Avatar im Landtag RLP

 

2017: Jubiläum!!!!

10 Jahre  "Neues Modell" von Ingolf Deubel:   Hinausschieben  des Ruhestandsbeginns

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https://de.wikipedia.org/wiki/Ingolf_Deubel

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Ein Anspruchsmodell? Ein Ermessensmodell?  Hier eindeutig als Anreizmodell und Sparmodell gedacht! 

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Aber  auf  Deubel   (plattdeutsch "Teufel")    komm raus unterdrückt!

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Groteskes Beispiel: Prozess gegen 17 mutmaßliche Rechtsradikale (Prozessbeginn 2012 !) geplatzt wegen Pensionierung des Richters Hans-Georg Göttgen. 15.09.2017, Rheinpfalz, Karin Dauscher: "Dürfen Richter länger arbeiten?"

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Ist Justizminister Herbert Mertin  (FDP) (siehe unten) immer noch nicht klüger geworden?

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http://www.hinausschieben-des-ruhestandsbeginns.de/

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Dort: 2017, Grotesker Fall in Rheinland-Pfalz: Dürfen Richter länger arbeiten?

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Das Modell ist gleichsam

im virtuellen Raum

verblieben und seinerzeit schon

(gelegentlich spottend) mit realistischem Zweifel

versehen worden.

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Ab und zu eine andere Rolle zu spielen (Avatar), ist nicht schlecht. (Und modern! Computerspiel "Goodgame Landtag" sozusagen! Und ein bisschen "Zeitreise" ist auch dabei!) "Reden Sie nicht dazwischen" geht auch nicht, denn Zwischenrufe sind im Landtag ja erlaubt. Die virtuellen Beiträge mit ungemein realistischem Inhalt sind bewusst nicht giftgrün, sondern blau markiert.

 . 

Stichworte:

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1. virtueller Zwischenruf : Freiwilliges Hinausschieben des  Eintritts  

                                           in den Ruhestand?

                                           Böser Widerstand!

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2. virtueller Zwischenruf: Hinausschieben des  Ruhestandsbeginns

                                          Ersparen von   Pensionszahlungen  für

                                          bessere   Bezahlung   von    Anfängern

                                          nutzen!   Oder Hängebrücke im  Hirn?!!

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3. virtueller Zwischenruf: Zwangspensionierungen   in     Rheinland-

                                          Pfalz erst mit 68?

                                          Die    Botschaft  der    SPD-Regierungs-

                                          Partei     in    dieser     Landtagssitzung

                                          hört   man   wohl   -  allein,  es  fehlt der

                                          Glaube.     Als  Dienstherr   beim   Wort

                                          zu nehmen?

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4. virtueller Zwischenruf: Herumeiern der CDU zum Thema späterer

                                          Ruhestandsbeginn

                                          Auffassung     in     Baden-Württemberg

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5. virtueller Zwischenruf: Altersdiskriminierung     von      Anfängern

                                          wegen freiwilliger     Hinausschiebung des

                                          Ruhestandes    von    Beamten???!

                                          Herr   Mertin !!!    (FDP)     Von   wegen  

                                          "Plätze wegnehmen" !!!!!!!!!!!!!!!

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6. virtueller Zwischenruf: Hilfe - egal   ob   für   oder   gegen   das 

                                          Gesetz gewesen?

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7. virtueller Zwischenruf: Echtes Angebot für  Hochmotivierte, den

                                          Ruhestand hinausschieben zu  können:

                                          Wichtiges    Signal   und    Merkmal   für

                                          guten   Umgang  auch   mit  Anfängern!

 

 

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Landtag Rheinland-Pfalz - 15. Wahlperiode - 14. Sitzung,

17. Januar 2007

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http://www.landtag.rlp.de/icc/Internet-DE/med/047/0476043d-db0b-b011-33e2-dcbf983c6eac,11111111-1111-1111-1111-111111111111

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Vizepräsident Bauckhage:

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https://de.wikipedia.org/wiki/Hans-Artur_Bauckhage

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Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Ich rufe auf:

Landesgesetz zur Änderung des Landesbeamtengesetzes

und des Landesbesoldungsgesetzes

Gesetzentwurf der Landesregierung

 

– Drucksache 15/608 –

 

Erste Beratung

 

Die Fraktionen haben eine Grundredezeit von zehn Minuten vereinbart.

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Herr   Staatsminister   Professor   Dr. Deubel   hat   das  Wort.

 

Prof. Dr. Deubel, Minister der Finanzen:

 

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ihnen  liegt in erster Lesung ein Gesetzentwurf der     Landesregierung zur Änderung des

Landesbeamtengesetzes und des Landesbesoldungsgesetzes vor. Der Ministerpräsident hat in seiner Regierungserklärung vom 30. Mai

des vergangenen Jahres angekündigt, die bisherige Altersteilzeitregelung durch ein

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 neues Modell

zu ersetzen,

das    gemessen   an   dem   Erreichen   der normalen    gesetzlichen

Altersgrenze    kostenneutral    umgesetzt   werden   kann  und einen gleitenden   Übergang   in   den   Ruhestand   ermöglichen   soll.

.

 Zu dieser erwünschten Flexibilität gehört  auf der anderen Seite

auch   die    Schaffung    von   Anreizen,    über   die   gesetzliche

 Altersgrenze hinaus zuarbeiten.

 .

Ferner   soll    bei  dienstjungen   Beamtinnen   und  Beamten   des   

 gehobenen     und    des    höheren     Dienstes    sowie    bei    den  

 Richterinnen   und    Richtern   für   die   Dauer  der  ersten    drei  

Berufsjahre   die    Besoldung     abgesenkt    werden   und   somit

 regelmäßig aus  der nächstniedrigeren   Besoldungsgruppeerfolgen.

 .

Der  Ihnen   vorliegende  Gesetzentwurf   dient   der  Umsetzung dieser   vom   Ministerpräsident    angekündigten    Maßnahmen.

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Ich möchte zunächst auf die Neuregelung der Altersteilzeit eingehen:

 . 

Wir leben in einer Zeit tiefgreifender Veränderungen. Stichworte

sind hier insbesondere die

demografische Entwicklung der Gesellschaft

und die Probleme, die sozialen Sicherungssysteme, insbesondere die Alterssicherungssysteme, in Deutschland zu finanzieren.

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Tatsache    ist   aber   auch,  dass   die   Menschen   nicht  nur in Deutschland, sondern fast überall in der entwickelten  Welt älter

 werden, und zwar gesünder älter werden und

 .

sehr häufig auch den Wunsch haben, länger im Beruf

aktiv  sein   zu können,  nicht  unbedingt  zu  müssen.

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 Wir wollen   mit der angestrebten Neuregelung der Altersteilzeit

diesen veränderten gesellschaftlichen Gegebenheiten   gerecht

werden.

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 Wir schaffen einerseits

  ein Modell,

das – wohlgemerkt   auf  freiwilliger Grundlage – die Möglichkeit eröffnen     wird,   bis   zum   Ablauf   von   drei   Jahren  über die

 gesetzliche Altersgrenze hinaus Dienst zu versehen,

 .

und    halten     andererseits      zugleich     an   der     schon bislang   angebotenen

 Möglichkeit, das  Altersteilzeitverhältnis   bereits   mit    Erreichen der gesetzlichen

Altersgrenze   enden  zu    lassen , fest.   Nach  wie  vor  wird  es  möglich  sein, in 

beiden   Varianten    wie   bisher  sowohl  Blockmodell    als  auch  Teilzeitmodell in

Anspruch zu nehmen.

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Meine  Damen  und  Herren,  lassen Sie mich an dieser  Stelle auf   einen   Punkt   eingehen,  der  bereits  im   Vorfeld der   jetzigen   parlamentarischen    Befassung

Gegenstand der  Kritik  vonseiten  der  Gewerkschaften   gewesen ist,  nämlich die

finanzielle  Ausgestaltung der  beabsichtigen Neuregelung der Altersteilzeit. Um es

vorweg zu sagen,wir werden  mit   Blick auf   weitere  notwendige Konsolidierungs-

schritte  die neue Altersteilzeitregelung   bei einem Vergleich   mit der Vollzeitarbeit

bis zur gesetzlichen  Altersgrenze  kostenneutral  ausgestalten.  Gleichwohl  meine ich,  dass  es  gelungen  ist,   eine  Nachfolgeregelung  zu  finden,  die hinreichend

Flexibilität einerseits mit

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(Landtag Rheinland-Pfalz - 15. Wahlperiode - 14. Sitzung, 17. Januar 2007)

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finanzieller  Attraktivität  andererseits  zugunsten der  Beamtinnen und Beamten zu

vereinigen vermag. So soll den Beamtinnen und  Beamten, deren Altersteilzeit sich

künftig  bis zum 68. Lebensjahr   erstreckt,  ein  Zuschlag  in   Höhe  von  20 % des

ursprünglichen Bruttogehalts gezahlt  werden, was   im Ergebnis dem Bezahlungs-

niveau  der bisherigen Altersteilzeitregelung nahezu gleichkommt. Dieser Zuschlag

beträgt bei  einer   Altersteilzeit   bis zur  gesetzlichen  Altersgrenze zwar  nur noch

10 %,  doch  entspricht  dies  noch  immer  einem  Nettogehalt insgesamt von über

zwei  Dritteln  dessen,  was eine Beamtin oder ein Beamter in Vollzeit erhält.

Des Weiteren ist vorgesehen, für die Beamtinnen und  Beamten,

die   über die gesetzliche    Altersgrenze   hinaus  Dienst leisten,

 und    zwar   egal,   ob   in   Vollzeit oder   in   Altersteilzeit,    ein

gesonderter  

 .

 Zuschlag   in   Höhe  von  8 %   des   Grundgehalts

 gezahlt   werden  soll. 

  Dies   wird   die  finanzielle   Attraktivität

der Neuregelung verstärken.

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1. virtueller Zwischenruf:

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Avatar: Diejenigen, die freiwillig bis 68 arbeiten wollen, werden   in

vielfacher Hinsicht Schwierigkeiten bekommen; sie könnten als Streikbrecher     angesehen   werden,    die   der   Verlängerung   der

Lebensarbeitszeit für alle den Boden bereiten helfen.

 Das wird auf bösen Widerstand stoßen.

Das Gesetz darf also keine handwerklichen Fehler enthalten, damit daraus kein Beamten-Demütigungsprogramm wird.

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(Spärlicher Beifall von einigen Nachdenklichen)

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 Meine Damen und Herren,lassen Sie mich gerade imHinblick auf die beabsichtigte Absenkung der Eingangsbesoldung   und  jene Stimmen, die prognostizieren, dass

Rheinland-Pfalz damit an Wettbewerbsfähigkeit  verliert, darauf  hinweisen, dass in anderen   Bundesländern   Altersteilzeit  teilweise  überhaupt  nicht  gewährt   wird, teilweise nur für ältere  Beamtinnen  und Beamte,  teilweise ab 60 Jahren, oder nur für  solche,  die  schwerbehindert  sind.  Das  heißt,  das, was wir anbieten, ist eine wesentlich    weitgehendere   Lösung,  als   man   sie  in  anderen  Ländern  findet. Natürlich     ist   die  Absenkung   der   Eingangsbesoldung   für   drei   Jahre   eine Verschlechterung,  aber  es muss keineswegs so sein, dass damit Rheinland-Pfalz im Wettbewerb mit anderen Ländern um qualifizierten Nachwuchs ins Hintertreffen gerät. Der öffentliche Dienst in Rheinland-Pfalz bleibt mit Blick auf die Situation am Arbeitsmarkt, die   sich glücklicherweise  verbessert hat, immer noch sehr attraktiv, wie   auch  die   nunmehr  vorgesehene   Regelung   nicht   nur   sachgerecht   und ausgewogen ist,sondern selbstverständlich auch die entsprechenden Steuerungs-möglichkeiten vorsieht, um Wettbewerbsnachteilegegenüber anderen Dienstherren von  vornherein  zu  verhindern.Es war deshalb selbstverständlich, die Beamtinnen und  Beamten  des  einfachen   und  mittleren  Dienstes in  diese  Absenkung nicht einzubeziehen.  Es   war  auch  selbstverständlich,   Lehrerinnen  und   Lehrer   an Grundschulen  und  Hauptschulen  unseres  Landes  und  die Fachlehrerinnen und Fachlehrer   sowie    die  Lehrerinnen   und   Lehrer   für   Fachpraxis   nicht  in  die Absenkung  mit  einzubeziehen. Der  Gesetzentwurf  sieht  ferner  für  alle anderen Bereiche    vor,   dass    bis    zu  10 %   der  Neueinstellungen   in   der   normalen Eingangsstufe   erfolgen   können,   bei   den   berufsbildenden   Schulen,   wo   es bekannterweise  auch  heute  schon  gewisse Engpässe in einzelnen Fächern gibt, von vornherein bis zu 30 %.

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(Zuruf der Abg. Frau Kohnle-Gros, CDU

Sollte  sich  zeigen,   dass  diese  Korridore   von  10 %  bzw. 30 %  sich  als   nicht ausreichend  erweisen,dann können diese durch Entscheidung  der Landes Regie- rung  weiter angehoben bzw. überschritten  werden, das  heißt , es  bedarf   hierzu nicht  eines  langwierigen  Gesetzesverfahrens. Sie  sehen  also,  wir werden keine einfache     flächendeckende     Absenkung      der    Eingangsbesoldung    unserer Beamtinnen   und   Beamten  vornehmen,  sondern  wir   werden  die  notwendigen Instrumentarien   haben,  um  uns   den   jeweiligen   Marktgegebenheiten   flexibel anpassen  zu  können.  Meine  Damen und Herren, nicht zu vergessen ist, dass es durch    diese  Absenkung   möglich   ist,  mehr  junge  Leute  einzustellen,  als das ansonsten möglich wäre.

(Frau Kohnle-Gros, CDU: Beifall der SPD!)

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Ich  darf  an die Diskussion über  die sogenannte Generation „Praktikum“ erinnern, die   die tatsächlichen  Gegebenheiten  in vielen Berufen inzwischen kennzeichnet.

Bei uns wird man zwar mit leicht reduziertem Eingangsgehalt eingestellt, man kann aber  schon  nach   drei Jahren   in die   Normalsituation   kommen  und damit eine vernünftige Langfristperspektive haben.

Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD)

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Vizepräsident Bauckhage:

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Ich erteile Herrn Kollegen Henter das Wort.

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Abg. Henter, (CDU)

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https://de.wikipedia.org/wiki/Bernhard_Henter

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Sehr  geehrter  Herr  Präsident,  meine   sehr  geehrten  Damen  und  Herren!  Der vorliegende Gesetzentwurf   enthält  Regelungen  zur Neugestaltung der Altersteil-zeit,  der    Absenkung  der  Eingangsbesoldung  für Beamtinnen  und  Beamte des gehobenen    und    des höheren   Dienstes    sowie   des   Hinausschieben s   des Ruhestandsbeginns  auf  freiwilliger Basis.     Die   beabsichtigte   Absenkung   der Eingangsbesoldung   wird     mit   Einsparungen   begründet,  deren konkrete Höhe

vom     Einstellungsverhalten    der   kommenden     Jahre     abhängen   wird. 

Die Einsparungen werden  angegeben mit ca. 2,6 Millionen Euro für das Jahr 2007, ca. 7,8 Millionen  Euro  für das Jahr 2008 und ca. 13 Millionen Euro für das Jahr 2009.

Die vorgeschlagene  Absenkung der  Eingangsbesoldung bei den Beamtinnen und Beamten   des gehobenen  und höheren Dienstes sowie Richterinnen und Richtern soll auf die ersten drei Jahre im  Eingangsamt  befristet sein. Ausgenommen sollen von dieser Regelung lediglich  die Eingangsämter  für  das Lehramt an Grund- und Hauptschulen  sowie   die Lehrämter  der Lehrer für Fachpraxis und der Fachlehrer sein. Zudem sieht der Gesetzentwurf für alle Bereiche der Landesverwaltung einen Korridor  für  jeweils   bis zu  10 %  vor  und darüber hinaus im Bereich der berufs - bildenden Schulen, höherer Dienst, bis zu 30 % der Neueinstellungen,

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(Landtag Rheinland-Pfalz - 15. Wahlperiode - 14. Sitzung, 17. Januar 2007)

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innerhalb    dessen   von  einer Absenkung   der   Eingangsbesoldung   abgesehen werden  kann.  Diese  Ausnahmeregelungen   sollen   zum  Tragen  kommen  beim Vorliegen    eines    Bewerbermangels      oder  wenn  besonders    leistungsfähige

Bewerberinnen und besonders leistungsfähige Bewerber gewonnen werden sollen.

Zudem   wird   der  Landesregierung   sowie  dem  Präsidenten  des  Landtags  die Befugnis  eingeräumt,   die  Korridore  weiter  zu öffnen, wenn  die  Funktions-  und Wettbewerbsfähigkeit  des  öffentlichen  Dienstes  des  Landes gefährdet erscheint und   daher  ein  dringendes   Erfordernis   gegeben   ist.   Der  Beamtenbund,  der Deutsche Gewerkschaftsbund, der Deutsche Richterbund sowie der Städtetag und der Landkreistag lehnen die Besoldungsabsenkung für die jungen Beamtinnen und Beamten ab.  Ich  will für  die CDU-Landtagsfraktion zum Ausdruck bringen, dass auch wir diese Besoldungsabsenkung der Eingangsämter sehr kritisch sehen.

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(Beifall bei der CDU)

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Im Gesetzgebungsverfahren werden insbesondere folgende Fragen zu diskutieren sein:

– Ist    die    beabsichtigte   Absenkung   der   Eingangsbesoldung   personal- und  

   familienpolitisch   vertretbar,   oderführt   sie   zu   einer   Benachteiligung   junger

   Beamtinnen   und   Beamten   insbesondere   in   der  Familiengründungsphase?

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(Frau Kohnle-Gros, CDU: Sehr gut!)

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– Wie  ist  es um die Motivation derjenigen Beamtinnen und Beamten bestellt, die  

    von der Absenkung betroffen sind?

– Erleidet   das Land  Rheinland-Pfalz  Wettbewerbsnachteilebei  der  Suche  nach

   qualifiziertem Personal.

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(Frau Kohnle-Gros, CDU: Gute Frage!)

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– Führt  die   beabsichtigte  Regelung   nicht zum  Entstehen  zweier  Klassen von 

   Berufsanfängerinnen  bzw.  Berufsanfängern, und zwar jene, die der Absenkung

   unterfallen, und jene, die hiervon ausgenommen sind?

 .

Im  vorliegenden  Gesetzentwurf   wird  das Hinausschieben des

Ruhestandsbeginns bis zum Ablauf des Monats  der Vollendung

des 68. Lebensjahres  ermöglicht.  Beamtinnen und  Beamte, die

diese Möglichkeit wahrnehmen, sollen einen nicht  ruhe gehalts-

fähigen Zuschlag in Höhe von 8% des Grundgehaltes bekommen.

Meines Erachtens darf man die vorgeschlagenen Regelungen des Gesetzentwurfs nicht   isoliert   betrachten.  Wenn   man  die Regelungen im Zusammenhang sieht,

stellt     sich   für  die   CDU-Fraktion   folgende Frage:   Ist   es    auch   unter  dem Gesichtspunkt   der  Generationengerechtigkeit vertretbar, den jungen Beamtinnen und Beamten  Gehaltsabschläge   zuzumuten   und  denjenigen, die   bis  68 Jahre verlängern, einen Zuschlag zu gewähren,

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(Beifall der CDU)

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insbesondere  wenn  man  bedenkt, dass  die  älteren  Beamtinnen und   Beamten, die das 65. Lebensjahr  erreicht   haben, in der Regel  ihr  Endgrundgehalt  erreicht haben  und   im  Vergleich    zu  den  Dienstanfängen  aufgrund   des bestehenden Beamtenbesoldungssystems   sowieso   gehaltsmäßig  wesentlich   besser gestellt sind?

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(Beifall bei der CDU –Keller, CDU: Das ist soziale Gerechtigkeit!)

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Ich habe große Zweifel und Bedenken, ob  dies auch unter dem Gesichtspunkt der viel  diskutierten  demografischen Entwicklung eine   faire und gerechte   Regelung

darstellt.

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(Beifall bei der CDU)

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Die   CDU-Fraktion   sieht   in der  Zusammenschau   der beiden  Vorschriften eine Benachteiligung   junger  Beamtinnen  und  Beamter,   die   nach  Abschluss   ihrer Ausbildung in das Berufsleben einsteigen und sich in der Familiengründungsphase

befinden.  Zudem – lassen  Sie  mich   das  noch  sagen – steht  die  Regelung  im Widerspruch   zu   neueren   Bestrebungen,    insbesondere     im    TVöD,   jungen Berufsanfängerinnen mehr Gehalt zu kommen zu lassen.

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(Beifall bei der CDU)

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Zudem    wirkt    es   demotivierend     für   junge  Beamtinnen  und  Beamten, wenn  sie feststellen,  dass   sie  nach  Eintritt   in  das  Berufsleben zunächst einmal  mit  einer  Absenkung  ihrer Eingangsbesoldung konfrontiert werden, während  gut  situierte  65-Jährige   ihre  Berufstätigkeit  verlängern und  mit  8% Aufschlag   belohnt  werden.

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(Fuhr, SPD: Sie wiederholen sich!)

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2.virtueller Zwischenruf:

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Avatar: Rheinland-Pfalz wird sich rühmen wollen, das erste Land  zu sein, das den Beamten solch ein Angebot macht. Irrtum! In Baden-Württemberg gibt es die Regelung seit 2005. Im ersten Jahr haben 82 von 101 interessierten Beamten weitermachen können. Dort regieren ihre CDU-Kollegen. Wissen Sie eigentlich, warum potentielle CDU-Wähler der Wahl fernbleiben?  Bernhard Vogel weiß

es!   Nur immer für   das Gegenteil    zu sein, ist mehr  als irritierend!!

 

(Schallendes Gelächter der SPD-MDL)

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 Außerdem können Sie nicht rechnen. Die  länger bleiben, ersparen dem Land Pensionszahlungen zugleich mit  den Gehaltszahlungen. Das sind ganz schnell Millionen, wenn es wie in Baden-Württemberg läuft. Die   können   durchaus   auch   für  bessere  Bezahlung  von Anfängern  genutzt  werden.  Dazu  kommt , dass  gerade  in CDU-Ländern  die  generelle  Heraufsetzung  der   Lebensarbeitszeit starr  bis 67 forciert wird.

Ihre Relativierung des demografischen Wandels würde   die Bundes-CDU-Spitze mit akrobatischem Entsetzen in der Öffentlichkeit erklären, wenn sie es denn müsste.

Bei echter Wertschätzung gäbe es auch Beamtinnen und Beamten, die ohne den Zuschlag länger arbeiten würden. Die abartige Vermutung von Neid der Jüngeren ist eine Hängebrücke im Hirn, um dem echt Fortschrittlichen,  Zwangspensionierungen mit 65  ganz abzuschaffen,  entkommen zu können. 

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 (Tosender Beifall der SPD-MDL)

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 Diese   Regelungen  des  vorliegenden   Gesetzentwurfs   tragen nicht   dazu    bei,   dass   sich   junge  Berufsanfänger mit ihrem Dienstherrn   identifizieren.   Von    diesem  Gesetzentwurf   geht daher ein falsches Signal in unsere Gesellschaft aus.

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(Beifall der CDU

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Ende des 2. virtuellen Zwischenrufs

 

 Ministerpräsident Beck:     So viel zum  Thema „Sparen“!)

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Die vorgesehene Neuregelung der Altersteilzeit  wird von uns  nicht von vornherein abgelehnt.  Wir  stehen den Regelungen offen  gegenüber . Ich  befürchte  nur, die

finanzielle  Ausgestaltung ist unattraktiv  und  wird  zu einer Nichtinanspruchnahme insbesondere   von  Beamtinnen  und Beamten  des  mittleren  Dienstes führen, da die  Einnahmeausfälle    zu groß sind. Dies  gilt  in  jedem   Fall für die Altersteilzeit bis  zur gesetzlichen Altersgrenze, die  im  neuen § 80e geregelt  werden  soll. Erst bei  Inanspruchnahme   der Altersteilzeit  über die gesetzliche Altersgrenze hinaus, also theoretisch bis 68 Jahre, ergibt  sich ein Zuschlag für die Altersteilzeit, der nur geringfügig unter der bisherigen Zuschlagshöhe liegt.

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(Landtag Rheinland-Pfalz - 15. Wahlperiode - 14. Sitzung, 17. Januar 2007)

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Die     CDU-Landtagsfraktion     beantragt    eine     Anhörung    der    kommunalen Spitzenverbände     und   der Arbeitnehmervertretungen, Beamtenbund, Deutscher Gewerkschaftsbund   und    Deutscher  Richterbund im federführenden Ausschuss, damit    diese im Gesetzgebungsverfahren  zu den aufgeworfenen Fragen Stellung nehmen können.

Vielen Dank.

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(Beifall der CDUMinisterpräsident Beck: Das war die

„Sparrede“ zum Thema!)

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3. virtueller Zwischenruf:

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Avatar: Die Botschaft der SPD in dieser Landtagssitzung hört man wohl - allein, es fehlt der Glaube!

Es  gibt  in  Ihrem Lager und Ihren Institutionen mit Sicherheit Kräfte,

die   Ihre  Ziele  mit   Eigensinn   und notfalls  kaschiert   ausbremsen

werden.

Hätte   jemand  wie   Professor  von  Arnim, den Sie doch alle so

hassen, nun bis 68 bleiben können?

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(Glocke)

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Es bleibt zweifelhaft, ob Sie Lust   haben werden, das  durchschauen geschweige denn unterbinden zu wollen, wenn  ein Beamter, dessen

Dienstherr Sie unmittelbar sind, Sie beim Wort nehmen will !

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Herr Ministerpräsident, Sie sind irgendwie einsilbig. Sie werden sich

wohl nicht viel einsetzen, wenn Verlängerungswillige auftauchen!!

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(Keinerlei Reaktion des Ministerpräsidenten)

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Vizepräsident Bauckhage:

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Ich erteile Herrn Abgeordneten Puchtler das Wort.

 

Abg. Puchtler, (SPD)

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https://de.wikipedia.org/wiki/Frank_Puchtler

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Herr  Präsident,  meine  sehr  verehrten  Damen  und     Herren!   Die Linie unserer Haushaltsberatungen   hieß,  Investieren, Vorsorgen und Konsolidieren. Gerade im Rahmen   der   Haushaltsberatungen   wurde insbesondere auch  von Ihnen immer wieder die Thematik „Konsolidierung“ angesprochen.    Es wurde konsequent nach Konsolidierungsbeiträgen  gefragt    und   nachgehakt.     Mit   dem     vorliegenden

Gesetzentwurf der Landesregierung zur   Änderung   des Landesbeamtengesetzes und     des    Landesbesoldungsgesetzes    werden     Konsolidierungsmaßnahmen

und   damit  auch Vorsorgemaßnahmen  vorgenommen. Verständlicherweise lösen Konsolidierungsmaßnahmeninsbesondere  im  Personalbereich  keine Freude aus. Aber   Sparmaßnahmen   sind   notwendig,   um   Spielräume  für   die  Zukunft  zu erarbeiten.  Selbstverständlich   ist   die Haltung der Arbeitnehmervertretungen,der Gewerkschaften und der Interessenverbände nachvollziehbar. Wenn man selbst in ähnlicher Funktion tätig war, weiß man, dass es wichtig und richtig ist, Position für seine Kolleginnen und Kollegen zu ergreifen. Das ist ihre Aufgabe. Die betroffenen Mitarbeiter leisten einen Solidarbeitrag. Auch das verdient entsprechende Achtung und Respekt. Mit diesem Solidarbeitrag werden aber auch Spielräume geschaffen, um andere Mitarbeiter  zu  beschäftigen. Vor dem Hintergrund  einer  Personalaus- gabenquote    von    ca.     39 %    in   unserem    Haushalt sind     leider   auch   im Personalbereich    Einsparungen     notwendig.     Das    setzt      der   vorliegende Gesetzentwurf   in, wie   ich  meine,   moderater   Form   um.  Schauen  wir uns die einzelnen   Regelungen  an, zunächst   die   Altersteilzeit:  Die Altersteilzeit ist eine Möglichkeit,  die  von  vielen  Mitarbeiterinnen  und  Mitarbeitern  unseres   Landes genutzt   wurde   –   das   ist   die ursprüngliche Idee –, um gleitend in einen neuen Lebensabschnitt überzugehen und parallel Stellen für junge Mitarbeiterinnen    und Mitarbeiter  zu  schaffen,   um  jungen  Menschen  eine  Perspektive  zu vermitteln. Daher ist es sinnvoll, dass eine Form desgleitenden Übergangs  in den Ruhestand bestehen  bleibt, um vor dem  Hintergrund,   dass zur  Konsolidierung Maßnahmen notwendig sind, trotzdem eine Regelung beibehalten zu können. Entscheidend  ist, dass  nach  wie vor den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Möglichkeit gegeben wird, ihre  persönliche  Lebensplanung  umzusetzen. Im Hinblick auf die finanzielle Situation  der  öffentlichen  Haushalte  ist es  aber genauso notwendig und stellt es

auch   ein   Stück   Verantwortung      gegenüber   den     Arbeitnehmerinnen    und Arbeitnehmern   aus     anderen     Bereichen   der   Arbeitswelt   dar,   zeitgemäße Regelungen  zu  schaffen.  Mit der neuen Regelung mit dem Modell ab dem 55. bis zum   65. Lebensjahr  bleiben sowohl die Möglichkeiten des Blockmodells als auch des Teilzeitmodells erhalten. Sicherlich  ist   in diesem  Modellbereich am stärksten der  Konsolidierungsbeitrag  dadurch  spürbar,  dass  die  künftigen  Gehälter unter denen der   alten Altersteilzeitregelung   liegen  werden.   Es   ist  eine  zeitgemäße Regelung, die  vor  allem   auch  Flexibilität  gibt  und  versucht,  den  Bedürfnissen der   Mitarbeiterinnen   und   Mitarbeitern   im   Rahmen der Möglichkeiten unseres

Haushalts – das gehört auch dazu – gerecht zu werden.

 

Mit dem neuen zweiten Modell, das die Möglichkeit der  Arbeitstätigkeit  bis  zum 68. Lebensjahr freiwillig auf Antrag vorsieht,

ist auch eine zeitgemäße Regelung gefunden worden. Im Ergebnis liegt das neue Modell nur geringfügig unter der alten Regelung. Mit der Möglichkeit der Verlängerung der Arbeitszeit bis zum 68. Lebensjahr erhöht sich der Spielraum für die Arbeitnehmerinnen und

Arbeitnehmer   vor allem auch   vordem Hintergrund, dass   sich   die

persönlichen Erwerbsbiographien verändert haben und weiter verändern   werden.  Die   Schulzeiten  sind   länger   geworden.  Die

Ausbildungszeiten  bzw.  das  Studium  beginnen  später. Damit liegt

auch der Berufseinstieg später, und dadurch verschiebt sich auch der  Zeitpunkt  der Familiengründung. So  ist  es  durchaus   für viele

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wichtig, eine Möglichkeit zu haben, freiwillig über das 65. Lebensjahr hinaus zu arbeiten, und dabei unter

Umständen auch noch einen Gehaltszuschlag zu bekommen, um die

Mittel zu haben, um das in späteren Jahren neu gebaute Haus abbezahlen zu können oder auch um die Mittel für die Kosten der Ausbildung der Kinder zur Verfügung zu haben.

 

Die modifizierte Regelung bis zum 68. Lebensjahr trägt auch der demografischen Entwicklung in unserem Land Rechnung. Sie schafft die Möglichkeit, dass Fachkräfte freiwillig länger im Dienst bleiben können. Das hat aus der Sicht des Arbeitgebers den Vorteil, dass insbesondere  die  Erfahrungen, die   ältere  Arbeitnehmerinnen  und

Arbeitnehmer in ihrem Erwerbsleben gesammelt haben, länger genutzt  werden   können,   sofern   der   Arbeitnehmer   das möchte.

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren, das trägt mit dazu bei, dass die  Mitarbeiterstruktur eine Mischung aus jüngeren und älteren

Arbeitnehmern    darstellt.  Gerade   ältere    Arbeitnehmer  mit   ihrer Erfahrung  helfenden  jüngeren  oft, viele  Klippen gerade  im Berufs-

leben zu umschiffen Diese Erfahrung sammelt man auch   persönlich in  der  eigenen  Berufsausbildung  und  erst  recht später im Berufs- leben.  Man   erkennt,  wie  gut   es  ist,  erfahrene   Kolleginnen  und Kollegen zu haben. Interessanterweise sagen ältere Kolleginnen und Kollegen,   wie   wichtig   es   auch   für   sie   ist,   gemeinsam   über verschiedene Generationenhinweg miteinander zu arbeiten.

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4. virtueller Zwischenruf:

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Avatar: Das ist fast wörtlich die Auffassung der z. Zt. CDU-FDP-Regierung in Baden-Württemberg!

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 Meine sehr  geehrten  Damen   und Herren, im Ergebnis ist es entscheidend, dass es   eine   Altersteilzeitregelung   gibt.   Das   ist  nämlich   nicht  in  allen   Bundes-ländern der Fall. Vorteilhaft ist,  dass  im Gesetzentwurf  eine  Evaluierungsklausel  zum   31. März 2009   eingebaut  ist.   Das gib t die Chance,  die  Dinge  dann  aus dem Blickwinkel der pragmatischen Erfahrungen  zu betrachten. Liebe Kolleginnen  und    Kollegen,   kommen   wir   zum   zweiten  Part   des  Gesetzentwurfs,    zur  

Eingangsbesoldung.

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Es  ist  vorgesehen, die  Eingangsbesoldung  beispielsweise   im  gehobenen  und höheren    Dienst   für   drei   Jahre   auf  die      nächstniedrigere  Besoldungsstufe abzusenken.   Der  einfache und   mittlere  Dienst   bleiben   davon ausgenommen.

Das Ganze gilt für Einstellungen nach dem 30.Juni 2007. Damit sind Einsparungen verbunden,    damit       werden   aber     auch    Konsolidierungsbeiträge     für den

Haushalt   geleistet.  Ich   meine,   die   Regelungen sind vertretbar, und sie zeigen

den   Konsolidierungswillen    der Landesregierung. Wichtig  ist, dass differenzierte Regelungen moderater Art getroffen wurden. Ausgenommen von der Reduzierung

sind zum Beispiel das Lehramt an Grund- undHauptschulen sowie das Lehramt für Lehrer im Bereich  Fachpraxis und  Fachlehre. Außerdem – das  halte  ich für ganz besonders wichtig – gelten   im Hinblick auf   den Termin 1. Juli 2007 für diejenigen

Ausnahmeregelungen,    bei   denen  sich   die  Einstellung   zum   Beispiel   durch Zivildienst,   durch   Grundwehrdienst,  aufgrund  Kinderbetreuung  oder der Pflege bedürftiger    Angehöriger   verzögert   hat.   Das zeigt deutlich    die  soziale   und gesellschaftliche Komponente dieser  Regelung.  Außerdem   ist  Flexibilität  in  die Regelung eingebaut.Flexibilität ist durch die Schaffung eines Korridors eingebaut worden.    Beim  Eingangsamt   für das  Lehramt  an  berufsbildenden   Schulen im höheren Dienst gibt es die Möglichkeit,   im  Kalenderjahr  bis zu 30 % Ausnahmen

zu   machen, um   flexibel   sein   und   je nach   Bedarf   gerade   im   Bereich  der berufsbildenden     Schulen   reagieren   zu   können.   Im   Übrigen     besteht   ein Ausnahmekorridor von bis   zu 10 %,    der    auch flexible Reaktionsmöglichkeiten

schafft, insbesondere   wenn   in   dem   einen   oder   anderen   speziellen Bereich Probleme auftreten. Die dritte Möglichkeit,über den 10 %-Korridor hinausgehen zu können zeigt eine deutliche Öffnung dieser Regelung. Meine sehr geehrten Damen und   Herren, entscheidend   ist – das ist   die Frage   bei der Thematik  „Eingangs- besoldung“–, ob  es  für  junge Menschen attraktiv ist, in den öffentlichen Dienst zu gehen. Ich  beantworte diese Frage  mit einem   eindeutigen  Ja.  Ich möchte Ihnen Beispiele  direkt aus der praktischen  Arbeit nennen:  In unseren  Verwaltungen vor Ort sind  Mitarbeiterinnen   und  Mitarbeiter  bereit, monatlich auf  mehrere hundert Euro  Gehalt   zu verzichten, weil  sie statt im Rhein-Main-Gebiet in der Verwaltung vor  Ort arbeiten   können.  Das hat  nämlich etwas  mit   Arbeitsplatznähe und  mit Arbeitsplatzsicherheit zu tun.   Das bedeutet Zeitgewinn,und das bedeutet – das ist gerade   für die  jungen  Menschen  auch  ganz,   ganz wichtig  –  ein  Stück   mehr Lebensqualität.

Außerdem wird   die Entscheidung  zugunsten   einer Arbeit  im öffentlichen Dienst nicht nur  vor   dem Hintergrund  der Besoldung getroffen. Im Gegenteil, wenn man sich   mit  den   jungen  Menschen   unterhält,   merkt  man, dass  sie eines gelernt haben,   das  ganz  entscheidend  ist,  nämlich  man  benötigt eine solide Aus- und Weiterbildung. Gerade  die   bekommen   sie  im rheinland-pfälzischen öffentlichen

Dienst.    Meine  sehr  geehrten   Damen  und  Herren,  das   heißt,   ein  attraktiver Arbeitsplatz    mit   einer   soliden Ausbildung, wie er beispielsweise im gehobenen Dienst    im   Rahmen   der   Fachhochschulausbildung     gegeben   ist,   ist    eine Entscheidungsgrundlage   für den   Weg   in     den öffentlichen    Dienst.   Nicht zu vergessen ist ein ganz, ganz hohes Gut,nämlich die Sicherheit im Vergleich zu den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in anderen wirtschaftlichen und beruflichen Bereichen.Schauen wir uns aber auch Alternativen an.

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(Glocke des Präsidenten)

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Um entsprechende Einsparbeträge  erwirtschaften zu können, hätte man alternativ Einsparungen  bei  den  Stellen  vornehmen  müssen.   Das wäre  nicht gut für den

Arbeitsmarkt gewesen; das wäre gerade für Berufsanfänger nicht gut gewesen, die dringend Chancen suchen,um einsteigen zu können.

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(Glocke des Präsidenten)

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Ich  halte   es   für besser,  wenn  man einen   kleinen   Teil   abgibt,  weil man eine entsprechende Zahl von Arbeitsplätzen  bzw. bestimmte Einstellungsquoten halten kann.Ich bitte noch um einen kleinen Moment Geduld; denn ich komme gleich zum Schluss.

Das   ist sicherlich  ein Beispiel für Solidarität und für einen   Solidaritätsbeitrag der betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

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 Meine sehr geehrten Damen und Herren,

wenn  man   aber von Sparen, Konsolidieren  und Vorsorgenredet, muss man auch entsprechend   handeln.     Dazu   stehen   wir.   Deshalb   sind   im   Rahmen  des vorliegenden  Gesetzentwurfs Konsolidierungsmaßnahmen getroffen  worden, dies aber  mit    Augenmaß und   vor  dem    Hintergrund,  dass   wir  eine    Perspektive für die Mitarbeiterinnen  und  Mitarbeiter im öffentlichen   Dienst   unseres   Landes brauchen.

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(Landtag Rheinland-Pfalz - 15. Wahlperiode - 14. Sitzung, 17. Januar 2007)

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Die  SPD-Landtagsfraktion   unterstützt   den  Gesetzentwurf der Landesregierung.

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Vielen Dank.

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(Beifall der SPD)

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Vizepräsident Bauckhage:

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Das Wort hat Herr Abgeordneter Mertin.

 

Abg. Mertin

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 https://de.wikipedia.org/wiki/Herbert_Mertin

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Herr  Präsident, verehrte Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf – der Finanzminister hat es  ausgeführt –  beabsichtigt die Landesregierung, durch

Veränderungen sowohl  bei  der  Altersteilzeit als auch bei der Eingangsbesoldung im  Bereich   des  höheren  und  gehobenen  Dienstes  Einsparungen  zu  erzielen.

Einsparungen erreichen zu wollen, ist ein Ziel, das von der FDP-Fraktion durchaus unterstützt   werden   kann.   Die   Frage   ist   nur, ob die Art und Weise, wie diese Einsparungen  erzielt  werden  sollen,  völlig  vor  politischen oder auch rechtlichen Anfechtungen gefeit ist.Wir haben schon einmal im vergangenen Jahr im Rahmen

der   Aussprache   zur   Regierungserklärung   hierüber   gesprochen.  Unter   dem

Gesichtspunkt der Gerechtigkeit scheint es eine  kleine Lücke zu geben; denn   die Einsparungen soll  nur  ein  kleiner Teil  der Bediensteten  leisten  und die anderen nicht.

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(Beifall der FDP)

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Unter   dem   Gesichtspunkt   der  Gerechtigkeit    erscheint   mir    das  nicht  ganz ausgewogen. Ich habe den Gesetzentwurf gelesen und kenne die Rechtsprechung des   Bundesverfassungsgerichts,   dass  solche  Maßnahmen möglich sein sollen.

Dazu  komme  ich noch. Ziel in diesem  Land ist  es auch, kinderfreundlich zu sein.

Hier   muss man  sagen,  dass   es  diejenigen     trifft,  die  sich  vielleicht  in  einer Familienphase  befinden.    Auch  das scheint  politisch  etwas  zu sein, was an der Stelle zumindest Berücksichtigung finden sollte.

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(Beifall bei der FDP)

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Herr Staatsminister Deubel, wenn Sie sagen, wir nehmen diese Absenkung vor, damit im Hinblick auf die Praktikantengeneration mehr Leute eingestellt werden

können, höre ich das gern.

 

 Es ist   aber ein widersprüchliches   Verhalten, wenn Sie auf der anderen Seite eine Prämie zahlen, damit andere länger arbeiten und die   Stellen nicht frei machen. Die Rechnung geht nicht auf.

 

Beifall der FDP

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5. virtueller Zwischenruf:

 

Avatar:   Herr Mertin, rechnen wollen Sie gleich gar nicht !?  Nur ein minimaler  Prozentsatz  der  Beamten würde freiwillig länger bleiben. Und von wegen Plätze wegnehmen! Sie wissen schlicht nicht , was los ist.  Beispiel:  Berufungsverfahren   einer Fachhochschule dauern

ewig, weil Sie sich nicht der Dringlichkeit stellen, zwischen Investition in  Beton und Investition in Bildung zu unterscheiden. Für das Gehalt können   Sie fähige Leute nicht locken. Es fehlt Ihnen an Redlichkeit, nachzufragen, warum  Glas  und  Beton mit einem  Mal  viel mehr als doppelt so  teuer  geworden sind. Schließlich können das die Wähler ja wohl auch nicht unterscheiden. Den Widerspruch dazu, dass  man die  Beamten am liebsten sofort bis 67 arbeiten  lassen  würde, kann man ja durch Brustton kompensieren.

 

Das   Gesetz    hat  einen  furchtbaren  Fehler,  den   ein   auf Justitia Verpflichteter  anprangern müsste, egal   ob  er  für  Verlängerung ist oder nicht:   "...wenn es im dienstlichem Interesse ist". Gutsherrenart!

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(Glocke, Glocke...)

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Auf  der einen Seite sollen Menschen länger arbeiten,  damit die Stellen nicht frei werden und neue eingestellt werden müssen, auf der  anderen  Seite  senken  Sie  die  Eingangsbesoldung  ab, damit mehr Leute eingestellt werden können. Das ist ein widersprüchliches Verhalten   und    stellt    unter    rechtlichen    Gesichtspunkten    ein schwieriges Problem dar.

 

Wenn  Sie   ausführen,  dass   auch  die  Altersteilzeitregelung   im Wettbewerb  zu anderen  Bundesländern   dem Land  Rheinland-Pfalz  helfen  könnte, weil  andere Bundesländer  eine  solche  Altersteilzeitregelung  nicht hätten, so fürchte ich, wird dieses   Argument   bei denjenigen,  die  eingestellt  werden  wollen,  nicht  ziehen.

Diese  interessiert  zuerst  einmal  vorrangig,  was  sie  jetzt verdienen werden. Sie wissen   nämlich   nicht,  ob  es  in 30 Jahren  oder  35  Jahren  in  Rheinland-Pfalz überhaupt    noch   eine  Altersteilzeitregelung   gibt.   Das   weiß  heute   niemand. Diejenigen,   die   heute  eine  Entscheidung  zu   treffen  haben,   treffen  sie  nach überschaubaren   Zeiträumen.   Die  überschaubaren Zeiträume sagen ihnen, dass

im Land Rheinland-Pfalz unter Umständen erst einmalweniger gezahlt wird.

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(Beifall des Abg. Eymael, FDP)

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6. virtueller Zwischenruf:

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Avatar: Herr Eymael, könnte man sich als Beamter  um Hilfe an Sie wenden, wenn das Gesetz unterlaufen wird,  egal,   ob Sie  für oder gegen  das Gesetz gewesen sind?

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Ich  möchte  an   dieser   Stelle   noch  einmal  wiederholen,   dass  auch rechtliche Gesichtspunkte   problematische   Abwägungen   nachvollziehbar   machen lassen müssen.  Die Hinweise  auf  die  Entscheidungen  des  Bundesverfassungsgerichts

helfen  meines  Erachtens  an    dieser Stelle nicht  weiter,   weil   es sich um ältere Entscheidungenhandelt, die    zu einer  anderen   Rechtslage  ergangen  sind.  Wir haben im letzten Jahr das Gleichbehandlungsgesetz verabschiedet.

 

Dieses  Gleichbehandlungsgesetz – ich  habe  es   schon einmal hier    ausgeführt   –   gilt   auch   für  den   öffentlichen     Dienst entsprechend.  Das bedeutet, dass nach diesem Gesetz auch im öffentlichen  Dienst  eine Altersdiskriminierung nicht stattfinden kann, und zwar weder unmittelbar noch mittelbar.

 

 

Ich  habe  viel  über  diese  Thematik  gelesen.  Bisher  habe ich jedoch nirgendwo gefunden, dass   in diesem  Bereich  das Gleichbehandlungsgesetz in dieser Form nicht gelten soll. Wenn eine unmittelbare Diskriminierung schon  nicht  gegeben ist – es  ist  auch  nicht  Ihre  Absicht,   nur  die Jungen  zu  treffen –, so  ist   es  doch jedenfalls   eine   mittelbare     Diskriminierung.  Diese   kann     nur  aus  Gründen  gerechtfertigt  werden, die   im Gleichbehandlungsgesetz enthalten sind. In diesem ist nicht enthalten, dass Sparbemühungen dieses rechtfertigen, jedenfalls nicht auf eine Altersklasse beschränkt.

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(Vereinzelt Beifall bei der FDP)

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Des Weiteren könnte man allenfalls mit den Worten, die Sie vorhin gebrauchten, nämlich der Praktikantengeneration eine Chance zu geben, argumentieren

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Dieses Argument schlagen Sie, wie ich schon ausgeführt habe,

selbst aus den Angeln, nämlich wenn sie

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der älteren Generation einen Zuschlag zahlen, damit sie die

 Arbeitsplätze nicht nicht frei macht.

 

7. virtueller Zwischenruf:

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Avatar: Nach   dieser  Art von  Logik  wäre es am besten, überhaupt den   Älteren   immer   weniger  Gehalt  zu   zahlen,  damit  die ( nicht immer)  tollen Jüngeren - vielleicht im  Bereich  der Justiz ( z.B. in Rheinland-Pfalz?)  zusätzlich mit richtigem Parteibuch  ausgestattet  -  auf  die erwünschten Plätze gesetzt werden können, (gegebenenfalls sogar mit minimalster Praxis).  Ginge man einmal davon aus, dass die Beamtinnen und Beamten irgendwo links oder rechts von der Mitte ihrer Lebensarbeitszeit am meisten leisten und Leistung überhaupt ein ehrlich erfassbares Optimierungskriterium wäre, dann hätte man es tatsächlich fast mit einer Optimierungsaufgabe im mathematischen Sinne zu tun. Es sind aber besondere Randbedingungen zu berücksichtigen. Als Beispiel: Das angebliche Handicap der Älteren, nicht mit Computern umgehen zu können, gibt es nicht mehr. Umgekehrt gibt es aber das grassierende Handicap der Jüngeren: Die  von der Politik teils dümmlich gepuschte digitale Verblödung und die unbestreitbare Verflachung der Schulbildung. Abgesehen von Wertschätzung der Erfahrung kann man sehr wohl  zusätzlich fast untrügliche Merkmale ausmachen: Zum Beispiel einen Antrag auf Hinausschieben des Ruhestandes. Wer das angeht angesichts überhaupt geringer Bezahlung, schwieriger Umgebungen, Beamten-Bashing usw. ist hoch motiviert und wird nicht herumhängen.

Und dann noch ein fundamentaler Irrtum: Die wirklich cleveren Jüngeren sehen nicht nur das Gehalt, sondern den gesamten Umgang mit den Beamten im Land. Sie haben Sensorik genug, ein echtes  Angebot, den Ruhestand hinausschieben zu können, als ein wichtiges Signal und Merkmal für guten Umgang mit Beamtinnen und Beamten überhaupt, also auch mit Anfängern zu erfassen.

Herr Mertin, ich möchte Sie ja gerne wie bisher respektieren, aber Ihr heutiger Vortrag war nicht überzeugend. Es ist zu hoffen, dass Sie in Sachen Zwangspensionierungen gerade als FDP- Mitglied - die FDP ist doch angeblich  gegen Zwänge, wo immer es geht -  Ihr umständliches und unzeitgemäßes Denken revidieren können.

 

(Betretenes Schweigen, dann leichtes Grummeln)

 

Ich  meine,  alles  in  allem  rentiert  es  sich  in  den  kommenden Wochen,  in den Beratungen     des     Haushalts-   und     Finanzausschusses   und   den   anderen

Ausschüssen   über   dieses   Gesetz  noch   einmal   in  allen Facetten zu beraten.

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und vielleicht das eine oder andere an   Kritik und Anregung, die von unserer Seite kommen, aufzunehmen.

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Herzlichen Dank.

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(Beifall der FDP)

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Avatar: Die Glocke ist zu grell !!

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Hinweis: Die FDP hat letztlich das Gesetz mitgetragen.