http://www.hinausschieben-des-ruhestandsbeginns.de/An-Angela-Merkel-und-die-CDU

.

Ist der äußerst widerspenstige Vortrag vom Landtags- abgeordneten Bernhard Henter in  o.g. Sitzung - leider kräftig unterstützt von der Landtagsabgeordneten  Marlies Kohnle-Gros - vom Tisch? Eher nicht!

 

Die SPD,  von der man ein Anreizmodell für das Hinausschieben des Ruhestandes gar nicht erwartet hat, da es den Zielen ihrer Wähler eher nicht entspricht, redet sich bezüglich der Blockadementalität der Ministerien auf das Ressortprinzip heraus.

Ist der Abgeordnete Frank Puchtler in o.g. Sitzung im falschen Film zu sehen gewesen?

 

Die FDP wird sich kaum die Mühe machen, Herbert Mertin für seinen nicht liberalen Vortrag mit unnütz komplizierten Denkansätzen in o.g. Sitzung zur Rede zu stellen.

.

Entsprechend sieht es bei der Richterschaft aus, wie es Frau Dauscher in ihrem Artikel weiter schön auflistet. Zunächst:

.

>>  Ruhestandsbeginn mit beidseitiger Planungssicherheit !

 

( ... )

" Der Präsident des Zweibrücker Oberlandesgerichts, Bernhard Thurn, steht dem Entwurf kritisch gegenüber. Er erschwere eine Personalplanung, weil erst sechs Monate vor Erreichen des Ruhealters von derzeit 65 und bald 67 Jahren feststehe, ob die Stelle frei werde oder nicht. "

.

Kommentar: Dieser Einwand ist richtig. Planungssicherheit in Sachen Ruhestandsbeginn  muss weitgehend gewährleistet sein.  Planungsunsicherheit wird aber in erster Linie durch unsichere Jahr-für-Jahr-Genehmigungen erzeugt. Professoren in Baden-Württemberg  können (natürlich rechtzeitig die Ansage z.B. "drei Jahre Verlängerung" machen und es erscheint grünes Licht. Wenn man nicht innerlich überhaupt ablehnend gepolt ist,  kann man Konstruktives beisteuern: Antrag  so früh wie möglich  stellen, spätestens ein Jahr vor der Pensionsgrenze und nur in Ausnahmefällen kurzfristiger.

Damit wäre der Skandal des geplatzten Prozesses zu vermeiden gewesen.

Wenn man aber innerlich überhaupt ablehnend gepolt ist, dann wird man altersdiskriminierend auch die Erfahrung diskriminieren, was sonst in keiner Konkurrentenklage, in der  Pfälzer Richter schon mehr oder weniger verständlich  virtuos unterwegs waren,

.

https://www.rhein-zeitung.de/region_artikel,-hoechstrichterliche-ohrfeige-fuer-bamberger-_arid,158979.html

.

möglich wäre:

.

>>  "Dienstliches"  Interesse oder  "beamtenpolitisches" 

        Interesse ??

.

" Es sei außerdem demotivierend für jüngere Kollegen, die auf eine Beförderungsstelle warteten.."

.

Kommentar: In der o.g. Sitzung ist das hohe Lied der Erfahrung von den an der Pensionsgrenze stehenden Beamtinnen und Beamten gesungen worden, die es länger zu nutzen gelte.

 .

"Die  Pfälzer Justiz ist  laut Thurn gespalten in diese Frage: Zwei Landgerichtspräsidenten seien für die mögliche Arbeitszeit-Verlängerung, zwei  dagegen.

Unterschiedlich war die Auffassung der Fachleute, ob es Nachwuchsprobleme in der rheinland-pfälzischen Justiz gibt. Thurn verneinte dies für die Pfalz, Marlies Dicke, Präsidentin des OLG und ebenfalls Kritikerin des Gesetzentwurfs, sagte zwar, dass alle Stellen besetzt werden könnten, aber sie sprach auch davon, dass junge Assessoren mitunter aus anderen Bundesländern abgeworben würden. Diesen Konkurrenzkampf  unter den Bundesländern bestätigten Thomas Edinger, Vorsitzender des  Deutschen Richterbundes Rheinland-Pfalz, und Hartmut Müller-Rentschler, Vorsitzender der Landesvereinigung der Verwaltungsrichter. Es sei deshalb schwierig, junge Richter zu finden, auch weil andere Länder besser bezahlten."

Kommentar:  Taktische (ohnehin grassierende)  Sinnverwandlung deutscher Sprache: "Dienstlich" heißt den Dienst betreffend, d. h. die Aufgaben und die Tätigkeit betreffend. Die obige Leier betrifft beamtenpolitische Überlegungen und vielleicht gelegentlich auch mal das Träumen am Schreibtisch von schnellstmöglicher Beförderung und später von schnellstmöglicher Pensionierung. Wenn jemand an der Pensionsgrenze auf der ganzen Linie objektiv weit mehr "auf dem Kasten hat" (fast untrügliches Zeichen: Er  hat ganz und gar von den eigentlichen Aufgaben nicht die "Nase gestrichen voll" und stellt einen Verlängerungsantrag), dann sollte er nicht nur weitermachen dürfen,  sondern   sogar  besonders   anspruchsvolle  Aufgaben  angetragen  bekommen, was

bei Politikern ja geht.

Spott: Sonst geht der oder die dieser Tage zu den Alten für Deutschland und macht  - Panik erzeugend - einen ungeheuer soliden Eindruck !!!    

Spott beiseite.

.

"Beide sprachen sich für das Gesetz aus, von dem wohl nur wenige Richter Gebrauch machen würden. Laut Edinger könnte damit der Landeshaushalt entlastet werden."

Kommentar: Was hier fast als lapidare Randbemerkung herüberkommt,  war eine ganz klare Zielsetzung des in der o.g. Debatte  vorgestellten "neuen Modells". Es war wohl bloß der damals noch vorhandenen Faszination des Finanzjongleurs Ingolf Deubel zu verdanken.

 

>>  Aus klarer Denkstruktur: Im Sonderfall Verlängerung bis die

      wichtige Aufgabe erledigt ist !

.

"Ob das Gesetz in einem vergleichbaren Fall wie dem Prozess um das "Braune Haus" in Ahrweiler, in dem das Aktionsbündnis seine Sitz hatte, helfen würde, bezweifelt Dicke. Zum Prozessbeginn im Jahr 2012 hätte der Vorsitzende selbst nicht geahnt, dass die Altersgrenze zum Problem würde. Hans-Georg Göttgen ging Ende Juni 2017 in de Ruhestand

Dicke war im Frühjahr noch Präsidentin des Koblenzer Landgerichts, als die Entscheidung fiel, den Prozess gegen zuletzt noch 17 Angeklagte wegen überlanger Verfahrensdauer einzustellen. Die Alternative wäre die komplette Neuauflage gewesen, weil nur so das Recht auf den gesetzlichen Richter eingehalten werden kann."

( ... )

" In der Justiz wird die Verlängerung der Richterarbeitszeit nicht als Lösung für überlange Verfahren gesehen, vielmehr wird eine Überarbeitung der Strafprozessordnung gefordert.

Kommentar: (später)

"Justizminister Herbert Mertin (FDP) bringt auf der Justizministerkonferenz im November einen Antrag ein."

.

24.02.2019 Die Rheinpfalz am Sonntag / dpa

Verfahren gegen Neonazis   Prozess, dritter Versuch

(…)

"Die erste Auflage des Verfahrens gegen Angeklagte aus dem Umkreis der rechtsextremen Organisation " Aktionsbüro Mittelrhein" war 2017 nach fast fünf Jahren ohne Urteil geplatzt, weil ein Richter in Pension ging und es keinen Ergänzungsrichter mehr gab. Die Beschwerde der Staatsanwaltschaft dagegen hatte Erfolg, das Oberlandesgericht Koblenz ordnete die zweite Runde des Verfahrens an. Diese begann im Oktober 2018. Doch schon nach wenigen Wochen war vorerst wieder Schluss - diesmal aus formalen Gründen.

(…)

Auch kam es laut Staatsschutzkammer zu zwei "Stinkbombenanschlägen" und anderen Vorfällen wie mit Hakenkreuzen beschmierten Toiletten. Die Staatsschutzkammer des Landgerichts warf bei der Einstellung vielen Anwälten Sabotage und Verzögerung vor - und warnte, eine Neuauflage des Prozesses könnte sogar zehn Jahre dauern."

.

Spott: Bis dahin könnte Künstliche Intelligenz  - im Augenblick noch nicht als Prothese geeignet - verhindern, dass dann abermals gerade wieder ein Richter oder eine Richterin in Pension gehen wird.

Vielleicht schlägt KI auch das Hinausschieben des Ruhestandsbeginns vor. Oder KI  wird dafür einsetzbar  (Wunschtraum!!) Leute mit größtmöglicher natürlicher Intelligenz aufzuspüren.

 

Fall 11: 

Große Unterstützung vor Ort und Bericht im Fernsehen:

"Eine Schule kämpft um ihren Schulleiter"

(SWR, Zur Sache Rheinland-Pfalz, 14.06.2018)

Muss Schulleiter  Joachim Dell der BBS Westerburg trotz oder wegen Schule 4.0 in den Ruhestand?

.

Textauszüge mit Kommentaren:

 

 "Der klassische Unterricht, der sieht ja so aus: Ein Lehrer steht vorne an der Tafel, die Klasse schreibt in ihren Heften mit. In Westerburg im Westerwald geht eine Schule neue Wege, da tippen die Schüler alles in ihre Laptops. Das haben sie ihrem Schulleiter zu verdanken, der an der Schule auf modernes Lernen setzt. Und das bei mittlerweile zig verschiedenen Abschlussmöglichkeiten"

.

 Kommentar: Das ist dann aber nur eine halbe Sache, de facto ein Plädoyer für die Abschaffung der Handschrift. Das Tippen dauert länger als Handschrift. Von einen Digital Board könnte darauf Geschriebenes (sogar Handschriftliches) sogleich drahtlos auf allen Laptops erscheinen und abgespeichert werden. Wozu das dann noch? Es kann alles von vornherein auf den Laptops gespeichert sein. Der vorne Stehende oder Sitzende projiziert die Tastatur, sagt, welche Tasten gedrückt werden sollen oder wischt für alle gleich mit oder zaubert per Sprachsteuerung das gerade Gewünschte auf alle Bildschirme.

.

 Spott: Vor dem Unterricht muss geklärt werden, welche Medikamente (Aufputschdrogen) korrelierend mit dem Stoff (langweilig oder weniger) und nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen an die DNA-Profile aller einzelnen Schülerinnen und Schüler zwecks tageszeitlich richtiger und  individueller Dosierung und Sicherstellung dauerhafter Verträglichkeit zu nehmen sind, um Einschlafen zu verhindern.

.

Dazu ernsthaft auf YouTube: Digitale Demenz -- Prof. Dr. Dr. Manfred Spitzer an der DHBW Stuttgart  

.

https://www.youtube.com/watch?v=FnDEF7Aw9HI

.

Unterricht und Vorlesungen sind am besten, wenn der Lehrer bzw. der Professor und die Schüler bzw. Studierenden jederzeit  stehend  freihändig und lebendig auch auf sowieso nur unterstützende Digitale Mimik verzichten können. Das ist so ideal wegen des allenthalben vorhandenen  Zeitdrucks nicht möglich, sollte aber der Leitgedanke sein.

.

Mit dem Folgenden sollte das aber keinesfalls etwas zu tun haben:

.

"Der Schulleiter selbst soll nun aber gegen seinen Willen pensioniert werden.

Und damit sind vor allem die Schüler überhaupt nicht einverstanden.

[…]

Was man an Herrn Dell halt schätzen kann, dass er sich wirklich super für uns einsetzt - für alle Schüler.

Jahrelang hat Joachim Dell für seine Schule gelebt und offenbar ein kleines Biotop geschaffen, eine saubere, offene, supermoderne Schule. 

Besucher aus ganz Europa kommen nach Westerburg, um sich diese Schule anzuschauen.

Er ist ein Schulleiter aus Leidenschaft...

[…]

Herr Dell würde gerne noch ein, zwei Jahre länger Schulleiter dieser Schule bleiben.

Zunächst hieß es auch vom Ministerium: "Kann er machen!"  Doch dann vor kurzem der Schock: Plötzlich hieß es, er soll doch schon in diesem Sommer in Pension gehen.

Viele in der Schule haben den Verdacht, es hänge mit dem Konzept der Schule zusammen, technikbasiert mit weniger Frontalunterricht."

[…]

Schülerin: "Unsere Schule ist keine normale Schule und unsere Schule geht neue Wege. Und ich glaub: das stört das Ministerium!"

.

 

Kommentar: Computer-Gurus (besonders in Amerika) schicken ihre Kinder nicht in solche Schule. Aber das ist sicher nicht die Erklärung. Die SPD und die FDP erst recht (vgl. Christian Lindner, unter "Einiges (einigermaßen aktuell inklusive Spott) vorweg") ganz oben auf der Seite) wollen doch Schule 4.0.

Und das diesbezügliche Wohlwollen war doch die ganze Zeit vorhanden!

.

Rheinland-Pfalz will nach wie vor verbohrt das Recht auf Gutsherrenart und Bettelstellung der Verlängerungsfreudigen.

Diese Verlängerungsfreudigen nicht vor den Kopf zu stoßen - dazu gehört ein Geist, der auch Malu Dreyer nicht aus den Augen schaut.

.

Daher treffen folgende Aussagen zu:

"Rückblick: Im November gab es einen Streit zwischen Ministerium und Schule. Denn seit 13 Jahren schreiben die Schüler hier ihr Abitur mit dem eigen Laptops."

 

Spott (leider nicht zu verkneifen!):  Müssen sie ja, nachdem sich die Handschrift doch sicherlich dramatisch zurück entwickelt hat!

.

"Das sollte plötzlich nicht mehr gehen. Schulleiter Dell setzte sich für die Schüler ein."

[…]

"Die Bedenken des Ministeriums, die Schüler könnten einfacher schummeln, konnte die Schule schnell ausräumen."

[…]

"Man einigte sich. Die Schüler dürfen ihr Abitur weiter an den eigenen Laptops schreiben. Es ist die einzige Schule im Land, wo das geht."

.

Kommentar: Das dürfte ein Ministerialbürokrat (nicht die Ministerin, die sich mit solch einem Anliegen gerade gar nicht erst abgeben will) als Niederlage empfunden haben!

.

"Durch den Druck aus der Öffentlichkeit , an die sich der Schulleiter gewandt hatte? Pikant: Die plötzliche Entscheidung, Herrn Dell in Pension zu schicken, kam nach der Laptop-Auseinandersetzung. Vorher wollte man ihn noch behalten. Eine Quittung für den Laptop-Streit?.

Kommentar: Mit Sicherheit!

.

https://www.focus.de/regional/rheinland-pfalz/schulen-streit-ueber-eigene-laptops-im-abitur_id_7913863.html

.

"Ich denke, sie sollten die Ministerin fragen, warum sie jetzt der Meinung ist, dass ich diese Aufgabe nicht für das nächste Jahr fortführen kann.

Gern hätten wir die Ministerin dazu befragt. Sie will uns aber kein Interview geben. Der Pressesprecher verweist auf das offene Verfahren, denn Herr Dell hat Klage eingereicht.

 .

Kommentar: Die Ministerin Stefanie Hubig wird sich schon mal nicht mit  ihrem Ministerium anlegen, denn. 

"Kann eine Juristin Bildung?" 

.

https://www.news4teachers.de/2016/05/umstrittene-juristin-wird-bildungsministerin-in-rheinland-pfalz/

.

Dort:

Bei der oppositionellen CDU stößt Hubigs Berufung auf scharfe Kritik, ebenso wie die Besetzung des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur mit dem parteilosen Konrad Wolf (54), bislang Präsident der Hochschule Kaiserslautern. CDU-Generalsekretär Patrick Schnieder erkennt darin Zeichen eines bedenklichen Personalmangels: «Frau Dreyer greift für das wichtige Bildungsministerium auf eine Frau zurück, die offensichtlich noch keinerlei fachliche Expertise in diesem Ressort erworben hat», kritisierte Schnieder.

Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) habe sich auch bei der Besetzung des neuen Wissenschafts- und Kulturministeriums nicht von der Qualifikation leiten lassen. Dem designierten Minister Konrad Wolf, bisher Präsident der Hochschule Kaiserslautern, sei das Thema Kultur gänzlich unbekannt. (News4teachers mit Material der dpa)

.

 

Kommentar: Auf ein Statement vom Gericht  wie im Fall 6  darf Schulleiter Dell in Rheinland-Pfalz nun mal nicht rechnen. Dort:

"Nach dem Eindruck der Kammer ist auch nicht zu erwarten, dass der Kläger es seinen Vorgesetzten in Zukunft leichter machen wird mit der Folge, dass nicht ausgeschlossen erscheint, dass aus der Sicht seiner Vorgesetzten auch künftig in seine Dienstführung einzugreifen sein wird. Allerdings kann die Kammer nicht feststellen, dass das Verhalten des Klägers disziplinarwürdig gewesen wäre."

Der Sonderschulleiter in BW hat sein Verfahren gewonnen. Volle Unterstützung vom Gericht!!!

[…]

""Die Schüler seien top ausgebildet", sagt Bernd Hammes von der Handwerkskammer Koblenz. Herr Dell ist Schulleiter im pädagogischen Sinne, aber er ist auch Unternehmer und Manager. Und seine Zusammenarbeit mit den Betrieben vor Ort, die ist vorbildlich."

Der Betriebsrat bemängelt auch, dass der Weggang des Schulleiters eine Lücke reißt, denn es gibt schlicht noch keinen Ersatz."

.

Kommentar: Und das ist wieder die ungerührte Verweigerung der Gesetzesänderung, deren ursprüngliche Zielsetzung beschrieben ist in

.

.http://www.hinausschieben-des-ruhestandsbeginns.de/Avatar-im-Landtag-RLP

 

Zur Sache Rheinland-Pfalz  "Eine Schule kämpft um ihren Schulleiter" 14.6.2018 | 20.15 Uhr  | 4:26 min    Autor:  Tilo Berrnhardt

Verfügbar bis: 14.6.2019, 21.07

 

.
https://swrmediathek.de/player.htm?show=2245f720-7008-11e8-ba49-005056a10824

 

 

.

(wird fortgesetzt)