Hinausschieben des  Ruhestandsbeginns

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B   "... besonderes dienstliches Interesse..."

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Beamter der Trierer Universitätsverwaltung

.

http://www.jurawelt.com/gerichtsurteile/pressemitteilungen/oerecht/ovg/283263/9609 

http://www.ka-law.de/index.php/verwaltungsrecht/88-urteile-zum-beamtenrecht 

http://www.judicialis.de/Oberverwaltungsgericht-Rheinland-Pfalz_2-B-11470-04-OVG_Beschluss_17.09.2004.html 

FH-Präsident RLP (s. Urteile im Volltext)

Anhand dieser Urteile erkennt man, dass sich die Agumentationen und die Haltung des OVG Koblenz mit der Änderung des Gesetzestextes von "...dringende dienstliche Belange im Einzelfall..." zu "Wenn es im dienstlichem Interesse liegt..." nicht im geringsten geändert haben.

(wird fortgesetzt)

 

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